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Ausschüsse der 18. Wahlperiode (2013-2017)

Am 14. Juli 2014 fand ein Runder Tisch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Thema „Waldgesundheit und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald“ statt.
Auswärtiges

Steinmeier weist Vorwurf des Appeasements zurück

Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat sich gegen den Vorwurf gewehrt, im Ukraine-Konflikt eine „Appeasement“-Politik gegenüber Russland zu verfolgen. Niemand habe die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die Unterstützung der ostukrainischen separatistischen Kräfte durch Russland deutlicher verurteilt als Deutschland, sagte Steinmeier am Donnerstag, 11. September 2014, in der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für das Auswärtige Amt im Jahr 2015 (18/2000, Einzelplan 05).

Minister: Europäische Friedensordnung erhalten

„Wir wollen nicht den Kalten Krieg, wir wollen erst recht nicht den heißen Krieg, wir wollen die europäische Friedensordnung erhalten“, sagte Steinmeier. Dazu gehöre auch, die „Gesprächsfäden“ nach Moskau nicht abreißen zu lassen. Wohin ein „Abbruch und Abschottung“, der „Ausfall von Außenpolitik“ und der „Verzicht auf letzte Möglichkeiten“ führt, habe das Jahr 1914 gezeigt.

Es sei richtig, den politischen und ökonomischen Druck gegenüber Russland aufrechtzuerhalten, zugleich aber an der Nato-Russland-Grundakte festzuhalten, sagte Steinmeier: Eine Position, mit der sich die Bundesregierung auf dem jüngsten Nato-Gipfel in Wales habe durchsetzen können.

Linke: Deutschland darf nicht Großmacht spielen

Wolfgang Gehrcke (Die Linke) erinnerte daran, dass Sicherheit in Europa nur mit und nicht gegen Russland möglich sei. Am schlechten Verhältnis zu Russland habe die EU einen „erheblichen Anteil“. Gehrcke kritisierte, in der gegenwärtigen Situation des Waffenstillstands in der Ostukraine weitere Sanktionen gegenüber Russland in Gang setzen zu wollen und ergänzte: „Eine einseitige Unterstützung Kiews macht noch keine Friedensordnung.“

Gehrcke wandte sich zudem gegen eine Äußerung Steinmeiers, dass Deutschland zu groß sei, um die Weltpolitik von der Außenlinie zu kommentieren. Immer wenn Deutschland in seiner Geschichte einen Anspruch als Großmacht erhoben habe, habe das fatale Folgen gehabt, sagte der Linke-Abgeordnete. „Deutschland darf nicht Großmacht spielen.“

CDU/CSU gegen eine „Kultur des Heraushaltens“

Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) hielt seinem Vorredner mit Blick auf Krisen in Nordafrika, Nahost und im Osten Europas entgegen, dass die „absehbaren Herausforderungen für unsere Sicherheit weiter wachsen und uns vor neue Aufgaben“ stellen würden. „Eine Kultur des Heraushaltens können wir uns nicht leisten.“

Mit Blick auf die Ukraine sprach Schockenhoff von einem „kriegerischen Akt gegen einen souveränen Staat“ in Europa: „Russland hat Krieg nach Europa getragen.“ Sollte Moskau russische Truppen und Waffen nicht vollständig abziehen und die Ukraine durch einen „frozen conflict“ („eingefrorener Konflikt“) weiter destabilisieren, werde die EU die jüngst beschlossenen Sanktionen vollziehen.

Präsident Putin werde es zudem nicht gelingen, die Partner in Nato und EU „auseinanderzudividieren“, sagte Schockenhoff. Es sei selbstverständlich, dass sich Deutschland an der in Wales beschlossenen „Schnellen Eingreiftruppe“ der Nato beteiligt: Die Allianz werde kein Ausgreifen „Putins hybrider Kriegsführung“ auf eines ihrer Mitglieder zulassen.

Grüne gegen Nato-Rolle in der Ukraine-Krise

Dr. Frithjof Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) nannte sowohl die Politik der EU in der Ukraine-Krise als auch die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Nato „richtig“. Er warnte jedoch davor, mit Forderungen nach massiver Erhöhung der Rüstungsausgaben und einer Ausrichtung der geplanten Nato-Raketenabwehr auf Russland ein „gefährliches Spiel“ zu treiben und in einen neuen Rüstungswettlauf zu geraten.

Die Nato könne bei der Lösung der Ukraine-Krise keine Rolle spielen: „Das ist das falsche Feld“, sagte Schmidt. Gefragt seien vielmehr die EU und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Scharfe Kritik übte Schmidt zudem am Etatentwurf, der eine Kürzung der Ausgaben für humanitäre Hilfe um 38 Prozent vorsehe. Das sei in dieser Weltlage „absurd“: „Diese Kürzungen müssen Sie zurücknehmen.“

SPD: Auf veränderte Gefährdungslagen eingehen

Auch Niels Annen (SPD) stellte die Frage in den Raum, wie „die neuen Erwartungen und Herausforderungen an die deutsche Außenpolitik“ auch finanziell zu unterlegen seien.

Angesichts mehrerer Millionen Flüchtlinge allein infolge des Bürgerkriegs in Syrien und des Vormarschs von „Isis“ im Irak - aber auch angesichts weiterer Krisen in Libyen, Mali, der Zentralafrikanischen Republik und im Südsudan - müsse man im Etat auf „veränderte Gefährdungslagen eingehen“ und zudem „mehr für humanitäre Hilfe tun“.

„Nachsteuern bei humanitärer Hilfe“

Auch Steinmeier machte sich dafür stark, in den weiteren Haushaltsberatungen in diesem Punkt nachzusteuern: „Wenn wir humanitäre Hilfe nicht nur versprechen, sondern leisten wollen, dann werden wir das mit den gegenwärtigen Ansätzen im Haushalt nicht hinbekommen.“

Der Etatentwurf sieht für das Auswärtige Amt im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 3,42 Milliarden Euro vor, das sind rund 218,7 Millionen Euro weniger als 2014. Für humanitäre Hilfe und Krisenprävention sollen demnach im kommenden Jahren 280 Millionen Euro zur Verfügung stehen - das wären 118,2 Millionen Euro weniger als im laufenden Haushaltsjahr. (ahe/11.09.2014)

Bericht zum Atommüllager Asse mit Vertretern des BMUB, Dr. Jörg Tietze (BfS) (links) und Landrätin Christiana Steinbrügge, Wolfenbüttel (rechts) am 7. Mai 2014 im Umweltausschuss
Gesundheit

Bundestag berät über Gesundheitsreformgesetz

Geldscheine auf Medizin

Ab 2015 soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. (© picture alliance)

Das von der Großen Koalition verabredete Gesundheitsreformgesetz (18/1307) liegt jetzt dem Bundestag vor und wird am Freitag, 9. Mai 2014, in erster Lesung beraten. Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ sieht vor, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Künftige Beitragssteigerungen werden nur von den Versicherten getragen. Die auf 105 Minuten angesetzte Debatte beginnt um 9 Uhr.

Die Debatte wird live ab 9 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Bundesregierung erwartet Entlastung für Versicherte

Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt ebenso weg wie die möglichen pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte
Sozialausgleich. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen.

Da die Haushaltslage der einzelnen Kassen sehr unterschiedlich ist, werden sich auch die Aufschläge unterscheiden. Somit werden die Beiträge in der GKV künftig wieder variieren. Die Bundesregierung erwartet zunächst einmal eine Entlastung für viele Versicherte.

Krankenkassen werden rechnerisch gleichgestellt

Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der GKV-Mitglieder nicht zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Kassen führt, ist ein „unbürokratischer und vollständiger Einkommensausgleich“ vorgesehen. Kassen mit weniger gut verdienenden Mitgliedern bekommen also einen Aufschlag über den Gesundheitsfonds. Dadurch werden alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt.

Zudem wird der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich weiterentwickelt. Er soll noch zielgenauer Kostenrisiken für die Kassen durch bestimmte Krankheiten ihrer Versicherten erfassen und
ausgleichen. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten Kassen für jeden Versicherten neben der Grundpauschale einen risikobezogenen Zu- oder Abschlag. Kassen, in denen viele Kranke versichert sind, bekommen mehr Geld zugewiesen als jene Kassen, die viele gesunde Mitglieder haben.

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz

Die Novelle sieht auch die Gründung eines unabhängigen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen in Form einer Stiftung vor. Das Institut soll beispielsweise die Aufgabe haben, Krankenhausleistungen miteinander zu vergleichen und die Ergebnisse zu veröffentlichen, damit Patienten dies bei der Wahl einer Klinik berücksichtigen können. Voraussichtlich 2016 soll das Institut arbeitsfähig sein.

Mit dem Gesetz will die Regierung die Beitragsautonomie sowie den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander stärken. Anreize für eine „Risikoselektion“ und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrungen sollen ausgeschlossen werden. Es bleibt bei dem Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenvollversicherung. Auch an der beitragsfreien Familienmitversicherung in der GKV ändert sich nichts. (pk/06.05.2014)

Gesundheit

Opposition rügt Gröhes Krankenkassenreform

Das neue Gesundheitsreformgesetz sorgt für heftigen Streit zwischen Regierung und Opposition. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/1307) am Freitag, 9. Mai 2014, im Bundestag zeichneten Redner beide Seiten ein streckenweise gegensätzliches Bild, was die Perspektiven des solidarischen Gesundheitswesens im Allgemeinen und die Beitragsentwicklung im Besonderen betrifft.

Opposition erwartet steigende Belastungen

Während die Regierung davon ausgeht, dass viele Beitragszahler ab 2015 entlastet werden, rechnet die Opposition mit steigenden Belastungen für die Versicherten. In scharfer Form rügten Gesundheitsexperten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen insbesondere den Verzicht auf die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt ebenso weg wie die möglichen pauschalen Zusatzbeiträge.

Minister: Solidarische Finanzierung zukunftsfest gemacht

Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Somit werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig wieder variieren. Die Novelle sieht zudem die Gründung eines unabhängigen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen vor.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versicherte, mit dem Gesetz werde die solidarische Finanzierung im Gesundheitswesen zukunftsfest gemacht. Der Wettbewerb der Kassen untereinander werde gestärkt. Schon jetzt zeichne sich ab, dass mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder ab dem kommenden Jahr entlastet würden. Und auch in den folgenden Jahren rechne er damit, dass die Kassen im Wettbewerb bestrebt sein werden, die Beiträge niedrig zu halten.

Qualitätssicherung durch Qualitätsinstitut

Als wesentlichen Bestandteil des neuen Gesetzes nannte Gröhe die Qualitätssicherung über das neu zu gründende Qualitätsinstitut. Mit dem Demografiewandel stellten gerade mehr ältere Menschen höhere Anforderungen an die Behandlungsqualität.

Das Institut solle Optimierungsvorschläge unterbreiten sowohl für den stationären wie für den ambulanten Bereich. Speziell in den Kliniken solle eine hohe Behandlungsqualität gesichert werden. Ferner solle das Institut dafür sorgen, dass die Vorzüge oder Nachteile der Kliniken für die Verbraucher sichtbar würden. Dazu müssten unter anderem die Qualitätsberichte verständlicher werden.

Linke: Für Versicherte kann es schnell teurer werden

Die Opposition rügte neben der geplanten vorübergehenden Senkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vor allem den Verzicht auf die paritätische Gesundheitsfinanzierung als schweren Fehler. Harald Weinberg (Die Linke) sagte, die Parität sei ein wesentliches Merkmal des solidarischen Systems, das jetzt beschnitten werde.

Er erinnerte zugleich daran, dass die Arbeitnehmer allein seit 2005 schon neun bis zehn Milliarden Euro mehr pro Jahr an Beiträgen in die Krankenkassen eingezahlt hätten als die Arbeitgeber. Dies sei völlig inakzeptabel. Linke und Grüne zweifeln auch an der Beitragssenkung. Weinberg sagte, bisher hätten erst sieben Kassen dies angekündigt, zugleich fielen die Bonuszahlungen weg. Es könne somit für alle Versicherten „recht schnell“ teurer werden.

Grüne: Ungerechter Systemwechsel

Maria Klein-Schmeink von der Grünen-Fraktion sprach von einem „zutiefst ungerechten“ Systemwechsel, wenn künftig nur die Versicherten den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zahlten. Sie warf der SPD vor, bei den Koalitionsverhandlungen in dem Punkt „grandios“ gescheitert zu sein.

Die Kassen würden künftig im Wettbewerb „auf jeden Cent schauen“ und Leistungen für die Versicherten begrenzen, wo immer sie dies könnten. Dies sei „ein Vergehen“ an den Versicherten und ein „Raubbau an der Solidarität im gesetzlichen Gesundheitswesen“.

SPD: Stärkung des solidarischen Systems

Die Gesundheitsexperten von SPD und Union, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU/CSU), sprachen hingegen von einem guten, finanziell nachhaltigen und solidarischen Gesetz. Lauterbach gab zu bedenken, dass die „kleine Kopfpauschale“ wegfalle, was auch die Grünen immer gefordert hätten und Arbeitslose keinen Zusatzbeitrag in der neuen Form zahlten.

Auch der geplante Finanzausgleich unter den Kassen stärke das solidarische System. Was vorgesehene Qualitätsinstitut wertete Lauterbach gar als „Quantensprung“. Künftig werde es beispielsweise möglich sein, genau zu analysieren und darzustellen, wie gut welches Krankenhaus auf welchem Gebiet arbeite. Auf der Grundlage dieser Daten könne auch die Vergütung gesteuert werden.

CDU/CSU: Verbraucher werden profitieren

Spahn rechnet damit, dass die Verbraucher vom Wettbewerb und der Vielfalt der Kassen profitieren werden. Die Versicherten können selbst entscheiden, ob aus ihrer Sicht das Preis-Leistungs-Verhältnis bei den Kassen stimme. Der bisherige Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent werde nunmehr „in den Preiswettbewerb“ gestellt.

Spahn verteidigte auch den festgeschriebenen Beitragssatz für die Arbeitgeber. Die stetig steigenden Gesundheitskosten müssen gerade in einer alternden Gesellschaft von den Arbeitskosten entkoppelt werden. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. (pk/09.05.2014)

Eine blaue und eine rote Sitmmkarte werden in eine graue Wahlurne gesteckt

Stellungnahme Prof. Dr. Arnd Uhle

Stellungnahme Prof. Dr. Arnd Uhle ( PDF | 212 KB)

Markus Lüpertz und Norbert Lammert

Deutscher Bauernverband e.V.

Deutscher Bauernverband e.V. ( PDF | 565 KB)

22. Sitzung am Mittwoch, 2. Juli 2014, 9.00 Uhr - nicht öffentlich

22. Sitzung am Mittwoch, 2. Juli 2014, 9.00 Uhr - nicht öffentlich ( PDF | 513 KB)