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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zur Regulierung der Finanzmärkte

Ein Terminmarkt-Derivatemakler blickt auf einen Bildschirm mit Marktdaten.

Terminmarkt-Derivatemakler mit Marktdaten auf dem Bildschirm (picture alliance/imageBROKER)

Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2020, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Ein neues Vorhaben der Bundesregierung zur Regulierung der Finanzmärkte ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Mittwoch, 15. Januar 2020, auf breite Zustimmung gestoßen. So unterstützte die Deutsche Bundesbank das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der EU-Verordnung Nr. 848 / 2012 (19/15665), einen gesetzlichen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien zu schaffen.

Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCP) seien maßgebliche Akteure im Finanzsystem, deren Bedeutung nach der Finanzkrise durch die Einführung einer zentralen Clearingpflicht für eine Vielzahl von Finanzgeschäften zugenommen habe, erklärte die Bundesbank in ihrer Stellungnahme. Sie wies darauf hin, dass durch die Einschaltung zentraler Gegenparteien und die Besicherung ihrer Forderungen gewährleistet werden soll, dass Finanzgeschäfte auch im Fall des Ausfalls einer der Vertragsparteien erfüllt würden.

Ausfallfonds soll eingerichtet werden

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einrichtung eines Ausfallfonds vor. Daneben soll jede zentrale Gegenpartei ausreichend vorfinanzierte Eigenmittel bereithalten. Ziel müsse es sein, Maßnahmen festzulegen, die die Finanzstabilität bewahren und gleichzeitig die Kosten eines Ausfalls einer CCP für die Steuerzahler minimieren würden. Aufsichts- und Abwicklungsbehörden müssten mit Befugnissen ausgestattet sein, die sie in die Lage versetzen, auf eine mögliche Abwicklung einer CCP und auf den koordinierten Umgang mit einer in Schieflage geratenen CCP reagieren zu können, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf.

Mit dem Gesetz werde der Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer EU-Verordnung für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien überbrückt, erklärte die Bundesbank. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßte den Entwurf, die Deutsche Börse beurteilte ihn als positiv und die Deutsche Kreditwirtschaft als konsequent und sachgerecht.

„Systemrelevante Knotenpunkte“

Dr. Thomas Theobald vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung begrüßte, dass die Bundesregierung proaktiv handle und nicht auf die Verabschiedung eines entsprechenden EU-Verordnungsentwurfs für die Sanierung und Abwicklung von CCPs durch den Europäischen Rat warte. CCPs würden aufgrund der regulatorischen Neuausrichtung des Finanzsystems als systemrelevante Knotenpunkte fungieren, von denen systemische Risiken aufgrund ihrer Verflechtung mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern ausgehen könnten.

Der Verband der Energiehändler mahnte die europäische Vorschrift an, denn eine Krise werde nicht vor Staatsgrenzen haltmachen.

Unternehmen zwischen Verkäufer und Käufer

CCPs sind nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufer von Finanzprodukten treten. Auf diese Weise wird das Kontrahentenrisiko, also das Risiko des Ausfalls eines Käufers oder des Verkäufers, für die Vertragsparteien eliminiert und auf die CCP übertragen. Zentrale Gegenparteien zählen neben Transaktionsregistern, Zentralverwahrern, Wertpapierabwicklungssystemen und Zahlungssystemen zu den Finanzmarktinfrastrukturen. Deren Aufgabe ist es, eine effiziente und sichere Abwicklung von Zahlungsströmen zu gewährleisten.

Seit 2012 sind europäische Marktteilnehmer laut BaFin aufgrund der Marktinfrastrukturverordnung (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) verpflichtet, außerbörsliche (Over the Counter – OTC) Derivatekontrakte, die einer Derivatekategorie im Sinne der EMIR zugeordnet werden können, über eine Zentrale Gegenpartei zu „clearen“. Die Finanzkrise von 2008 habe gezeigt, dass die Risiken des Handels mit OTC-Derivaten nicht hinreichend abgesichert waren, insbesondere im Hinblick auf Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS). Die Melde- und Clearingpflicht der EMIR soll dem entgegenwirken und mehr Transparenz schaffen. Ziel ist es, systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt einzudämmen. (hle/15.01.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Deutsche Börse AG
  • Deutsche Bundesbank
  • Deutsche Kreditwirtschaft
  • EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e. V.
  • Single Resolution Board
  • Dr. Thomas Theobald, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung

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