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Arbeit

Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 14.30 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 (Videokonferenz)

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für das sogenannte Sozialschutz-Paket III wird von der Mehrheit der Experten begrüßt. Insbesondere Wohlfahrtsverbände forderten jedoch gleichzeitig Nachbesserungen für einkommensschwache Haushalte, die nicht im Grundsicherungsbezug sind. Arbeitgebervertreter warnten davor, die erleichterten Zugangsbedingungen für die Grundsicherung über das Ende der Corona-Pandemie hinaus zu verstetigen. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Matthias W. Birkwald (Die Linke) am Montag, 22. Februar 2021, deutlich.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Gegenstand der Anhörung war der Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III, 19/26542). Das Paket sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

„Regelungen bis Ende 2021 verlängern“

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung habe sich als Antwort auf die Pandemie bewährt und dazu beigetragen, dass in Not geratene Menschen kurzfristig Hilfe bekommen können, sagte Michael Schweiger für die Bundesagentur für Arbeit. Eine Verlängerung der Regelungen bis Ende des Jahres sei deshalb sinnvoll.

Auch Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag bezeichnete dies als nachvollziehbar und begründbar. Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband mahnte gleichzeitig, auch das SodEG und die Regelungen für das Mittagessen bis zum Ende des Jahres und nicht nur bis Ende Juni 2021 zu verlängern. Darüber hinaus brauche es einen tragfähigen Schutzschirm auch für kommende Krisen, die über das SodEG hinausgehen, forderte Fix.

Entschädigungsregelung für Selbstständige gefordert

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Landkreistag warnten, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung mit einem größeren unantastbaren Schonvermögen und der großzügigeren Übernahme der Wohnkosten zu einer Dauerlösung werden zu lassen. Dies sei mit Blick auf das Lohnabstandsgebot, die Kosten für die Steuerzahler und im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich um eine existenzsichernde Leistung handele, nicht gerechtfertigt, so die Verbände.

Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland forderte eine stärkere Unterstützung für Selbstständige in Form einer Entschädigungsregelung.

„Existenznot bei Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigten“

Die geladenen Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderten unisono, auch Menschen, die mit einem Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung zurechtkommen müssen, die Einmalzahlung von 150 Euro zu gewähren. Die Existenznot bei Wohngeldberechtigten und Kinderzuschlagsberechtigten sei ebenso groß, betonte etwa Anna John vom Sozialverband Deutschland.

Unter anderem Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband-Gesamtverband wie auch Martin Künkler vom DGB forderten, die Sonderzahlung zu erhöhen, da sie den tatsächlichen Mehrbedarf in der Krise nicht abdecke. Martin Rücker von foodwatch Deutschland verwies darauf, dass 2020 allein die Preise für Obst um zehn Prozent gestiegen seien und forderte eine Erhöhung des monatlichen Regelsatzes in der Grundsicherung auf 600 Euro. (che/22.02.2021)

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