19.06.2017, 10.45 Uhr - Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz II

Mit dem Gesetz sollen die Sozialkassen gestärkt werden. (© pa/chromorange)
Das Vorhaben der Bundesregierung, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, rückwirkend zum 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber verbindlich anzuordnen, wird von Experten begrüßt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 19. Juni 2017, deutlich. Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (18/12510(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) will die Regierung eine „eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung“ schaffen.
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Gegenstand der Anhörung
18/12510(Dokument, öffnet ein neues Fenster) - Gesetzentwurf der Bundesregierung
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