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Ausschüsse

Experten für eine stärkere Position des BaFin-Präsidenten

Frankfurter Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Das Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. (picture alliance/Daniel Kubirski)

Zeit: Mittwoch, 14. April 2021, 11 Uhr bis 12 Uhr
Ort: Berlin

Eine Mehrheit der Sachverständigen hat sich für die Einführung von Testkäufen als zusätzliches Instrument der Bundesanstalt für Finanzdienstleistunsaufsicht (BaFin) und für eine Stärkung der Rolle des BaFin-Präsidenten ausgesprochen. Die Maßnahmen standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Mittwoch, 14. April 2021, zum Entwurf der Bundesregierung für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (19/26966) und zu Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dazu.

Für die Einführung von Testkäufen

Für die Einführung der Testkäufe, dem sogenannten Mystery Shopping, sprach sich Prof. Dr. Rüdiger Veil vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München aus. Verdeckte Käufe seien im Sinne des Verbraucherschutzes in anderen Ländern wie Belgien, Niederlande und Vereinigtes Königreich verbreitet und erfolgreich. Die Befugnisse sollten dahingehend für die BaFin ausgeweitet werden.

Dem schloss sich Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband an. Testkäufe seien ein international gut erprobtes Instrument, um Probleme am Finanzmarkt zu entdecken, die andernfalls im Verborgenen blieben. Ähnlich argumentierte die Unternehmensberaterin Dr. Carola Rinker.

Gegen die Einführung von Testkäufen

Gegen Testkäufe argumentierte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis für die Deutsche Kreditwirtschaft. Der BaFin stünden bereits heute effektive Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Verfügung. Zudem sah er rechtsstaatliche Bedenken, wenn durch intransparenten Verfahren ein Missstand festgestellt werden soll. Außerdem fehle der Zusammenhang der Maßnahme zum Fall Wirecard.

Ähnlich argumentierte Thomas Richter vom Bundesverband Investment und Asset Management.

Ja zur Einführung von Mehrheitsentscheidungen

Die Stärkung der Position des BaFin-Präsidenten bewertete die Juristin Sabine Lautenschläger positiv. Weiterhin auf Fachbereiche im Direktorium zu setzten, sei angesichts des Themenspektrums der Behörde ebenso richtig. Auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen im Direktorium bewertete sie positiv, um als Organisation flexibel zu sein und Entscheidungen treffen zu können.

Auch Rüdiger Veil bewertete es als sinnvoll, dass weiter die Direktoren für ihren Geschäftsbereich zuständig sind. Eine Allfinanzbehörde komme nicht ohne wirkmächtiges Leitungspersonal einzelner Bereiche aus.

„Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin abschaffen“

Zur Frage der Unabhängigkeit der BaFin schlug Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München vor, die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) über die BaFin abzuschaffen. Sie solle aus der ministerialen Weisungshierarchie herausgelöst werden. Zur Kompensation der Einbußen an demokratischer Legitimation sollte die BaFin dazu verpflichtet werden, jährlich unmittelbar gegenüber dem Deutschen Bundestag Rechenschaft abzulegen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung möchte das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wieder herstellen. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll die BaFin ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen erhalten sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.

Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, soll Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt werden. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, schreibt die Bundesregierung.

Einführung einer Prüferrotation

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer werde gestärkt, indem auch für Kapitalmarktunternehmen künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren eingeführt wird. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll wesentlich ausgeweitet werden. Eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Das Bilanzstrafrecht soll geändert werden, um eine „ausreichend abschreckende Ahndung“ der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Das gleiche soll für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten.

Zudem will die Bundesregierung die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse durch Änderungen des Börsengesetzes verbessern. (ab/14.04.2021)

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