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Ausschüsse

Bundesweiter Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt

Zeit: Montag, 16. Dezember 2019, 16 Uhr bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt fand bei einer Expertenanhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Ulle Schauws (Bündnis 90(Die Grünen) am Montag, 16. Dezember 2019, breite Unterstützung. Fünf der sechs anwesenden Sachverständigen sprachen sich für den von den Grünen dazu vorgelegten Antrag mit dem Titel „Vielfalt leben – Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen“ (19/10224) aus, der die Entwicklung und Verabschiedung eines solchen Aktionsplans „unter enger Beteiligung der LSBTI-Verbände (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen)“ von der Bundesregierung fordert.

Lediglich Dr. med Mag. phil. Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, lehnte das Vorhaben der Grünen ab. Der Antrag stehe für ein „großangelegtes Umerziehungsprogramm im Dienste einer auf die Spitze getriebenen Vorstellung von Nichtdiskriminierung und vermeintlichen Rechten Erwachsener“, sagte er.

„Eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe“

Dr. Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies hingegen darauf, dass LSBTI-Menschen „weltweit und auch in Deutschland eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe sind“. Sie stünden ganz besonders in Gefahr, in ihren Menschenrechten verletzt zu werden und müssten vor Diskriminierung und Gewalt wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und ihrer sexuellen Identität geschützt werden.

Follmar-Otto machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren Vieles im Bereich der Menschenrechte für LSBTI-Menschen erreicht worden sei. Gleichwohl gebe es gesetzgeberischen Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich des Verbotes von medizinisch nicht zwingend erforderlichen geschlechtsverändernden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern. Der vorgeschlagene Aktionsplan könne helfen, „die gesetzgeberischen mit den tatsächlichen Handlungsbedarfen zu verschränken“, befand sie.

„Es braucht mehr als Lippenbekenntnisse“

Silvia Rentzsch vom Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland begrüßte den Antrag, in dem „ganz viele Aspekte aus der LSBTI-Community Berücksichtigung finden“. Damit sich die Menschen aber selbstbestimmt entwickeln könnten, brauche es mehr als Lippenbekenntnisse, sagte sie.

Gerade im ländlichen Raum gebe es kaum Angebote für trans- oder intergeschlechtliche Menschen, kritisierte Rentzsch. Vielen Regelberatungsstellen fehle es an Finanzierung oder Kompetenz. Hierfür könne ein bundesweiter Aktionsplan einen Rahmen setzen, um die Länder zu befähigen, entsprechende Strukturen zu schaffen, sagte sie.

„Diskriminierungen verringern, Hassgewalt bekämpfen“

Aus Sicht von Dr. Arn Sauer von der Bundesvereinigung Trans* ist der nationale Aktionsplan geeignet, die noch bestehenden bundesrechtlichen Lücken – wie beispielsweise die Abschaffung des Transsexuellengesetzes zugunsten geschlechtlicher Selbstbestimmung – zu füllen und Diskriminierungen von LSBTIQ-Menschen „im Rahmen einer Gesamtstrategie zu verringern beziehungsweise zu verhindern und Hassgewalt zu bekämpfen“.

Schon beim „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ habe die Bundesvereinigung mitgearbeitet, sagte Sauer. In dem Aktionsplan sei versucht worden, Menschenrechte von LSBTIQ-Menschen mitzubehandeln und zu integrieren. Er sei in der vorliegenden Form jedoch nicht als Antidiskriminierungswerkzeug geeignet, befand er. Die Verhandlungen mit anderen von „gruppistischer Menschenfeindlichkeit“ betroffenen Gruppen dazu hätten ebenfalls gezeigt, „dass es in vielerlei Belangen Sinn macht, Rechtsextremen und anderen Demokratiefeinden sowie Hassgewalt gemeinsam entgegenzutreten“. Gleichzeitig sei aber auch eine Fokussierung auf gruppenspezifische Themen „dringend angebracht und notwendig“.

„Berührungsängste gegenüber LSBTIQ abbauen“

Kira Splitt vom Schwulen Netzwerk Schlau NRW unterstützte den Antrag vollumfänglich. Gestärkt werden müsse die LSBTIQ-Bildungsarbeit, die das Ziel verfolge, über Dialogräume Berührungsängste gegenüber LSBTIQ abzubauen, Wissen zu vermitteln und Diskriminierung präventiv zu begegnen, sagte sie.

Das gelte insbesondere für den ländlichen, strukturschwachen Raum und Länder ohne Landesförderung für diese Bildungsarbeit.

„Verleugnet, beleidigt, bedroht, angegriffen“

Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sagte, obgleich LSBTI-Menschen in den letzten Jahrzehnten viel an Akzeptanz erkämpft und gewonnen hätten, würden sie dennoch viel zu oft im Alltag als Menschen zweiter Klasse behandelt, verleugnet, beleidigt, verbal oder gar physisch bedroht und angegriffen.

LSBTI-Feindlichkeit sei eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, die Heterosexualität, Zweigeschlechtlichkeit und binäre Männlich- und Weiblichkeitsvorstellungen als alleinige Normen definiere, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt dagegen tabuisiere, abwerte und ausgrenze, betonte er. Wenn Menschen sich aus Angst vor Gewalt oder Diskriminierung nicht unbefangen im öffentlichen Raum bewegen könnten, „ist das ein massiver Angriff auf die Freiheit“, sagte Ulrich.

„Ideologisches Konstrukt ohne Entsprechung in der Realität“

Nach Auffassung des in Österreich praktizierenden Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med Mag. phil. Christian Spaemann geht der in Rede stehende „Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ von „fragwürdigen Annahmen“ aus. Bei dem Begriff der „geschlechtlichen Vielfalt“ handle es sich um ein ideologisches Konstrukt „ohne Entsprechung in der Realität“.

Es gebe keine Vielfalt der Geschlechter, „dafür aber eine reiche Vielfalt in der Ausprägung der beiden Geschlechter Mann und Frau“, sagte Spaemann. Es habe etwas „Umerzieherisches“, wenn statt der Förderung der Transparenz einzelner Gruppen und dem „Um-Verständnis-werben“ ideologische Strukturen aufgebaut würden, bei denen es darum gehe, „den heterosexuellen Mainstream zu kippen und einen relativistischen Begriff von Sexualität zu extrahieren und in die Sexualpädagogik einzuführen“. (hau/16.12.2019)

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern von der Bundesregierung, einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unter enger Beteiligung der LSBTI-Verbände zu entwickeln und zu verabschieden. Dieser solle aufbauend auf Erfahrungen aus den Ländern klar formulierte Ziele und Maßnahmen – darunter auch Selbstverpflichtungen der öffentlichen Stellen – enthalten und finanziell mit 35 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein.

Der Aktionsplan soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert, aber ressortübergreifend entwickelt und umgesetzt werden. Er solle klare Berichtspflichten enthalten und einmal in einer Legislaturperiode in Form von einem an den Bundestag zuzuleitenden Bericht evaluiert werden, heißt es in dem Antrag. (hau/16.12.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Petra Follmar-Otto, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
  • Jörg Litwinschuh-Barthel, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH), Berlin
  • Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M., Europa-Universität Flensburg
  • Silvia Rentzsch, Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland, Zwickau
  • Dr. Arn Sauer, Bundesvereinigung Trans* e. V., Berlin
  • Ulrika Schöllner, Dießen
  • Kira Splitt, Köln
  • Markus Ulrich, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), Berlin
  • Dr. med. Mag. phil. Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapheutische Medizin
  • N. N., Vertreter/in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

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