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Deutscher Bundestag - Archiv

27.12.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 604/2017

Bericht zu sicheren Herkunftsstaaten

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/299) hat die Bundesregierung ihren ersten Bericht „zur Überprüfung der Voraussetzungen“ zur Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt. Danach erfüllen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien, die von Deutschland bisher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden, „weiterhin die Voraussetzungen für eine Einstufung“. Wie die Bundesregierung ausführt, gibt ihrer Auffassung nach die politische Entwicklung in allen genannten Ländern „keine Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Entscheidung des Gesetzgebers“.

Die Entwicklung der Gesamtschutzquoten ist der Vorlage zufolge innerhalb des Berichtszeitraumes von Anfang Oktober 2015 bis Ende Juli 2017 „in allen Ländern annähernd konstant geblieben“. Die „von der Bundesregierung und dem Bundesgesetzgeber mit der Einstufung verfolgten Ziele konnten im Wesentlichen erreicht werden“, heißt es in dem Bericht weiter. Die Zahl der Asylsuchenden aus diesen Staaten habe sich erheblich reduziert. Außerdem habe die Verfahrensdauer insbesondere bei Antragstellern aus den Westbalkanstaaten verkürzt werden können. Die besonderen Rechtsfolgen bei einer Ablehnung der Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ führten zu erheblichen Entlastungen bei Bund, Ländern und Kommunen. Die Kapazitäten könnten damit „auf die tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden konzentriert werden“.

Asylanträge von Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat ist der Unterrichtung zufolge „grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abzulehnen“, wodurch das Asylverfahren erheblich beschleunigt werde. Sichere Herkunftsstaaten sind „Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht.

Sichere Herkunftsstaaten sind danach die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie „ die in Anlage II des Asylgesetzes bezeichneten Staaten“. Dazu gehörten seit 1993 die afrikanischen Länder Ghana und Senegal. Die Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zählten seit 2014, Albanien, Kosovo und Montenegro seit 2015 dazu.

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