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Familie

Geteiltes Echo auf Reform von Elterngeld und Elternzeit

Zeit: Montag, 14. Dezember 2020, 14 Uhr bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 14. Dezember 2020, auf ein zweigeteiltes Echo gestoßen. Einerseits begrüßten die geladenen Sachverständigen mehrheitlich die geplanten Änderungen. Anderseits monierten sie, dass diese nicht weit genug gingen.

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) sieht vor, dass der Bezug des Elterngeldes um einen weiteren Monat verlängert wird, wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher zur Welt kommt. Zudem soll die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können. Thema der Anhörung war zudem ein Antrag der FDP-Fraktion (19/17284), die sich ebenfalls für flexiblere Arbeitszeitkorridore bei den Partnerschaftsmonaten ausspricht.

Flexibilisierung des Stundenkorridors

Sigrid Andersen von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie begrüßte grundsätzlich die angestrebte Reformen beim Elterngeld und der Elternzeit. Der Gesetzentwurf der Regierung enthalte gute Ansätze. Allerdings sei die Flexibilisierung des Stundenkorridors bei der wöchentlichen Arbeitszeit beim Partnerschaftsbonus nicht weitgehend genug.

Andersen sprach sich dafür aus, diesen bereits ab einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden zu ermöglichen. Die Festsetzung auf 24 Wochenstunden werde nicht dazu führen, dass der Partnerschaftsbonus zukünftig häufiger in Anspruch genommen werde, führte sie aus. Für unzureichend hält sie auch die Regelungen für Frühgeburten. Ein zusätzlicher Monat Elterngeld reiche nicht aus. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum der zusätzliche Monat nur gewährt werde, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt.

Kritik am Partnerschaftsbonus

In diesem Sinne argumentierte auch Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. Auch er forderte, beim Partnerschaftsbonus den Arbeitszeitkorridor bei bereits 20 Arbeitsstunden pro Woche beginnen zu lassen. Der Sachverständige monierte, dass der Partnerschaftsbonus prinzipiell ein Familienmodell mit zwei Verdienern gegenüber dem Alleinverdienermodell begünstige. Dies stehe im Widerspruch zu verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität des Staates. Partnerschaftliche Erziehungsarbeit sei auch in Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil möglich. Der Staat solle hier keine Vorgaben machen, forderte Dantlgraber. Zudem sprach er sich dafür aus, für jeden Monat, den ein Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren wird, einen zusätzlichen Elterngeldmonat zu gewähren. Prinzipiell müsse auch der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 auf 450 Euro angehoben werden.

Mindestarbeitszeit und Teilzeit

Für eine großzügigere Regelung bei Frühgeburten, eine Anhebung des Mindestbetrags des Elterngeldes und mehr Flexibilität beim Arbeitszeitkorridor sprach sich auch Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie aus. Vor allem für Alleinerziehende sei der Arbeitskorridor zu eng. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit müsse nach unten korrigiert werden.

Das Urteil von Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) über das Gesetzesvorhaben fiel ebenfalls zweigeteilt aus. Einerseits begrüßten es die Arbeitsgeber ausdrücklich, wenn Frauen nach der Geburt eines Kindes möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess einsteigen. Deshalb sei die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit von 30 auf 32 Stunden zu begrüßen. Plack verwies allerdings darauf, dass viele kleinere Betriebe Probleme bei der Umsetzung von Teilzeitmodellen hätten. Es sei sehr schwer, für eine begrenzte Zeit und Wochenstundenzahl qualifizierte Vertretungen auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

Entfristung der Regelungen

Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Gesetzentwurf. Der erweiterte Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Wochenstunden sei praxistauglich. Die Vielfalt der damit möglichen Arbeitszeitarrangements erleichterte es nicht nur Müttern, sondern auch Vätern, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen.

Raab plädierte darüber hinaus dafür, dass die Regelungen zum Elterngeld angesichts der Corona-Pandemie entfristet werden. So sei derzeit geregelt, dass Verdienstausfälle etwa durch Kurzarbeit nicht zu Nachteilen bei der Inanspruchnahme beziehungsweise der Berechnung des Elterngeldes führen dürfen. Diese Regelung laufe aber Ende des Jahres aus. Dies müsse geändert werden, forderte Raab.

Jörg Freese von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte, dass die Bearbeitung von Elterngeld- und Elternzeitanträgen zukünftig mehr Zeit erfordern werde. Gleiches gelte für die Beratungszeit. Der von der Bundesregierung noch immer veranschlagte Aufwand von zehn Minuten sei nicht mehr realistisch. Ein Beratungsaufwand von 20 bis 30 Minuten sei realistischer.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen der Regierung zufolge Familien gestärkt und dabei unterstützt werden, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Vor allem zwei Ziele sollen erreicht werden: Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Eltern und Verwaltung von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren, deren Notwendigkeit sich aus dem Vollzug ergeben hat.

Mehr Zeit mit ihrem Kind spiele für Eltern besonders frühgeborener Kinder eine besondere Rolle, heißt es im Entwurf. Sie sollen künftig daher einen zusätzlichen Elterngeldmonat erhalten. Auch die Arbeitszeitregelungen sollen durch den Entwurf flexibler werden. Damit wird das Elterngeld an die Wünsche von Eltern und insbesondere von Vätern angepasst, auch mit höheren Stundenumfängen vom Elterngeld profitieren zu können.

Partnerschaftsbonus wird flexibler

Geplant ist zudem, den Partnerschaftsbonus flexibler werden. Zum Beispiel sollen höhere Teilzeitumfänge möglich sein; der Partnerschaftsbonus soll zudem vorzeitig beendet werden können. Wenn in einzelnen Monaten die Voraussetzungen nicht vorlagen, sollen Eltern nicht den ganzen Partnerschaftsbonus verlieren.

Durch verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen sollen Eltern, Elterngeldstellen sowie Arbeitgeber außerdem entlastet werden. So sollen etwa Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglichen.

Antrag der FDP

Die FDP spricht sich in ihrem Antrag (19/17284) dafür aus, das Elterngeld „verlässlich und realitätsnah“ neu zu gestalten. Insbesondere finanzielle Risiken sollten für Eltern beseitigt werden. Konkret verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Arbeitszeitkorridore für den Bezug der Partnerschaftsmonate so zu flexibilisieren, dass einzelne Über- oder Unterschreitungen keine Rückzahlung des gesamten Partnerschaftsbonus verursachten und die Vielzahl der Arbeits- und Teilzeitmodelle, die Partnerschaftlichkeit zwischen den Elternteilen ermöglichen, „gelebt werden könnten“.

Der Zeitkorridor des Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende solle angepasst werden, damit diese nicht aufgrund des Zeitkorridors benachteiligt würden. Bei Bezug von Krankengeld eines oder beider Elternteile dürfe es außerdem keine Rückzahlungsforderung gegen die Bezieher geben, heißt es im Antrag. (aw/14.12.2020)

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