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Ausschüsse

Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) und weitere Anträge

Zeit: Montag, 11. Mai 2020, 13 Uhr bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die im Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für das Sozialschutz-Paket II (19/18966) geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Dr. Matthias Bartke (SPD) wurde am Montag, 11. Mai 2020, aber auch Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelungen laut.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll der Betrag ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, sieht der Koalitionsentwurf vor. Diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten.

Außerdem sollen für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.

„Ausnahmsweise gerechtfertigt“

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist es „ausnahmsweise gerechtfertigt, das Kurzarbeitergeld anzuheben“, wie DGB-Vertreter Johannes Jakob sagte. Allerdings habe sich der Gesetzgeber für eine relativ komplizierte Regelung entschieden, die durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sehr aufwendig geprüft werden müsse.

Vor allem mit Blick auf die derzeit stark betroffene Dienstleistungsbranche wie etwa das Gastgewerbe seien die Kurzarbeitergeldsätze zu niedrig, befand Jakob. Auch mit der geplanten Aufstockung kämen viele nicht über den Hilfebedarf der Grundsicherung.

„Arbeitnehmerbezogen prüfen“

Eva Strobel von der Bundesagentur für Arbeit bestätigte, dass der Aufwand für die Kurzarbeitergeld-Abrechnung steigen werde. Es müsse „arbeitnehmerbezogen für jeden Monat und für jeden Kurzarbeiter nachträglich in den Abrechnungslisten der Abgleich mit den Arbeitszeit- und den Arbeitsentgeltunterlagen bei den Arbeitgeber geprüft werden“.

Bei potenziell bis zu zehn Millionen Kurzarbeitern sehe die Bundesagentur für Arbeit trotz aller Bemühungen um eine Verschlankung des Verfahrens erhebliche Mehraufwendungen, sagte Strobel.

„Sozialpolitisch fragwürdige Regelung“

Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Regelung als „sozialpolitisch fragwürdig“. Die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergeldes dienten nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall, „sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die ihn langfristig finanziell völlig überfordern werden“, sagte Wuttke.

Seiner Ansicht nach werden unerfüllbare Ansprüche an den Sozialstaat geweckt, wenn selbst besonders gut verdienende Facharbeiter bei 50 Prozent Arbeitsausfall auf Niveaus von über 90 Prozent ihres normalen Nettoeinkommens abgesichert werden. Zudem werde die Liquidität der Arbeitgeber gefährdet, weil sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssten.

„Lage der Niedriglöhner verbessern“

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Stefan Sell forderte Verbesserungen insbesondere für kleine bis mittlere Einkommensbereiche. Ziel sollte sein, so schnell wie möglich die finanzielle Lage vor allem der überdurchschnittlich von Kurzarbeit betroffenen Niedriglöhner zu verbessern, „und eben nicht eine schrittweise Anhebung für alle, die aber erst nach einigen Monaten Wartezeit kommt“, sagte er.

Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung hätte nach eigener Aussage „sehr viel Sympathie dafür gehabt, dass bei Betrieben, die jetzt in den Lockdown kommen und ,Kurzarbeit Null' machen, kurzfristig die Einkommenssicherung stattfindet“. Ein einheitlich höherer Kurzarbeitergeldsatz wäre auch von der Administration her einfacher, sagte er.

„Da muss eine Bremse eingezogen werden“

Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass sich Unternehmen nicht auf Kosten der Beitragszahler durch das Kurzarbeitergeld entlasten und gleichzeitig Dividenden und Vorstands-Boni weiter in gewohnter Größenordnung auszahlen. „Da muss eine Bremse eingezogen werden“, sagte Hesse.

Was die geplante Unterstützung für bedürftige Familien mit 150 Euro für den Kauf eines Laptops angeht, so bewertete er die Summe als zu niedrig. Sinnvoll seien 450 Euro, die über das Bildungs- und Teilhabepaket im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) finanziert werden könnten.

„Wir brauchen ergänzend einen Zuschuss“

Auch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist der Betrag zu gering. „Wir brauchen auf jeden Fall noch ergänzend einen Zuschuss“, sagte Caritas-Vertreterin Birgit Fix.

Wichtig sei auch eine schnell kommende Regelung. Bildungsungleichheit verschärfe die Situation der Familien immens, gab sie zu bedenken.

„Es geht um die Vermeidung von Infektionsgefahren“

Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, ging auf die im Gesetz enthaltenen Regelungen ein, die die Arbeitsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichten in der Corona-Pandemie sicherstellen sollen. Bezüglich des Vorhabens, in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten zu können, urteilte er: Es gehe jetzt nicht allgemein um die Förderung von Videotechnik, sondern um die Vermeidung von Infektionsgefahren. Die Gerichte hätten aktuell anderes zu tun, als sich mit der Beschaffung von Videotechnik zu befassen.

Eine ähnliche Bewertung kam von Dr. Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht. Die vorgesehenen Regelungen seien unnötig und würden die Arbeit der Gerichte sogar noch erschweren, befand er.

Gegenstand der Anhörung waren neben dem Koalitionsentwurf auch je zwei Anträge der Fraktion Die Linke (19/18686, 19/18945) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18704, 19/18705).

Erster Antrag der Linken

Der Vorlage mit dem Titel „Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten“ (19/18686) zufolge soll das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 auf einheitlich 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden. Die Linke will, dass Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, 100 Prozent des Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Darüber hinaus sollen Betriebe mit Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen, dazu verpflichtet werden, im Anschluss an die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für mindestens ein Jahr betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Der Bund soll über einen angemessenen Zuschuss an der Arbeitsförderung beteiligt werden. Im Rahmen der Aufwendung dieser Bundeszuschüsse sollen die Betriebe während der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld dazu verpflichtet werden, keine Dividenden auszuzahlen, keine Aktienrückkäufe zu tätigen sowie Bonuszahlungen und Vorstandsgehälter zu begrenzen.

Zweiter Antrag der Linken

Der zweite Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Sozialen Schutz auch während der Corona-Krise umfassend gewährleisten“ (19/18945). Sie verlangt darin, das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, rückwirkend zum 1. März 2020 für die Dauer der Krise um 200 Euro pro Person und Monat zu erhöhen. Für schulpflichtige Kinder soll über das Bildungs- und Teilhabepaket ein einmaliger Zuschuss für Computer in Höhe von 500 Euro gewährt werden.

Für wohnungslose Menschen soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Ferner fordert die Fraktion einen Notfallfonds des Bundes, aus dem Träger von Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt unbürokratisch Hilfe erhalten sollen, um ihr Angebot aufrecht erhalten zu können. Soziale Dienstleister sollen nach Ansicht der Linken besser für finanzielle Verluste entschädigt werden.

Erster Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/18704) die Einführung eines Kurzarbeitergeldes Plus. Das Kurzarbeitergeld sei ein bewährtes Kriseninstrument, das auch während der Corona-Pandemie dazu beitrage, Massenentlassungen zu verhindern, schreiben die Grünen. Handlungsbedarf bestehe derzeit vor allem in Betrieben ohne tarifliche Regelungen, denn hier führe das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Höhe zu Einkommenseinbußen von bis zu 40 Prozent.

Die Grünen verlangen deshalb, dass das Kurzarbeitergeld für kleinere und mittlere Einkommen erhöht wird. Für Beschäftigte mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro solle sich der Prozentsatz des Kurzarbeitergeldes erhöhen – umso stärker, je geringer das Einkommen. Den Höchstsatz von 90 Prozent sollen demnach Beschäftigte mit einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro erhalten. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld sollen Beschäftigte mit Kindern jeweils sieben Prozentpunkte mehr bekommen. Auszubildende sollen zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragen können. Für die Unternehmen solle außerdem die Pflicht entfallen, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu zu bezahlen.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Fraktion verlangt in ihrem Antrag (19/18705) mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum zu sichern. Nicht alle Menschen träfen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. Menschen mit geringem Einkommen seien besonders hart betroffen.

So würden die Angebote der Tafeln derzeit vielerorts wegfallen, und auch ein kostenloses Mittagessen stünde in Kita und Schulen nicht zur Verfügung, schreiben die Grünen. Hinzu komme, dass die Regelsätze in der Grundsicherung schon vor der Krise strukturell untergedeckt gewesen seien. (hau/11.05.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Städtetag
  • Prof. Dr. Rainer Schlegel, Kassel
  • Dr. Christian Mecke, Kassel
  • Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen

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