Lage von Russlanddeutschen
Berlin: (hib/AHE) „Russlanddeutschen in Krisenregionen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (19/207). Für die auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion lebenden, ausreisewilligen Russlanddeutschen ergäben sich wegen Instabilität und Konflikten - etwa im Kaukasus in Zentralasien oder der Ostukraine - Schwierigkeiten mit Blick auf konsularische Betreuung, Sprachkurse und Sprachtests. Die Bundesregierung soll mitteilen, in welchen Staaten, Regionen und Gebieten die Bundesrepublik „derzeit nur eingeschränkt ihren konsularischen Aufgaben und Pflichten nachkommen“ könne. Außerdem fragen die Abgeordneten nach Überlegungen, „Ausnahmeregelungen zu schaffen, die es Russlanddeutschen ermöglichen würden, erst nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Sprachkurs beziehungsweise Sprachtest zu absolvieren“ wie es beispielsweise für Ausländer nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes und jüdische Zuwanderer bereits möglich sei.