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Ausschüsse

Überwiegend positives Echo auf das dritte Corona-Steuer­hilfegesetz

Ein Hinweis, dass man aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung vorübergehend geschlossen habe, hängt an der Eingangstür eines Restaurants.

Die Koalitionsfraktionen wollen Familien und Unternehmen coronabedingt steuerlich entlasten. (© picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte)

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 13.30 bis 15 Uhr
Ort: Berlin

Die Mehrheit der Sachverständigen hat das dritte Corona-Steuerhilfegesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/26544) positiv bewertet. Im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 22. Februar 2021, unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) standen die Ausweitung des Verlustrücktrags für Unternehmen für 2020 und 2021, die verlängerte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der Kinderbonus. Nahezu alle Sachverständigen sprachen sich für eine Ausweitung der geplanten Regelung zum Verlustrücktrag aus. Ein Teil der Sachverständigen empfahl eine Verdoppelung des Kinderbonus auf 300 Euro pro Kind. Kontrovers diskutierten die Sachverständigen die Pläne zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie.

„Anhebung des Verlustrücktrags stärkt Liquidität“

Dr. Marius Clemens vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) führte aus, dass das erneute Aufflammen der Corona-Pandemie dem Wirtschaftsaufschwung zu Beginn des Jahres 2021 einen Dämpfer versetze. Er lobte daher die geplanten Maßnahmen, die sich bereits nach dem ersten Lockdown bewährt hätten und sich damit auch in die bereits existierende Gesamtkomposition des Konjunkturprogramms einbetten würden.

Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) lobte die geplante erneute Ausweitung der Verlustverrechnung. Sie habe sich als das maßgebliche, branchenübergreifende Hilfsinstrument für Unternehmen in der Krise erwiesen. Die erneute Anhebung der Betragsgrenzen für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Rahmen des Verlustrücktrags stufte sie als einen richtigen Schritt zur Stärkung der Liquidität ein, was großen Unternehmen zugute komme.

Kritisch bewertete sie, dass der Rücktragszeitraum nicht ausgeweitet würde, was für kleine und mittlere Unternehmen sehr ungünstig sei. Bei diesen herrsche weiter Liquiditätsnot. Sie empfahl „dringend“, den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

„Verlustrücktrag der Höhe nach nochmals erweitern“

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Prof. Dr. Deborah Schanz vom Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Ludwig-Maximilians-Universität München, zur Ausweitung des Verlustrücktrags. Da es sich dabei um einen Stundungseffekt handele, stelle der Rücktrag für sie die mit Abstand beste Regelung sowohl aus fiskalischer Sicht als auch als Hilfsmaßnahme dar. Sie begrüßte die Ausweitung des Höchstbetrags. Ihrer Ansicht nach sollte er der Höhe nach nochmals erweitert werden. Auch sie plädierte dafür, den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

Ebenso argumentierte der Sachverständige des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Bertram Kawlath. Er betonte, wie wichtig das Instrument für seine Branche sei. Es helfe Unternehmen, die gute Geschäfte gemacht hatten, welche ausschließlich krisenbedingt gestört worden seien. Der Maschinenbau brauche das Instrument, weil nach der Krise insbesondere die Anlagenbauer erheblich vorfinanzieren müssten, sie seien auf die Möglichkeit, Gewinne und Verluste periodenübergreifend verrechnen zu können, besonders angewiesen.

„Mindestbesteuerung für Krisenverluste aussetzen“

Christopher Ludwig vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung lenkte den Blick auf die Mindestbesteuerung und plädierte dafür, diese für Krisenverluste auszusetzen.

Als lediglich „noch vertretbar“ hatte dagegen Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) in seiner schriftlichen Stellungnahme die Ausweitung des Rücktrags bezeichnet. Forderungen nach einer stärkeren Ausweitung des Rücktrags bewertete er als finanziell nicht darstellbar. Aus Sicht der Praxis wies er auf eine zu erwartende vermehrte Arbeitsbelastung hin, weil durch die vorläufige und dann endgültige Berechnung die Fälle mehrfach in die Hand genommen werden müssten.

„Kinderbonus hilft Familien und stützt Konjunktur“

Die Sachverständige Deborah Schanz lobte den Doppeleffekt des Kinderbonus. Zum einen helfe der Bonus Familien in schwieriger Lage. Andererseits bewirke er einen Konjunktur-Impuls, der sehr hoch eingeschätzt werde. Dazu helfe der Bonus gezielt Haushalten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, weil er auf den Kinderfreibetrag angerechnet werde. Sie sprach sich angesichts der hohen Lasten der Familien in der Corona-Krise für eine Anhebung des Betrags auf 300 Euro aus.

Der DSTG-Sachverständige Thomas Eigenthaler hielt den geplanten Betrag von 150 Euro pro Kind ebenso für zu gering. Der Betrag sei unverständlich, da die Belastungen der Familien nach dem abermaligen Lockdown härter seien als im Jahr 2020, in dem der Kinder-Bonus 300 Euro betragen habe. Er plädierte für eine Auszahlung von zweimal 150 Euro.

„Kinderbonus soll bei den Kindern ankommen“

Der Sachverständige des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Raoul Didier, schloss sich der Forderung an und plädierte dafür, sicherzustellen, dass der Kinderbonus möglichst zielgenau dort ankomme, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, wenn sie nicht mit beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt lebten. Er forderte die Bundesregierung auf, bis zur Auszahlung eine gesetzliche Regelung dazu umzusetzen.

Ingrid Hartges vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) schilderte die aus ihrer Sicht schwierige Situation der Branche und der getränkelastigen Betriebe. Sie erklärte die Erwartungshaltung der Gastronomen, dass Getränke unter die Regelung des verminderten Umsatzsteuersatzes fallen sollen.

„Kaum Konjunkturimpulse durch Umsatzsteuerermäßigung“

Kritisch äußerte sich dazu Marius Clemens (DIW). Die Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie werde zu keinen wesentlichen Konjunktureffekten führen, anders als bei einer generellen Mehrwertsteuersenkung. Die Daten zeigten zudem, dass die Senkung nicht an die Haushalte weitergegeben werde.

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Mein vom Deutschen Steuerberater-Verband. Mit der Verlängerung des reduzierten Steuersatzes würden zusätzliche Steuer-Mindereinnahmen wegen bestimmter Branchen in Kauf genommen, ohne Konjunkturimpulse zu setzen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

CDU/CSU und SPD wollen mit ihrem Gesetzentwurf Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerben steuerlich entlasten. Familien sollen 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz.

Für Unternehmen und Selbstständige schließlich soll der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten und auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. (ab/23.02.2021)

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