+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse

Experten rügen Umgang der Regierung mit den Corona-Folgen

Zeit: Montag, 31. Mai 2021, 15 Uhr bis 16.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die geplante Fristverlängerung für Bewilligungen von Bundesmitteln aus dem fünften Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ um ein Jahr bis zum 30. Juni 2022 wird von Experten einhellig begrüßt. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 31. Mai 2021, zu einem Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und weiterer Gesetze (19/29765). Nicht ganz so einhellig positiv fiel das Urteil der Sachverständigen über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aus.

Kommunen begrüßen Fristverlängerung

Jörg Freese von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände begrüßte die Fristverlängerung für die Bewilligung von Bundesmitteln aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ ausdrücklich. Die Fristverlängerung erfolge auf ausdrücklichen Wunsch der Länder und Kommunen.

Die Länder hatten darauf hingewiesen, dass die für das Investitionsprogramm vorgesehenen Fristen vor allem wegen der anhaltenden Anforderungen der Corona-Pandemie zu knapp bemessen seien, um die Errichtung von 90.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt zu realisieren. Die Fristen würden die notwendigen Zeitabläufe für die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigen. Auch alle anderen Sachverständigen begrüßten die verlängerte Frist als „sachgerecht“ und „sinnvoll“.

Ja zur freien Verfügung über den Kinderfreizeitbonus

Begrüßt wurden zudem der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind als Unterstützung für bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund begrüßte die Regelung, dass Eltern gemeinsam mit ihren Kindern frei entscheiden können, wofür sie den Kinderfreizeitbonus ausgeben wollen. Die Haltung, Familien Vertrauen entgegenzubringen und ihnen eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen, sollte auch bei künftigen Förderentscheidungen ausschlaggebend sein.

„Kinderfreizeitbonus noch nicht bedarfsdeckend“

Auch Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund bewertete den Kinderfreizeitbonus prinzipiell positiv. Allerdings sei er noch nicht bedarfsdeckend, um eine ausreichende Teilhabe zu gewähren und die Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu kompensieren. Zustimmung äußerten sich Hilgers und Künkler zur Regelung, dass der gesonderte Antrag auf Übernahme der Aufwendungen für die Leistungen für Lernförderung bis zum 31. Dezember 2023 entfallen soll.

Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßte zudem ebenso wie Hilgers und Künkler, dass mit dem Gesetz der generelle Nachrang des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen gegenüber dem Unterhaltsrecht geregelt werden soll. So soll sichergestellt werden, dass der Kinderzuschlag den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes nicht mindert.

„Kinder und Jugendliche Verlierer der Pandemie“

So sehr die Sachverständigen die einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs begrüßten, so prinzipiell fiel ihre Kritik an der Bundesregierung im Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Niels Espenhorst vom Paritätischen Gesamtverband wies darauf hin, dass Kinder und Jugendliche die Verlierer der Pandemie seien, vor allem jene aus einkommensschwachen Familien. Seit mehr als einem Jahr verzichteten junge Menschen weitestgehend auf die Infrastruktur in Kitas, Schulen, Vereinen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Auswirkungen seien dramatisch. „Will man Kinder und Jugendliche jetzt wirklich mit 100 Euro und ein bisschen Nachhilfe abspeisen?“, fragte Espenhorst. Im vorliegenden Gesetzentwurf wie auch im gesamten Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ fehle eine nachhaltige Stärkung der Angebote für Kinder und Jugendliche.

In diesem Sinne argumentierte auch der Humanwissenschaftler Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal. Aufholen müssten eigentlich nicht die Kinder- und Jugendlichen, sondern die Regierenden für die versäumte Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik während der Corona-Pandemie.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Wie aus dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/29765) hervorgeht, sind bislang erst 311 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm bewilligt worden; abgerufen worden seien sogar erst 14 Millionen Euro (Stand März 2021). Die Bundesländer hätten darauf hingewiesen, dass die für das Investitionsprogramm vorgesehenen Fristen vor allem wegen der anhaltenden Anforderungen der Corona-Pandemie zu knapp bemessen seien, um die Errichtung von 90.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt zu realisieren. Die aktuellen Fristen würden die notwendigen Zeitabläufe für die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigen.

Mit der Gesetzesvorlage soll zudem der generelle Nachrang des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen gegenüber dem Unterhaltsrecht geregelt werden. So soll sichergestellt werden, dass der Kinderzuschlag den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes nicht mindert. Ebenso sieht die Gesetzesnovelle eine Verlängerung der Akuthilfen als Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis Ende 2021 vor, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf während der Corona-Pandemie zu verbessern.

Zudem soll mit dem Gesetz der im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ vorgesehene Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind als Unterstützung für bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen umgesetzt werden. Außerdem soll der gesonderte Antrag auf Übernahme der Kosten für Lernförderung bis Ende 2023 entfallen. (aw/25.05.2021)

Marginalspalte