+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse

Experten begrüßen ge­plantes Transparenz-Voll­register gegen Geldwäsche

Symbolbild Geldwäsche: Eurogeldscheine werden unter einen laufenden Wasserhahn gehalten.

Die geplanten Regelungen sollen zur Eindämmung von Geldwäsche beitragen. (© picture alliance/Bildagentur-online/Schoening)

Zeit: Montag, 26. April 2021, 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Ort: Berlin

In einer Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung von Katja Hessel (FDP) hat die Mehrzahl der Sachverständigen am Montag, 26. April 2021, den Regierungsentwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (19/28164) begrüßt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, will die Bundesregierung mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Das bisherige deutsche System des Auffangregisters soll mit dem Wegfall der Mitteilungsfiktion auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt werden.

Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze in einem strukturierten, einheitlichen Format. Zugleich sollen die Zugangsmöglichkeiten von Behörden und Verpflichteten auf die Daten von wirtschaftlich Berechtigten verbessert werden.

Umstellung auf ein Vollregister befürwortet

Die Umstellung auf ein Vollregister wurde von nahezu allen Sachverständigen begrüßt. Jörg Lehnert von der Geldwäsche-Aufsicht der Berliner Senatsverwaltung bezeichnete die jetzige Fassung als praktisch unbrauchbar; der Aufwand zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sei viel zu hoch.

Matthias Schulenburg vom Bundesanzeiger-Verlag erklärte, mit der Umstellung auf ein Vollregister könnte ohne großen Aufwand der wirtschaftlich Berechtigte entnommen werden. Weder müssten wie bisher verschiedene Dokumente in der Zusammenschau ermittelt werden noch seien dann tiefere gesellschaftsrechtliche Kenntnisse verlangt. Für eine europäische Vernetzung sei die Auslieferung eines bestimmten Mindestdatensatzes zu wirtschaftlich Berechtigten im Datenformat XML (Extensible Markup Language) erforderlich.

Verfahren der doppelten Meldung „zu bürokratisch“

Auch Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit sprach sich für die Umstellung auf ein Vollregister aus. Die bisherige Mitteilungsfiktion erschwere die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten erheblich. Er kritisierte jedoch das geplante Verfahren einer doppelten Meldung als zu bürokratisch. Er empfahl die vom Bundesrat vorgeschlagene „Once-Only-Lösung“, die registerseitige Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten. Trautvetter hält die Erfassung der Gesellschafter aus den bei den Handelsregistern vorliegenden Gesellschafterlisten in der vorgesehenen Frist für möglich. Es könnten Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Im Übrigen schätzte den Umfang auf unter eine Million Seiten, die zu erfassen seien, und schlug vor. die geplante Meldepflicht für alle Unternehmen mit der Digitalisierung der traditionellen Register zu verknüpfen. Das erhöhe zwar kurzfristig den Aufwand. In Zukunft könnten Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten dann aber zusammen mit Änderungen in der Gesellschafterstruktur gemeldet werden. Ein ähnliches Modell werde in Österreich und Dänemark umgesetzt.

„Laufend neue Meldepflichten“

Jens Bormann von der Bundesnotarkammer sprach sich ebenfalls für eine Register-Verknüpfung aus; ein Once-Only-Verfahren hielt er für umsetzbar. Dies wäre besser, als Vereine mit Bürokratie zu belasten.

Veronika Rücker vom Bündnis für Gemeinnützigkeit, das unter anderem 90.000 Sportvereine vertritt, kritisierte die geplante Regelung als „großes Bürokratiemonster“, das zu einer erheblichen Belastung führen werde. Sie gab zu bedenken, das zwei Drittel der Vereine von Ehrenamtlichen geführt würden. Es handele sich auch nicht um einen einmaligen Aufwand, wie von der Bundesregierung eingeführt, sondern um einen laufenden, da sich durch Änderungen im Vorstand eines Vereins laufend neue Meldepflichten ergeben würden.

„Schnelligkeit der entscheidende Faktor“

Christof Schulte von der Financial Intelligence Unit (FIU) hielt das geplante Gesetz für sehr gut geeignet, das deutsche System der Geldwäschebekämpfung zu stärken. Ganz wesentlich sei, die Suche nach den wirtschaftlich Berechtigen auf kompakte Art zu ermöglichen. Für den Zugriff sei Schnelligkeit der entscheidende Faktor. Er könne aus seiner Ermittlungspraxis heraus nicht sagen, dass es im Bereich der Vereine keine Auffälligkeiten gebe.

Silvia Frömbgen vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband sprach sich zwar ebenfalls für die Umstellung auf ein Vollregister aus, kritisierte aber, dass die bisher geltende Ausnahme von der Verpflichtung der Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten bei einer börsennotierten Gesellschaft gestrichen werden soll. Hier fehle der Mehrwert für die Geldwäscheprävention; die EU-Richtlinie werde damit von Deutschland übererfüllt. (ab/26.04.2021)

Marginalspalte