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Heimat

Öffentliche Anhörung am Montag, dem 21. Juni 2021, 13.00 Uhr zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verfassungsfeindliche Tendenzen in der Polizei erkennen und entschlossen angehen“ - BT-Drucksache 19/20063

Zeit: Montag, 21. Juni 2021, 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Sachverständige insbesondere aus der Wissenschaft haben sich für weitere Forschungen rund um die Thematik verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Polizei ausgesprochen. Das zeigte sich am Montag, 21. Juni 2021, bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter der Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU). Dazu lag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20063) vor.

„Tendenz zu einer Symptombekämpfung“

Diesen Antrag begrüßte Prof. Dr. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg. Das darin geforderte ständige Monitoring der Polizeiarbeit sei sehr zu unterstützen. Er beklagte, dass es keine Klarheit über die Nomenklatur gebe und hob dabei ab auf Begriffe wie Struktur, Institution, Rassismus oder Rechtsextremismus. Das Feld sei übersät von Experten der unterschiedlichsten Art. Hier wäre es dringend angezeigt, eine wissenschaftliche Ebene zu erreichen, die Autorität und Reputation habe.

Die Debatte über polizeiliche Verfehlungen sei in der ersten Phase hochmoralisch, in der zweiten Phase aber juristisch. In dieser Phase klängen Vorkommnisse sehr schnell ab. Die juristische Betrachtung habe mit der Grundhaltung der Täter womöglich wenig zu tun. Man müsse debattieren, wie mit solchen Fällen auch anders als strafrechtlich umgegangen werden könne. Er sehe die Tendenz zu einer Symptombekämpfung, aber nicht zu einer grundlegenden Auseinandersetzung mit dem Phänomen.

„Es geht auch um Praxis und Strukturen“

Dr. Astrid Jacobsen von der Polizeiakademie Niedersachsen sagte, es werde zu sehr über das Problem der persönlichen Einstellungen von Polizeibeamten debattiert. Das werde aus wissenschaftlicher Sicht zwar auch betrachtet. Aber es gehe zugleich um Praxis und Strukturen, die verfassungsfeindliche Tendenzen befördern, ermöglichen oder nicht verhindern. Die Einstellungen müssten noch nichts über die praktische Arbeit aussagen.

Der Antrag der Grünen sei zu unterstützen, weil da die Praxis ganz deutlich genannt werde. Sie lenkte zudem den Blick auf Beamte, die nicht froh seien über rechtsextremistische Vorkommnisse in ihren Reihen, die aber schwiegen. Über diesen Mechanismus sei bisher zu wenig bekannt. Alle sprächen nur über den negativen Korpsgeist, den es sicher auch gebe.

„Rechtsextremistische Vorfälle beschädigen Ansehen der Polizei“

Prof. Dr. Christoph Kopke von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin machte deutlich, dass die rechtsextremistischen Vorfälle, über die zunehmend berichtet werde, natürlich das Ansehen der Polizei beschädigten. Sie wirkten sich negativ auf die Polizeikultur und die Effizienz der Polizeiarbeit aus. Es sei also im ureigensten Interesse der Polizeibehörden selbst, dagegen vorzugehen.

Das Narrativ von Leugnung bis Reduzierung auf Einzelfälle nach verfassungsfeindlichen Vorkommnissen funktioniere nicht mehr. Die Betrachtung der persönlichen Einstellungen könne nur eine Seite sein, auch die strukturellen Bedingungen müssten erkundet werden. Mit Maßnahmen wie politischer Bildung würden nur die erreicht, die dafür offen seien.

Plädoyer für weitere Studien und Forschungen

Daniel Kretzschmar, der Berliner Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, unterstrich, wie wesentlich es für die Polizeiarbeit sei, das Vertrauen der Bevölkerung zu haben. Es müsse nicht nur die Polizei in den Blick genommen werden, sondern alle Sicherheitsbehörden. Er sprach sich dafür aus, wissenschaftliche Studien mit zielgenauen Handlungsempfehlungen für einzelne Organisationseinheiten zu entwickeln – länderspezifisch und auch behördenspezifisch.

Womöglich sei ein Herunterbrechen auf einzelne Einheiten sinnvoll. Ein Spezialeinsatzkommando sei nun mal nicht eins zu eins mit der Kriminalpolizei zu vergleichen. Er plädierte für weitere Studien und Forschungen.

„Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Jürgen Peter, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, nannte die Bekämpfung von verfassungsfeindlichem Gedankengut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr stellten sich die Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes in besonderer Verantwortung. Er machte klar, dass seine Behörde Fehlverhalten konsequent nachgehe. Systematisches Fehlverhalten sei nicht zu erkennen.

Er verwies auf die Einsetzung eines Wertebeauftragten, der Prozesstreiber bei dieser Thematik sei. Eine Hürde sei das Disziplinarrecht. In Baden-Württemberg sei es bei besonders schweren Fällen möglich, die Beendigung des Beamtenverhältnisses durch einen Verwaltungsakt vorzunehmen. Er regte an, dies auf Bundesebene zu übernehmen.

„Blick dafür schärfen, worauf genau zu schauen ist“

Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, meinte, das Einstehen für Demokratie und Rechtsstaat sei für die ganz überwiegende Mehrheit der Bediensteten in den Sicherheitsbehörden fest verwoben mit dem Selbstverständnis und Berufsethos. Falls es zu Verstößen komme, machten die Behörden ihre interne Intervention öffentlich.

Die Meldungen über rechtsextremistische Fälle an den Verfassungsschutz seien Ausfluss der Kontrolle und Sensorik. Das gelte insbesondere auch für die Prävention. Der Blick dafür müsse geschärft werden, worauf genau zu schauen sei. Konsequente Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Tendenzen seien kein Sprint, sondern ein Dauerlauf.

Antrag der Grünen

„Verfassungsfeindliche Tendenzen in der Polizei erkennen und entschlossen angehen“ lautet der Titel des Antrags der Grünen (19/20063). Danach soll sich die Bundesregierung dafür einzusetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick über Vorkommnisse bei Polizeibehörden des Bundes und der Länder verschafft, „die im Sinne der Politischen Kriminalität (PMK) einen politischen Hintergrund haben und auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten“.

Ferner wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse „zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextremer und anderer verfassungsfeindlicher Einstellungen und Praktiken, wie Racial Profiling, in deutschen Polizeibehörden“ zu fördern oder durchzuführen. Darüber hinaus gelte es zu analysieren, welche Anforderungen sich in einer wandelnden Gesellschaft an die Polizei stellen, welche politische und soziale Unterstützung Polizeibeamten in ihrer alltäglichen Arbeit brauchen und welche Struktur, Ausbildung und Ausstattung es bedarf, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Augenmerk auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Aufgrund ihrer besonderen Rolle im und für den Staat und ihrer hoheitlichen Befugnisse müssten Polizeibehörden besonderes Augenmerk auf die Verbreitung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und auf rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen im Kreis ihrer Beschäftigten richten und diese mit aller Entschiedenheit bekämpfen, schreiben die Abgeordneten. Geschehe dies nicht, leide das Ansehen und das Vertrauen in die Polizei massiv.

„Auch vor dem Hintergrund vermehrter Meldungen über rechtsextreme Vorkommnisse in den Reihen der Sicherheitsbehörden im Allgemeinen, in denen der Polizei im Besonderen, und angesichts unserer historischen Verantwortung bedarf diese Problematik besonderer Aufmerksamkeit und echter Gegenmaßnahmen von allen Beteiligten, auch seitens der Bundesregierung“, heißt es in dem Antrag weiter. (fla/sto/21.06.2021)

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