Mehr BAföG-Ausgabe durch den Bund
Berlin: (hib/ROL) Durch die Übernahme des Länderanteils ab dem Jahr 2015 sind die Ausgaben für den Bund bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um fast 32 Prozent auf nunmehr 2,9 Milliarden Euro gestiegen. Das BAföG habe eine zentrale Bedeutung für die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit in der Bildung und damit für eine breite Bildungsbeteiligung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden 21. BAföG-Bericht (19/275).
Laut Bundesausbildungsförderungsgesetz sind die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. In ihrer Unterrichtung macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass eine mögliche Neufestlegung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Höchstbeträge bei den Sozialpauschalen eine Aufgabe der künftigen Bundesregierung ist.
In den Berichtszeitraum von 2012 bis 2016 falle das 25. BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG), dessen Verbesserungen für die Förderungsberechtigten nur ansatzweise im Bericht dokumentierbar seien. Dennoch ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Bericht zeigt, dass das BAföG seine Funktion insgesamt erfüllt habe, gerade den Schülern und Studenten, deren Eltern nicht den nötigen Unterhalt zahlen könnten und die auch nicht selbst dazu in der Lage seien, eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie die Bedarfssätze und Freibeträge stärker erhöht habe, als es die jeweils zu berücksichtigende Entwicklung der Lebenshaltungskosten und Einkommen geboten hätte. Dieses habe auch das Ziel, den Kreis der Begünstigten durch einen „Puffer“ stabil zu halten.
Dennoch sei im Berichtszeitraum die jahresdurchschnittliche Zahl der BAföG-Geförderten insgesamt um rund 16,7 Prozent gesunken. Dieser Rückgang sei im Zusammenhang mit steigenden Einkommen zu sehen sowie einer höheren Erwerbstätigkeitsquote. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Berichtszeitraum führe beim BAföG ebenso wie in anderen Sozialgesetzen zu geringeren Zahlen von Geförderten. Die Bundesregierung habe allerdings mit dem 25. BAföGÄndG und den dort geregelten Verbesserungen dafür gesorgt, dass zu Schuljahresbeginn beziehungsweise zu Beginn des Wintersemesters 2016/2017 trotz der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Trend sinkender Zahlen von Geförderten erheblich abgeschwächt worden sei. Der rückläufigen Entwicklung von Geförderten stehe ein Zuwachs bei den durchschnittlichen Förderbeträgen gegenüber. Im Schülerbereich seien die Förderbeträge um 8,5 Prozent von 401 Euro im Jahr 2012 auf 435 Euro im Jahr 2016 gestiegen. Bei Studenten habe der durchschnittliche Förderungsbetrag um 3,6 Prozent zugenommen und sei zwischen 2012 und 2016 von 448 Euro auf 464 Euro gestiegen. Ein wichtiges Indiz für ein gutes Funktionieren des BAföG sei auch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Bildungsbeteiligung. Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik hätten so viele Menschen studiert wie derzeit. Diese Entwicklung wäre nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich gewesen, wenn es für einen größeren Teil der Bevölkerung schwer überwindbare finanzielle Barrieren gäbe.
Anders als bei den Studenten sei die Zahl der geförderten Schüler auch wegen des demografischen Rückgangs der Schülerzahlen an sich gefallen. Mit der bereits wieder steigenden Schulanfängerzahl sei hier in Zukunft auch erneut mit steigenden Zahlen zu rechnen. Die Bundesregierung erwarte für die nächsten Jahre sowohl im Schulbereich als auch im Hochschulbereich weiterhin hohe oder sogar steigende Bildungsbeteiligung.
Gleichzeitig würden in manchen Hochschulstandorten die Wohnkosten erheblich steigen. Das könnte zur Folge haben, dass für manch potenzielle Studenten finanzielle Barrieren für die Studienentscheidung relevanter werden.