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Verteidigung

Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Irak

Deutschland hat sich seit Anfang 2015 durch die Ausbildung und Ausrüstung der Peschmerga im Nord-Irak im Kampf gegen die Terrororganisation des sogenannten „Islamischer Staats“ (IS, auch ISIS oder Da’esh genannt) engagiert, nachdem der irakische Außenminister im Zuge des Vordringens des IS in Syrien und im Irak die Mitglieder der Vereinten Nationen mit Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen den IS gebeten hatte. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 hat er die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Diese sollten ihre Anstrengungen verstärken und koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben. Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hatte sich mit Frankreich zudem erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag verankerte Beistandsklausel berufen. Deutschland hatte daraufhin Ende 2015 beschlossen, auf dieser Grundlage sowie in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der VN-Charta zusammen mit der Resolution 2249 (2015) des VN-Sicherheitsrates die internationale Allianz gegen den IS auch militärisch zu unterstützen.

Auch wenn die zusammenhängende territoriale Kontrolle des IS über Gebiete in Irak und Syrien durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich beendet wurde, konnte sich der IS in Irak und Syrien im Untergrund konsolidieren. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Terroranschläge des IS in beiden Ländern seit Anfang 2019 wieder. Der Einsatz deutscher bewaffneter Kräfte hat vor allem den Auftrag, die Voraussetzungen zur Stabilisierung als Grundlage für Versöhnung in der Region zu schaffen. In Irak wird dies unter anderem durch die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau („Capacity Building“) der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte im Rahmen des Gesamtansatzes der internationalen Anti-IS-Koalition ermöglicht. Der Einsatz geht auch auf eindringliche Bitten von jordanischer, irakischer und kurdischer Seite zurück, das deutsche Engagement einschließlich aller militärischen Komponenten zur Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition fortzusetzen.

Der Deutsche Bundestag hat dem Mandat am 24. Oktober 2019 zugestimmt. Es war ursprünglich bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

Der deutsche Beitrag besteht im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Luftbetankung, bodengebundener Luftraumüberwachung sowie Beratung und Ausbildung. Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolgt im Wesentlichen für die Ausbildung der irakischen Streitkräfte im Irak sowie für die Luftraumüberwachung und Luftbetankung im irakischen Hoheitsgebiet, im Luftraum über dem Operationsgebiet des IS in Syrien sowie im Hoheitsgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt. Zugleich umfasst das Mandat die Bereitstellung von Besatzungen für AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeuge, wobei die AWACS-Flüge nur im NATO- oder im internationalen Luftraum sowie über dem Irak stattfinden. Der Auftrag zur luftgestützten Aufklärung war zunächst bis zum 31. März 2020 befristet. Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 einer Ergänzung des Mandats und einer Verlängerung dieser Aufgabe zugestimmt.

Der Einsatz war seit Beginn des Mandates von großen sicherheitspolitischen Herausforderungen für das internationale Engagement im Kampf gegen IS und für die Stabilisierung der Region, geprägt. Insbesondere die COVID19-Pandemie verschärft seit Anfang 2020 die humanitäre, wirtschaftliche und sozioökonomische Lage der Menschen in der Region. Deutschland wird daher seinen militärischen Beitrag zur internationalen Anti-IS-Koalition durch die Bereitstellung von Fähigkeiten zur Luftbetankung, Lufttransport, Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung sowie Stabspersonal fortsetzen.

Am 29. Oktober 2020 hat der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Mandates bis zum 31. Januar 2022 zugestimmt. Ziel ist es weiterhin, durch einen vernetzten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen Kerngebiets vom IS in Irak und Syrien, beizutragen. Der deutsche militärische Beitrag dient dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen den IS zu verhindern.

Die Obergrenze des Personaleinsatzes lag ursprünglich bei 700 Soldatinnen und Soldaten. Mit der Verlängerung des Mandates im Oktober 2020 wurde die Zahl der Kräfte auf 500 abgesenkt. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Soldatinnen und Soldaten wider.

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