MINUSMA und EUTM Mali
Den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die Bereitstellung von Lufttransportkapazität für Transporte aus den Anrainerstaaten nach Mali und innerhalb Malis sowie durch Lufttransport und Luftbetankung für die französischen Streitkräfte in unmittelbarer Unterstützung von AFISMA billigte der Deutsche Bundestag erstmals am 28. Februar 2013. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 25. April 2013 mit Resolution 2100 (2013) die Einrichtung der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) beschlossen hatte, wurde nach Zustimmung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 die deutsche Unterstützung von AFISMA in die Unterstützung von MINUSMA überführt.
Zu den Kernaufgaben von MINUSMA gehört die Unterstützung der Vereinbarungen zur Waffenruhe, der vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien und der Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Des Weiteren sollen die Sicherheit, Stabilisierung und der Schutz der Bevölkerung gefördert werden. Außerdem solle die Mission helfen, die staatliche Autorität im ganzen Land wiederherzustellen, den malischen Sicherheitssektor wieder aufzubauen und den Schutz der Menschenrechte und der humanitären Hilfe zu unterstützen. Anfang 2016 wurde das Mandat vor allem im Fähigkeitsbereich der Aufklärung erweitert, um die vor Ort eingesetzten niederländischen Kräfte zu entlasten, 2017 kam übergangsweise bis Sommer 2018 die Entsendung von Transporthubschraubern NH90 und Kampfhubschraubern Tiger hinzu. Mit Beschluss vom 19. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag der erneuten Verlängerung des Mandats zunächst längstens bis zum 31. Mai 2022 zugestimmt. Die Mandatsobergrenze, die lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen widerspiegelt, liegt bei 1 100 Soldatinnen und Soldaten.
Parallel billigte der Deutsche Bundestag erstmals am 28. Februar 2013 die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali. Die Mission hat das Ziel, die malischen Streitkräfte so auszubilden, dass sie selbst die Stabilität und Sicherheit in Mali gewährleisten können und damit zu einer Stabilisierung des Landes beitragen. Zudem werden Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vermittelt. Parallel haben die G5-Staaten der Sahel-Zone Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad im Jahr 2017 beschlossen, eine gemeinsame Einsatzgruppe aufzustellen, um den Terrorismus und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Seit 2019 findet die Beratung der G5-Sahel-Einsatzgruppe nicht nur in deren Hauptquartier in Mali, sondern auch in den Sektor-Hauptquartieren in Niger, Tschad und Mauretanien statt. Am 29. Mai 2020 hatte der Deutsche Bundestag einer weiteren Verlängerung des Mandats längstens bis zum 31. Mai 2021 zugestimmt. Das Mandat wurde zugleich dahingehend ausgeweitet, dass erstmals die Ausbildungsmission Gazelle im Niger in das Mandat integriert und das EUTM-Mandatsgebiet auf Gesamtmali sowie alle G5-Sahelstaaten ausgeweitet worden ist.
Mali befindet sich nach einem Militärputsch am 18. August 2020 in einer 18-monatigen politischen Transitionsphase. Der Umsturz nach wochenlangen Unruhen und Protesten in der Hauptstadt Bamako markierte eine Zäsur. Die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft haben den Putsch einhellig verurteilt und eine umgehende Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Ordnung gefordert. Ende September 2020 wurde eine Übergangsregierung ernannt und am 1. Oktober 2020 eine Transitionscharta veröffentlicht. Daraufhin nahm die internationale Gemeinschaft, die viele ihrer Unterstützungsmaßnahmen infolge des Putsches ausgesetzt hatte (darunter auch die Ausbildungsaktivitäten von EUTM Mali) ihre Aktivitäten schrittweise wieder auf. Am 19. Februar 2021 stellte die Übergangsregierung des zivilen Premierministers Moctar Ouané ihr Aktionsprogramm vor, das die Bereiche gute Regierungsführung, Bildungsreform, Reform der staatlichen Institutionen, soziale Stabilität, Sicherheit sowie die Organisation freier und fairer Wahlen zum Ende der 18-monatigen Transitionsphase vorsieht. Am 19. Mai 2021 beschloss der Deutsche Bundestag das Mandat erneut um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31. Mai 2022, zu verlängern. Die Mandatsobergrenze wurde von 450 auf 600 Soldatinnen und Soldaten erhöht.