UNMISS (Südsudan)
Die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNMIS) wurde vom Bundestag erstmals am 22. April 2005 gebilligt. Mit der Unabhängigkeitserklärung Südsudans endete die UNMIS-Mission und damit auch das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung daran. Da die Regierung von Südsudan eine Folgemission wünschte, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 8. Juli 2011 einer erneuten Beteiligung Deutschlands an der Nachfolgemission UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt.
Kernaufgabe der neuen Mission war ursprünglich die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus sowie der wirtschaftlichen Entwicklung. Mit der Verschärfung der Sicherheitslage Ende 2013 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Aufgaben der Mission mit Resolution 2155 (2014) vom 27. Mai 2014 refokussiert. Seitdem sind die Kernelemente des VN-Mandats der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung und Untersuchung von Verletzungen der Menschenrechte und humanitären Völkerrechts sowie die Sicherstellung des Zugangs für humanitäre Hilfe. Nachdem im August 2015 ein Friedensabkommen zwischen den Rebellengruppen und der südsudanesischen Regierung geschlossen wurden, wurde das Mandat mit Resolution 2241 (2015) vom 9. Oktober 2015 um Aufgaben zur Unterstützung der Implementierung des Friedensabkommens erweitert.
Der Verlängerung des Mandats zunächst längstens bis zum 31. März 2018 hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 13. Dezember 2017 zugestimmt. Die Mandatsobergrenze liegt bei 50 Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider.