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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zu den Tätigkeiten und der Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)„

Sparschwein auf 100-Euro-Note

Die geladenen Sachverständigen bezogen Stellung zum Regierungsentwurf. (picture-alliance/Ulrich Baumgarten)

Zeit: Mittwoch, 7. November 2018, 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Mehrere Sachverständige haben in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, 7. November 2018, vor zu großen Befugnisse der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA gewarnt. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Anhörung ging es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (19/4673, 19/5418). Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden. Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger sollen besser informiert werden.

Vor fatalen Folgen gewarnt

Für die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba) nutzt der Gesetzentwurf die Möglichkeit nicht, die Regulierung von Pensionskassen und Pensionsfonds auf das nationale Arbeits- und Sozialrecht abzustimmen.

Die Folgen einer weitgehend ungeprüften EU-Vollharmonisierung für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wären jedoch für diese fatal: „Alle bisherigen Erfahrungen mit EIOPA sprechen dagegen, dass EIOPA in der Lage und willens sein wird, den bestehenden Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und deren Einbettung in nationales Arbeits- und Sozialrecht angemessen zu berücksichtigen.“

„Einflussnahme von EIOPA beschränken“

Auch der Verband der Firmenpensionskassen forderte eine Beschränkung der Einflussnahme von EIOPA. Eine uneingeschränkte Einflussnahmemöglichkeit der EIOPA könnte zur Umsetzung ungeeigneter Vorgaben „durch die Hintertür“ führen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich in seiner Stellungnahme kritisch zu den Bestrebungen der EIOPA, eine Vollharmonisierung der Aufsicht über die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen. Der Gesetzentwurf enthalte keine Definition der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, und die herausragende Rolle, die tarifvertragliche Regelungen in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland spielten, würden nicht ausreichend berücksichtigt. Von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hieß es, es müsse ein zusätzlicher Halt eingeführt werden, ehe die EIOPA-Vorschriften in Kraft treten könnten.

„Die Sorgen der Branche teilen wir nicht“

Dagegen erklärte der Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Anhörung: „Die Sorgen der Branche wegen EIOPA teilen wir ausdrücklich nicht.“

Der Bund der Versicherten wies auf die Probleme bei der Ausgestaltung eines EU-weiten Arbeitsmarktes hin. Bei grenzüberschreitenden Wechseln gebe es zahlreiche Hemmnisse für die Mitnahme von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung in ein anderes Land.

„Ökologische und soziale Belange berücksichtigen“

Unterstützung fand das Anliegen des Entwurfs, dass die Einrichtungen angeben sollen, wie ihre Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt. Darauf hob in ihrer Stellungnahme besonders die Menschenrechtsorganisation FIAN ab. Sie trat dafür ein, ökologische und soziale Belange bei der Anlage von Pensionsfonds-Geldern zu berücksichtigen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft verlangte längere Übergangsfristen für die neuen Informationspflichten der Unternehmen. Die Unternehmen sollten mindestens 18 Monate Zeit für die technische Umsetzung erhalten. Außerdem sei es für Direktversicherungen wichtig, dass keine doppelten oder widersprüchlichen Informationspflichten eintreten. Auch von der aba gab es den Appell, Überlappungen zu vermeiden und die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge vor Mehrbelastungen zu bewahren.

Ausbau des Risikomanagements

Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt werden. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen sich in Zukunft intensiver mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie ausgesetzt sind oder sein können, und mit der Frage, wie mit diesen Risiken umzugehen ist.

„Die Richtlinie gibt damit wichtige Impulse für die Bewältigung von Herausforderungen wie zum Beispiel dem Niedrigzinsumfeld oder dem demographischen Wandel“, erläutert die Bundesregierung. (hle/07.11.2018)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba)
  • Bund der Versicherten e. V.
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
  • Verband der Firmenpensionskassen e. V.

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