Humanitäre Hilfe in der Ostukraine
Berlin: (hib/AHE) Um „humanitäre Hilfe für die Konfliktregionen in der Ostukraine“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/263). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach Verordnungen und Regelungen der Europäischen Union, die das Versenden humanitärer Hilfen beziehungsweise Hilfsgüter in das Gebiet der nicht anerkannten „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk verhindern oder untersagen. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, in welchem Umfang sie der Ukraine seit Beginn des Konflikts in der Ostukraine humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt hat und wie sie sich gegenüber den „Zugangsbehinderungen für humanitäre Hilfe (die von der Ukraine erlassenen Auflagen für die Ein- und Ausreise in und aus den Gebieten der 'Volksrepubliken')“ positioniert.