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Ausschüsse

Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Zeit: Montag, 9. Dezember 2019, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die geplante Einrichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird von Vertretern der Zivilgesellschaft höchst unterschiedlich bewertet. Auf der einen Seite begrüßen sie ausdrücklich eine solche Stiftung, auf deren anderen Seite kritisieren sie deren konkrete Aufgabenstellung und Organisation. Dies wurde am Montag, 9. Dezember 2019, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) deutlich. Gegenstand war der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Errichtung einer solchen Stiftung (19/14336. Die Vertreter der geladenen Verbände und Vereine befürchten vor allem den Aufbau von Doppelstrukturen und monieren die Zusammensetzung des Stiftungsrates.

„Stiftung muss vom Bund finanziert werden“

Caroline Dangel-Vornbäumen vom Deutschen Landfrauenverband begrüßte ausdrücklich, dass die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen sowie die Digitalisierung im Fokus der Stiftung stehen soll. Vor allem in den ländlichen Räumen könne die Digitalisierung helfen, den dringend benötigten Nachwuchs für ehrenamtliches Engagement zu rekrutieren.

Sie mahnte zugleich, dass die Stiftung dauerhaft mit mindestens 30 Millionen Euro pro Jahr vom Bund finanziert werden müsse. In keinem Fall dürfe dieses Geld jedoch an anderer Stelle der Ehrenamtsförderung des Bundes eingespart werden.

„Vertreter der Zivilgesellschaft unterrepräsentiert“

Dr. Karin Fehres vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sprach sich dafür aus, die Stiftung als eine reine Förderstiftung aufzubauen. Die Förderung sollte als langfristige Strukturförderung angelegt sein, statt auf kurzfristige und kurzlebige Projekte zu setzen.

Rainer Hub von der Diakonie Deutschland schloss sich der Forderung nach einer Förderstiftung an. Kritisch bewertete er das Vetorecht der drei Bundesministerien für Familie, Inneres und Landwirtschaft im Stiftungsrat und dessen Zusammensetzung. Die Vertreter der Zivilgesellschaft seien unterrepräsentiert, monierte Hub. Auch Hartmut Ziebs vom Deutschen Feuerwehrverband forderte, die Position der Zivilgesellschaft müsse im Stiftungsrat gestärkt werden.

„Parallelstrukturen werden aufgebaut“

Dr. Ansgar Klein vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Jens Maedler von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) und Lisi Maier vom Deutschen Frauenrat kritisierten übereinstimmend, dass mit der geplanten Konstruktion und Aufgabenstellung der Stiftung Parallelstrukturen aufgebaut würden. V

or allem im Bereich des Service und der Beratung hätten Länder, Kommunen oder die Verbände in den vergangenen Jahren bereits ein umfangreiches Angebot aufgebaut. Wichtiger hingegen sei eine Stärkung und Förderung der bereits vorhandenen Strukturen, lautete ihr Urteil.

Personelle Ausstattung der Geschäftsstelle kritisiert

Diesem Votum schloss sich Dr. Stefan Nährlich von der Stiftung Aktive Bürgerschaft ebenfalls an. Er monierte zudem die geplante personelle Ausstattung der Geschäftsstelle der Stiftung mit bis zu 100 Mitarbeitern. Die dadurch entstehenden Personalkosten würden gemeinsam mit den Sachkosten schätzungsweise bereits zehn der 30 Millionen Euro, die der Bund bereitstellen will, aufbrauchen.

Die Kritik der Verbandsvertreter wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt. Jörg Freese warnte vor dem Aufbau von Doppelstrukturen und forderte zudem, statt einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände drei Vertreter zuzulassen. Dies werde der Bedeutung der Kommunen für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement gerecht.

Gesetzentwurf der Koalition

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung, soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.

Die Errichtung einer solchen Stiftung war ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Die strukturelle Stärkung des Ehrenamts ist ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Als Sitz der Stiftung wird die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen. (aw/ste/sas/10.12.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Caroline Dangel-Vornbäumen, Deutscher LandFrauenverband e. V., Berlin
  • Dr. Karin Fehres, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) e. V., Frankfurt am Main
  • Rainer Hub, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin
  • Dr. Ansgar Klein, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Berlin
  • Jens Maedler, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V., Berlin
  • Lisi Maier, Deutscher Frauenrat, Berlin
  • Dr. Stefan Nährlich, Stiftung Aktive Bürgerschaft, Berlin
  • Hartmut Ziebs, Deutscher Feuerwehrverband, Berlin
  • Jörg Freese, Vertreter/in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

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