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Deutscher Bundestag - Archiv

22.12.2017 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 602/2017

Ausstattung von UN-Flüchtlingshilfswerk

Berlin: (hib/AHE) Die Finanzierung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) thematisiert die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (19/161). Die Organisation habe bei der Finanzierung von Sonderprogrammen keinen festen Etat, sondern sei angewiesen auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten. „Dieser Umstand erschwert eine längerfristige Planung und die Finanzierung eines akut notwendigen Einsatzes erheblich, zum einen aufgrund von Fällen, dass zugesagte Mittel spät oder in niedrigerer Summe überwiesen werden, zum anderen, weil die Geldgeber oft das Ausmaß der Krisen erst erkennen, wenn bereits ein akuter Mangel eingetreten ist und Hilfsmaßnahmen aufgrund fehlender Mittel nur eingeschränkt erbracht werden können“, schreiben die Abgeordneten. So habe die Bundesregierung ihren Etat für das UNHCR erst dann drastisch nach oben geschraubt, als Deutschland von der aktuellen Flüchtlingskrise erfasst worden sei.

Die Bundesregierung soll nun unter anderem Auskunft geben, wie sie die Finanzsituation des UNHCR einschätzt und ob sie ihre eigenen finanziellen Zusagen gegenüber dem UNHCR aktuell und in den vergangenen vier Jahren erfüllt hat. Außerdem fragen die Abgeordneten, wie sich die Bundesregierung zur Forderung positioniert, „dass das UNHCR für finanzierte Flüchtlingshilfen einen angemessenen Haushaltstitel aus dem regulären UN-Budget - deutlich über den derzeit knapp zwei Prozent für Verwaltungskosten - erhält, damit es nicht immer wieder neue Spendentitel einsammeln muss, die oft nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen“.

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