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Ausschüsse

Entwurf zur Stärkung von Frauen in Füh­rungs­po­si­ti­o­nen konträr bewertet

Zeit: Montag, 1. März 2021, 14 Uhr bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (19/26689) wird von Sachverständigen aus Wirtschaft und Wissenschaft höchst unterschiedlich aufgenommen. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 1. März 2021, über die Gesetzesvorlage sowie zwei Anträge der Fraktionen von FDP (19/20780) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/25317).

„Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert“

Die Mehrzahl der geladenen Expertinnen unterstützte das Ansinnen, eine Mindestbeteiligung von Frauen in den Vorständen börsennotierter Unternehmen und in Unternehmen mit Bundesbeteiligung festzuschreiben. Allerdings gingen die Regelungen nicht weit genug, müssten vor allem auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden. Zwei der Sachverständigen sahen darin allerdings einen zu großen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Einigkeit bestand aber in der Feststellung, dass Frauen noch immer unterrepräsentiert seien in Führungspositionen.

Die Rechtswissenschaftlerin Barbara Dauner-Lieb von der Universität zu Köln argumentierte, dass es aus rechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Quote oder Mindestbeteiligung für Frauen in den Vorständen gebe. „Rechtlich geht das alles, es kommt nur darauf an, ob man das politisch will.“

„Bußgelder reichen nicht aus“

Dies wurde auch von der Sozialwissenschaftlerin Gisela Notz so gesehen. Das Grundgesetz gebe klar vor, dass der Gesetzgeber bestehende Benachteiligungen für Frauen abzubauen habe. Derzeit sei die Hälfte der Bevölkerung massiv unterrepräsentiert in Führungspositionen. Sie forderte zudem „empfindliche Strafen“, wenn Unternehmen gegen die Vorgaben verstoßen. Bußgelder würden nicht ausreichen. Denkbar wäre, dass Unternehmen, die die Mindestbeteiligung nicht einhalten, keine Aufträge mehr von der öffentlichen Hand erhalten.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Philine Erfurt Sandhu von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wies darauf hin, dass Deutschland mit einem Frauenanteil von elf Prozent in den Unternehmensvorständen im internationalen Vergleich einen der hinteren Plätze einnehme. Seit 20 Jahren setze man in Deutschland an diesem Punkt auf Freiwilligkeit, dies habe zu keinem Erfolg geführt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hält sie allerdings für „zu vorsichtig“, da er de facto lediglich 30 Unternehmen in Deutschland betreffe. Zudem würden die konkreten Vorgaben zu einem Frauenanteil von maximal 21 Prozent führen.

„Klar definierte Mindestprozentzahl vorgeben“

Auch Antje Kapinsky vom Verein Spitzenfrauen Gesundheit wünscht sich eine Ausweitung der gesetzlichen Vorgaben für eine Mindestbeteiligung von Frauen auf andere Bereiche. So sei das Gesundheitssystem in weiten Teilen einerseits zwar sehr weiblich geprägt, in den Führungspositionen spiegele sich dies aber nicht wider.

In diesem Sinne argumentierte auch die Managerin und frühere Siemens-Vorständin Janina Kugel. Die Vorgaben des ersten Führungspersonalgesetzes hätten nicht funktioniert, aber auch die Vorgaben des geplanten zweiten Gesetzes würden dazu führen, dass der Frauenanteil in den Vorständen signifikant unter 30 Prozent bleiben werde. Statt einer Mindestbeteiligung in absoluten Zahlen sollte der Gesetzgeber eine klar definierte Mindestprozentzahl vorgeben.

„Wichtiges Signal für gleichberechtigte Teilhabe“

Begrüßt wurde die Gesetzesvorlage zudem von Tanja Demmel als Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände. Sie sei ein wichtiges Signal auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen für Frauen.

Die Rechtsanwältin Daniela Favoccia wies das Argument zurück, dass es nicht ausreichend Frauen mit entsprechender Qualifikation gebe, um einen höheren Anteil in Führungspositionen zu erreichen. Auch wenn Frauen mitunter in technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtungen unterrepräsentiert seien, so würden sich auch männliche Vorstandmitglieder zu einer großen Zahl aus Betriebswirten oder Juristen rekrutieren. Von denen gebe es auch genügend weibliche. Zudem hätten die Unternehmen auch die Möglichkeit, Frauen im Ausland zu rekrutieren, wo der Anteil in technischen Berufen mitunter deutlich höher sei.

„Erheblicher Eingriff in interne Strukturen und Gremien“

Kritisch beurteilten hingegen die Unternehmensjuristin Friederike Rotsch vom Chemie- und Pharmaunternehmen Merck und die Unternehmerin Sarna Röser vom Verein Die Familienunternehmer die gesetzlich vorgegebene Mindestbeteiligung von Frauen. Sie bezeichneten die Vorgaben als einen „erheblichen Eingriff in die internen Strukturen und Gremien privater Unternehmen“. Feste Quoten und Zielgrößen seien aber nicht zielführend, um den Frauenanteil zu erhöhen.

Rotsch sprach sich zudem dagegen aus, dass auch eine Verlängerung einer Vorstandsmitgliedschaft unter die Auflagen fallen. Diese Fälle müssten von den Vorgaben ausgenommen werden. Röser argumentierte, feste Quoten würden nicht die Ursachen beseitigen, warum so wenige Frauen in Führungspositionen vertreten seien. Es müsse vielmehr ein „Kulturwandel“ eingeleitet werden. So müssten beispielsweise die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/25317), müsse er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Außerdem müsse die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat begründet werden. Im Handelsbilanzrecht würden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt. Zugleich solle der Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verbessert und wirksamer ausgestaltet werden.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll künftig – unabhängig von Börsennotierung oder Mitbestimmung – bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann gelten. Daneben soll die fixe Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden.

„Regelungen für öffentlichen Dienst weiterentwickeln“

Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst plant die Bundesregierung weiterzuentwickeln. Die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes sollen dem Gesetzentwurf zufolge auf Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien ausgeweitet werden, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann.

„Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden“, heißt es.

Antrag der FDP

Der Antrag der FDP (19/20780) geht auf die Debatte über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaftsunternehmen ein. Es sei eine Tatsache, heißt es darin, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen es Vorstandsmitgliedern nicht ermöglichen, eine längerfristige Abwesenheit wie beispielsweise wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder die Pflege Angehöriger in Anspruch zu nehmen, ohne ihr Mandat niederzulegen oder während ihrer Abwesenheit voll haftungsfähig zu bleiben. Dies ist nach Auffassung der Antragsteller nicht mehr zeitgemäß und mit dem Anspruch einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis in die Führungsetagen nicht vereinbar.

Die Bundesregierung solle daher einen Gesetzentwurf vorlegen, der es Vorstandsmitgliedern in begründeten Fällen ermöglicht, ihr Mandat für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen und zu prüfen, ob vergleichbare Regelungen auch für Mitglieder von Aufsichts- sowie Leitungsorganen anderer Rechtsformen getroffen werden können.

Antrag der Grünen

Die Grünen verlangen in ihrem Antrag mit dem Titel „Frauen den Weg freimachen – Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen“ (19/25317) von der Bundesregierung gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, um den Frauenanteil in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Gefordert wird eine feste Mindestquote für Frauen von 33 Prozent ab dem Jahr 2021 bei der Neubesetzung von Unternehmensvorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen.

Vom Jahr 2025 an solle bei Neubesetzung eine feste Mindestquote für Frauen in Höhe von 40 Prozent für die Vorstände der börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen festgeschrieben werden, „wenn ihr Vorstand aus vier oder mehr Personen besteht“.

Konkrete Gleichstellungspläne verlangt

Zudem wird verlangt, Regelungen für die Privatwirtschaft zu erarbeiten und gesetzlich festzuschreiben, die konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auch unterhalb der obersten Führungsebene beinhalten. Aus Sicht der Grünen sollten alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen zur Erstellung von konkreten Gleichstellungsplänen verpflichtet werden, die konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts für jede einzelne Führungskräfteebene enthalten.

Die Zielvorgaben seien mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung zu versehen, „die nach den spezifischen betrieblichen Bedingungen am besten geeignet sind, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern“. Diese Gleichstellungspläne müssten im Lagebericht veröffentlicht werden.(aw/01.03.2021)

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