Einsatz gegen die Terrororganisation IS (COUNTER DAESH)
Deutschland engagiert sich bereits durch die Ausbildung und Ausrüstung der Peschmerga im Nord-Irak im Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS, auch ISIS oder Da’esh genannt). Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 hat er die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben. Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hat sich mit Frankreich zudem erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag verankerte Beistandsklausel berufen. Deutschland hat daraufhin beschlossen, auf dieser Grundlage sowie in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der VN-Charta zusammen mit der Resolution 2249 (2015) des VN-Sicherheitsrates die internationale Allianz gegen den IS auch militärisch zu unterstützen.
Der deutsche Beitrag besteht im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung (insbesondere durch RECCE-Tornados), seegehendem Schutz und Stabspersonal zur Unterstützung. Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Zugleich umfasst das Mandat die Bereitstellung von Besatzungen für AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeuge, wobei die AWACS-Flüge nur im NATO- oder im internationalen Luftraum stattfinden.
Der Deutsche Bundestag hat dem Mandat erstmals am 4. Dezember 2015 zugestimmt und es am 12. Dezember 2017 zunächst bis zum 31. März 2018 verlängert. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von insgesamt bis zu 1 200 Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider.