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Ausschüsse

Zustimmung für Kosten­be­freiung stationär unter­gebrachter Jugendlicher

Zeit: Montag, 9. März 2020, 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus

Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 9. März 2020, mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Forderung nach Verzicht auf Kostenheranziehung

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Dr. Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei HKS Heidelberg, Dr. Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können.

Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 des SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, dass eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben.

Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.
Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags, wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen, kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion setzt sich in ihrem Antrag (19/10241) dafür ein, die im Paragrafen 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelte Heranziehung junger Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens ersatzlos zu streichen. Die Regelung lege fest, dass Pflegekinder einen finanziellen Beitrag dafür erbringen müssen, dass sie eine vollstationäre Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Demnach würden Jugendliche als Leistungsempfänger behandelt und müssten 75 Prozent ihres Nettoeinkommens, welches sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, an das Jugendamt zahlen.

Nach Ansicht der Liberalen dürfen das Elternhaus oder die Lebenssituation eines jungen Menschen nicht bestimmen, welche Chancen ein Mensch im Leben hat. Kinder und Jugendliche dürften nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Bereits für junge Menschen müssten die Rahmen so gesteckt sein, dass sich die eigene Selbstständigkeit in jedem Fall lohnt. Leistung und Engagement dürften nicht durch die Heranziehung eines Kostenbeitrags von bis zu 75 Prozent bestraft werden. Der Kostenerlass könne dadurch gegenfinanziert werden, dass das seit Jahren nicht abgerufene Darlehen nach dem Familienpflegegesetz verringert wird, die übermäßigen Leistungsgesetze sowie die Mittelvergabe an Wohlfahrtsverbände überprüft und reduziert werden, schreibt die Fraktion.

Gesetzentwurf der Linken

Die Linke fordert, dass bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger zur Finanzierung des Aufenthalts herangezogen wird. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwerten es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden, argumentiert die Fraktion.

Junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien müssten nach bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern. Die Linksfraktion verweist zudem darauf, dass der Paragraf 94 des SGB VIII in den Bundesländern vor allem im Hinblick auf die Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch. (aw/09.03.2020)

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