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Ausschüsse

Kindergrundsicherung

Zeit: Montag, 5. Oktober 2020, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung stößt bei Experten auf ein großes Maß an Zustimmung. Allerdings sei diese auch mit großen finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand verbunden. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (19/14326) und der Fraktion Die Linke (19/17768) am Montag, 5. Oktober 2020, deutlich.

Wichtige Meilensteine„

Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband und Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie begrüßten die Anträge von Grünen und Linken als “wichtige Meilensteine„ für eine grundlegende Reform der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Schneider verwies darauf, dass sich trotz günstiger ökonomischer Entwicklung mit steigender Erwerbstätigenzahl die soziale Ungleichheit in Deutschland nicht verbessert habe. Für die weitere Debatte sei zentral, dass eine Kindergrundsicherung auf einer sachgerechten Ermittlung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen aufsetze, wie dies auch in beiden Anträgen gefordert werde.

Nach Ansicht von Nöhring ist die Vielzahl an familien- und kindbezogenen Leistungen in Deutschland kompliziert und für die Anspruchsberechtigten kaum mehr zu durchschauen. Das Kindergeld sei eine zwar bekannte und einfache Leistung, komme jedoch aufgrund von Verrechnung bei Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, oder Alleinerziehenden fast gar nicht an. Durch den Kinderfreibetrag im Steuerrecht würden gutverdienende Familien stärker entlastet als Familien, die das Kindergeld bekommen.

“Angemessen und bedarfsgerecht„

Auch nach Ansicht von Christine Volland, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen sind die Anträge von Grünen und Linken als “prinzipiell gut„ zu bezeichnen.

Die Unterteilung in beiden Anträgen in ein erhöhtes Kindergeld, von dem alle Kinder profitieren, und einen zusätzlichen Betrag, der je nach Einkommen der Eltern und Alter des Kindes gestaffelt wird, sei angemessen und bedarfsgerecht.

“Unterhaltsrecht und Steuerrecht mitdenken„

Dr. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wies darauf hin, dass eine Kindergrundsicherung nicht nur Änderungen im Bereich Kindergeld, Kinderzuschlag und Regelbedarfe der Kinder erfordert. Vielmehr seien die Auswirkungen und notwendigen Reformen auch im Unterhaltsrecht und im Steuerrecht mitzudenken und parallel in Angriff zu nehmen.

Dr. Martin Hagen vom Zentralen IT-Management der Freien Hansestadt Bremen begrüßte den Antrag der Grünen mit Verweis auf die große Komplexität bei der Beantragung familienpolitischer Leistungen. Die Eckpunkte des Antrags der Grünen führten zu einer Vereinfachung der Leistungen. In Kombination mit der Einwilligung in den Datenaustausch zwischen Behörden könnten sie für erhebliche Entlastungen auf Seiten der Bürger und der Verwaltung sorgen.

“Mit hohem finanziellen Aufwand verbunden„

Der Ökonom Prof. Dr. Holger Bonin vom Institut zur Zukunft der Arbeit in Bonn verwies darauf, dass die von Grünen und Linken gemachten Vorschläge für eine Kindergrundsicherung mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden seien. Simulationsrechnungen für ein großzügig ausgestattetes Kindergrundsicherungsmodell wie das der Linksfraktion hätten Nettokosten für die öffentliche Hand von über 40 Milliarden Euro jährlich ergeben.

Auch das Modell der Grünen lasse Kosten zwischen 20 und 25 Milliarden Euro erwarten. Bei den begrenzten finanziellen Mitteln für die Familienpolitik müsse gefragt werden, ob statt der direkten finanziellen Förderung von Familien Investitionen in eine bessere Qualität der Infrastrukturen und zeitpolitischen Instrumente sinnvoller wären.

Landkreistag lehnt die Vorschläge ab

Für den Deutschen Landkreistag sprach sich Dr. Irene Vorholz gegen die Vorschläge von Grünen und Linken aus. Zielführender als eine eigenständige Grundsicherung für Kinder sei es, die vielfältigen kindbezogenen Leistungen weiter zu bündeln. Kinder sollten als Teil ihrer Familie und damit auch als Teil der Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden, auf der beispielsweise das SGB II und die Sozialhilfe aufbauen.

Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung suggeriere, dass man Kinder unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern aus der Armut befreien könne. Allerdings seien Kinder in der Regel bedürftig, weil ihre Eltern bedürftig seien.

Antrag der Linken

“Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen„ lautet der Titel des Antrags der Fraktion Die Linke (19/17768). Sie fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die folgende Vorgaben erfüllen soll: Das Kindergeld soll auf 328 Euro pro Kind erhöht und einkommensunabhängig an alle Familien ausgezahlt werden.

Kinder aus armen Familien sollen zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag erhalten, der altersgestaffelt ist und für Kinder bis fünf Jahren bis zu 192 Euro, für sechs- bis 13-jährige Kinder bis zu 275 Euro und für Jugendliche ab 14 Jahren bis zu 302 Euro beträgt. In den Zuschlägen sollen Wohn- und Heizkosten bis 149 Euro monatlich pauschal berücksichtigt werden. Für Kinder mit Anspruch auf den Zuschlag sollen höhere Wohn- und Heizkosten übernommen werden, wenn der kindbedingte Anteil oberhalb des pauschalierten Anteils von 149 Euro monatlich liegt. Für Kinder mit Anspruch auf den Zuschlag sollen einmalige und besondere Bedarfe anerkannt werden, beispielsweise Klassenfahrten oder Umzugskosten.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/14326) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen.

Nach dem Willen der Fraktion soll die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung soll sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden “GarantiePlus„-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher soll der “GarantiePlus„-Betrag ausfallen.

Der Garantie-Betrag soll nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen wird. Für das Jahr 2019 beziffern die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre. (aw/06.10.2020)

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