+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse

Prüfverfahren ausländischer Ärzte

Zeit: Mittwoch, 12. Februar 2020, 14.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Ausländische Ärzte und Pflegekräfte sind nach Ansicht von Gesundheitsexperten für die medizinische Versorgung in Deutschland von tragender Bedeutung. Ohne die Hilfe eingewanderter Mediziner und anderer Gesundheitsfachkräfte wäre das Gesundheitssystem geschwächt, erklärten Experten in schriftlichen Stellungnahmen anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 12. Februar 2020, zu Anträgen der Fraktionen von AfD (19/6423) und Bündnis 90/Die Grünen (19/16844).

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein einheitliches Prüfverfahren für ausländische Ärzte aus Drittstaaten. Durch fehlende Fachkenntnisse solcher Mediziner, die in Deutschland arbeiteten, drohten Gefahren für die Patienten. Es müsse sichergestellt sein, dass eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach einer dem dritten Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung erteilt werde.

Zudem müssten die ausländischen Mediziner gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Mehrere Experten wandten sich gegen die Darstellung der AfD, durch die Arbeit ausländischer Mediziner würden Patienten in Deutschland in Gefahr gebracht. Dies sei aus den Fakten nicht abzuleiten.

Antrag der Grünen

Nach Ansicht der Grünen-Fraktion muss das Gesundheitssystem systematisch für ausländische Fachkräfte geöffnet werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sei das Gesundheitswesen stärker als bisher auf eingewanderte Erwerbstätige angewiesen, heißt es in ihrem Antrag. Nötig seien gute Arbeitsbedingungen, berufsspezifische Sprachförderungsangebote, transparente und effiziente Anerkennungsverfahren sowie Unterstützung bei der Anpassungsqualifizierung nötig.

Die Grünen-Abgeordneten fordern bundesweite Standards für Anerkennungsverfahren bei Pflege- und Gesundheitsberufen, berufsspezifische Sprachkurse, die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Führungsgremien des Gesundheitswesens sowie eine Strategie zur Integration ausländischer Fachkräfte.

Bundesweite Standards für das Anerkennungsverfahren

Laut Bundesärztekammer (BÄK) arbeiten derzeit rund 49.000 ausländische Mediziner in Deutschland. Die Versorgung wäre ohne die Fachkräfte aus dem Ausland in der gewohnten Form nicht aufrechtzuerhalten, sie trügen wesentlich zur Patientenversorgung bei. Unabhängig von der Herkunft eines Arztes sei ein Einsatz ohne ausreichende fachliche Qualifikation unzulässig.

Die BÄK befürwortet bundesweite Standards für das Anerkennungsverfahren von Ärzten. Die Rückkehr zur obligatorischen Kenntnisprüfung für Ärzte aus Nicht-EU-Staaten würde nicht nur einen bundesweit einheitlichen Standard für die Gleichwertigkeitsprüfung schaffen, sondern das Verfahren auch beschleunigen und entbürokratisieren.

Klagen über sehr lange Verfahrensdauer

Mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz von 2012 haben nach Angaben der Ärztegewerkschaft Marburger Bund auch Ärzte, die in einem Nicht-EU-Staat ausgebildet wurden, die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung feststellen zu lassen (Gleichwertigkeitsprüfung). Ist die Gleichwertigkeit nicht gegeben, muss eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Dabei handelt es sich um eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und Schwerpunkten in Innerer Medizin und Chirurgie. Zudem werden diverse andere medizinische Fachgebiete abgefragt.

2018 hat es nach Angaben der Gewerkschaft 6.162 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen ärztlichen Qualifikation gegeben, in knapp zwei Drittel der Fälle hätten Abschlüsse aus NIcht-EU-Staaten vorgelegen. In wenigen Fällen ergehe ein negativer Bescheid, weil mit der Dokumentenprüfung eine Anerkennung von vornherein ausgeschlossen sei oder weil die Kenntnisprüfung nicht bestanden werde. Ärzte aus Nicht-EU-Staaten klagten häufig über die sehr lange Verfahrensdauer. So müssten Antragsteller oft mehr als ein Jahr auf den Bescheid der Gleichwertigkeitsprüfung oder auf Termine für die Kenntnisprüfung warten. Es sei sinnvoll, die Gleichwertigkeitsprüfung zu zentralisieren. Anzustreben sei zudem eine Vereinheitlichung der Kenntnisprüfung.

Bestehender und absehbarer Arbeitskräftemangel

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) arbeitet nach eigenen Angaben seit vielen Jahren mit Bundesbehörden und Organisationen zusammen, um gut qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland für Kliniken zu rekrutieren. Dabei werde sehr darauf geachtet, dass es im Herkunftsland nicht zu einem Brain Drain , also einem Verlust von dort benötigten gut qualifizierten Arbeitskräften, kommt.

Die Krankenhäuser benötigten mehr Ärzte und Pflegekräfte. Fachkräfte aus dem Ausland könnten den bestehenden und absehbaren Arbeitskräftemangel lindern. Die Dauer der Anerkennungsverfahren müsse jedoch deutlich verkürzt werden. Zudem sollten die Angebote an fachspezifischen Sprachkursen verbessert werden.

Unterstützung der Kliniken bei Integration

Der Mediziner Dr. Johannes Gehle wies darauf hin, dass fast alle zugewanderten Ärzte über Krankenhäuser erstmals in Kontakt mit dem deutschen Gesundheitssystem kämen. Die Kliniken hätten die notwendigen Qualifizierungs- und Integrationsanforderungen zu leisten.

Die zusätzlichen Aufwendungen würden bisher jedoch nicht regelhaft ausgeglichen. Gerade in überdurchschnittlich stark betroffenen Regionen, etwa im ländlichen Raum, müssten die Kliniken besser unterstützt werden, damit sie die Integration leisten könnten, ohne an anderer Stelle finanziell oder personell unter Druck zu geraten. (pk/12.02.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände/Institutionen:

  • Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
  • Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Einzelsachverständige:

  • Dr. Johannes Gehle (Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL))
  • Dr. Ilhan Ilkilic (Deutscher Ethikrat)
  • Dr. Martina Levartz (Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN))
  • Prof. Dr. Bernhard Marschall (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)
  • Prof. Dr. Oliver Razum (Universität Bielefeld – Fakultät für Gesundheitswissenschaften)
  • Barbara Rosenthal (mibeg-Institut Medizin)
  • Atilla Vurgun (brmi – Akademie für Heilberufe gGmbH)
  • Ruth Wichmann (Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.)
  • Dr. Martin Wolz (ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG – ELBLANDKLINIKUM Meißen)