EUNAVFOR MED (Operation Sophia, Mittelmeer)
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Oktober 2015 erstmals der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer zugestimmt. Im Rahmen der Operation wird zugleich die völkerrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung wahrgenommen. Zudem wird die libysche Küstenwache in völker- und menschenrechtlichen Grundlagen ausgebildet, wobei Fragen des Seerechts, der Seenotrettung und des Flüchtlingsrechts im Vordergrund stehen. Mit dieser Maßnahme soll die Funktionsfähigkeit der libyschen Küstenwache und Marine erhöht und die libysche Einheitsregierung gestärkt werden.
Das Mandat gestattet den Einsatz von bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten. Im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalgrenze vorübergehend überschritten werden. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Rates der Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen. Mit Beschluss vom 29. Juni 2017 verlängerte der Deutsche Bundestag das aktuelle Mandat längstens bis zum 30. Juni 2018.