Erleichterung über Freilassung von Leyla Yunus
MdB Brand fordert schnelle medizinische Versorgung und Ende von Repression
„Mit großer Erleichterung“ hat der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Michael Brand, die Entscheidung aufgenommen, dass die Haftstrafe gegen Leyla Yunus von einem Gericht in Baku am 9. Dezember 2015 zu einer Bewährungsstrafe ausgesetzt wurde, so dass die aserbaidschanische Menschenrechtsverteidigerin das Gefängnis verlassen kann, so wie auch bereits im November diesen Jahres Arif Yunus, ihr Ehemann.
Beide hatten sich in der Vergangenheit sehr um die Verbesserung der Menschenrechtslage sowie der Demokratie in Aserbaidschan verdient gemacht. Besonders eingesetzt hatte sich Leyla Yunus zuletzt für ein besseres Verhältnis zwischen Aserbaidschan und Armenien.
Wegen angeblicher Spionage für Armenien, Steuerhinterziehung, des Unterhaltens illegaler Geschäftsbeziehungen und anderer konstruierter Vorwürfe wurde die Vorsitzende der aserbaidschanischen NGO „Institute for Peace and Democracy“ im August 2014 festgenommen und gemeinsam mit ihrem Ehemann am 30. Juli 2015 zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt.
Michael Brand, der die Patenschaft im Rahmen der Initiative des Deutschen Bundestages „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ für Leyla Yunus übernommen und sich wie andere immer wieder für sie eingesetzt hat, fordert jetzt:
„Da der Gesundheitszustand des Ehepaares Yunus zuletzt sehr kritisch war, ist es jetzt besonders wichtig, dass beide zügig angemessene medizinische Versorgung erhalten.“ Da die Freilassung nur unter Vorbehalt geschehen sei, werde man „genau verfolgen, dass Frau Yunus nicht weiter willkürlicher Repression ausgesetzt wird“.