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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

200-Euro-Scheine, Einkommensteuererklärung-Formular, ein Taschenrechner und ein dickes Euro-Zeichen in der Mitte

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sollen künftig den Finanzbehörden gemeldet werden müssen. (picture alliance / blickwinkel)

Zeit: Montag, 11. November 2019, 11.30 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Vertreter der Wirtschaft und der beratenden Berufe haben sich massiv gegen die Absicht der Bundesregierung gewandt, eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen einzuführen. Die Meldepflicht führe nur zu zusätzlichem administrativen Aufwand und einer steigenden Anzahl von Meldungen, „und sie wahrt die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträger allenfalls formal, aber nicht materiell“, erklärten Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Montag, 11. November 2019. Erwartet werde eine regelrechte „Meldeflut“, so die Bundessteuerberaterkammer.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685), mit dem grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah identifiziert und auch verringert werden sollen. Ziel ist es, die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor. Sollten diese jedoch Auskunft über das verweigern, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer (Berufsgeheimnisträger), anvertraut oder bekannt geworden sei, gehe die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über, wird in dem Gesetzentwurf weiter erläutert.

„Aufbau von unnötigen Datenfriedhöfen“

In einem weiteren Schritt sollen die deutschen Finanzbehörden die erlangten Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen mit Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der EU automatisch austauschen.

Die Vertreter der beratenden Berufe erwarten, dass nicht nur aggressive Steuergestaltungen, sondern in erster Linie alltägliche Vorgänge gemeldet werden müssen, unabhängig davon, dass sie der Finanzverwaltung ohnehin bereits bekannt seien. Um einen „Aufbau von unnötigen Datenfriedhöfen“ vorzubeugen, wurde eine Rückführung der Meldepflicht auf tatsächlich aggressive Gestaltungen empfohlen.

Wirtschaft befürchtet „überbordende Meldeflut“

Genauso skeptisch äußerten sich acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie wiesen darauf hin, dass eine Nichtmeldung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden solle. Daher sei zu erwarten, dass Intermediäre, Nutzer von Steuergestaltungen und vor allem auch Unternehmen ohne jede steuerliche Gestaltungsabsicht im Zweifel vielfach auch alltägliche steuerliche Sachverhalte melden würden, um eine Geldbuße von vornherein zu vermeiden.

„Eine überbordende Meldeflut von steuerlichen Sachverhalten kann weder im Interesse der meldepflichtigen Unternehmen noch im Interesse der Finanzverwaltung sein“, argumentierten die Wirtschaftsverbände und empfehlen eine Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht „mit Augenmaß“.

Kritik an „extrem weiter Fassung der Tatbestände“

Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad von der Universität Tübingen hält das Instrument einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen unter bestimmten Voraussetzungen für ein sinnvolles Instrument.

Gegen die Gestaltung dieses Instruments in dem Gesetzentwurf gebe es aber massive Bedenken, unter anderem wegen der extrem weiten Fassung der eine Anzeigepflicht auslösenden Tatbestände. Zu befürchten sei eine Überlastung von Steuerpflichtigen und Beratern und eine wenig zielführende Überschwemmung der Finanzbehörden mit letztlich uninteressanten Informationen.

„Kollateralschäden vorprogrmmiert“

Auch für den Deutschen Steuerberaterverband sind Kollateralschäden durch die Umsetzung vorprogrammiert. Insbesondere die Unschärfe und Kriterien der EU-Richtlinie würden in der Praxis erhebliche Probleme bereiten. Aus Sicht der Steuerberater ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung von der zusätzlichen Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltung abgesehen habe. Steuerpflichtigen und ihren Beratern entstehe durch die Ausgestaltung der EU-Richtlinie ein massiver zusätzlicher Bürokratieaufwand.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie rechnet ebenfalls mit einem „sehr hohen Aufwand“ in der Umsetzung.

„Mit Meldepflicht hätte es Cum/Cum und Cum-Ex nicht gegeben“

Die Deutsche Steuergewerkschaft hingegen erklärte, sie stehe uneingeschränkt hinter der Idee einer Mitteilungspflicht, weil diese von besonderer Bedeutung für die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung auf nationaler und auf EU-Ebene sei. Daher wurde die Empfehlung des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates unterstützt, die empfohlen hatten, sogar eine Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen in das Gesetz aufzunehmen.

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hätten Gestaltungen wie Cum/Cum und Cum-Ex nicht entstehen können, wenn es die Meldepflicht schon gegeben hätte.

„Höheres Entdeckungsrisiko bei aggressiven Steuergestaltungen“

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit erklärte, die Einführung an der Mitteilungspflicht erhöhe das Entdeckungsrisiko von aggressiven Steuergestaltungen und verringere dadurch deren potenziellen Wert. Dafür müsste aber für eine effektive Umsetzung besorgt werden, und das Risiko sollte für Investoren deutlich erkenntlich gemacht werden.

Außerdem trat das Netzwerk für eine Meldepflicht auch nationaler Gestaltungen ein. (hle/11.11.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Bundesteuerberaterkammer
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, Universität Tübingen
  • Wirtschaftsprüferkammer

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