Ausschüsse und weitere Gremien
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Deutschen Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. Die 23 ständigen Ausschüsse der 18. Wahlperiode unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamem Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt. In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren.
Die Abgeordneten arbeiten außer in den Ausschüssen in weiteren Gremien zusammen, deren Arbeitsbereiche über die Beratung von konkreten Gesetzesvorhaben hinausgehen. Für die fachübergreifende Beschäftigung mit gesellschaftlich bedeutsamen Fragen und Entwicklungen kann das Parlament Enquete-Kommissionen einsetzen oder einen parlamentarischen Beirat einberufen. Besondere Kontrollfunktionen übernimmt der Deutsche Bundestag in speziellen Kontrollgremien.