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Ausschüsse

Masernschutzgesetz

Zeit: Mittwoch, 23. Oktober 2019, 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1 302

Gesundheits- und Sozialexperten befürworten die Initiative der Bundesregierung im Kampf gegen Masern, sehen dabei aber praktische und systematische Umsetzungsprobleme. Sachverständige sprachen sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über den Gesetzentwurf (19/13452) für eine gezielte Aufklärung und eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) aus. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 23. Oktober 2019, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Der Gesetzentwurf sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor. Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder künftig nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst Vereinbarungen über die Erstattung der Impfkosten zu treffen. Damit sollen wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen ermöglicht werden.


Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verwies auf die besondere kommunale Relevanz der Novelle. Es seien kommunale Strukturen wie der öffentliche Gesundheitsdienst sowie diverse Gemeinschaftseinrichtungen in kommunaler Verantwortung angesprochen. Bei der Umsetzung entstünden Fragestellungen, die mitbedacht werden müssten. Der Verband sprach von einem erheblichen Aufwand, nicht ermittelten Kosten und möglichen Auseinandersetzungen mit Interessengruppen, etwa impfunwilligen Eltern oder Mitarbeitern von Gemeinschaftseinrichtungen.

Zu befürchten sei, dass die Last der Kontrollen und Konsequenzen bei der Einführung der Impfpflicht durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu schultern seien, erklärte der Kommunalverband. Zudem richte sich der Entwurf nur gegen Masern, obgleich ein Kombi-Präparat geimpft werde. Dies komme faktisch einer erweiterten Impfpflicht auch gegen Röteln und Mumps gleich. In der Anhörung hieß es, inzwischen gebe es im Ausland einen Markt für illegale deutsche Impfpässe.

„Zusätzlicher Personalbedarf in den Gesundheitsämtern“

Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) forderte flankierende Maßnahmen, um die Reformziele zu erreichen. Es werde ein Mehraufwand und zusätzlicher Personalbedarf in den Gesundheitsämtern entstehen.

Der Ärzteverband sprach sich für ein besseres Impfmanagement, die Einführung eines elektronischen Impfausweises, die Möglichkeit der Abrechnung von Impfleistungen unabhängig von der Fachrichtung und eine verstärkte Impfberatung aus. Dazu müsse der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden.

„Erinnerung an Impftermine sinnvoll“

Begleitende Vorkehrungen verlangte auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Impftermine würden häufig vergessen, daher seien Erinnerungssysteme durch die Gesundheitsämter sinnvoll, ein digitaler Impfpass oder Vermerke in Impfpässen, wann die nächste Immunisierung fällig ist. Der Entwurf lasse zudem offen, wie mit Mitarbeitern umzugehen sei, die sich nicht impfen lassen wollten.

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV Virchow-Bund) forderten eine bessere Aufklärung über Impfungen, auch unter Medizinern. Zudem seien Impfungen gegen Windpocken und HPV ebenso wichtig wie gegen Masern und Grippe. Der Öffentliche Gesundheitsdienst müsse stärker in die Verantwortung genommen und dazu personell und finanziell befähigt werden. Der Schlüssel zum Erfolg liege ferner in der Einführung eines Impfinformationssystems (IIS), das eine direkte Ansprache der Bürger ermögliche. Mit einem elektronischen Impfpass würden auch individuelle Impfberatungen ermöglicht.

„Sachlich gerechtfertigter Grundrechtseingriff“

Die Bundesärztekammer (BÄK) wandte sich gegen die Möglichkeit, Schutzimpfungen auch durch Apotheker vornehmen zu lassen. Geimpft werden müsse unter ärztlicher Aufsicht. In seltenen Fällen könne es zu Komplikationen kommen, die eine ärztliche Notfallversorgung nötig machten. Eine ärztliche Schulung reiche nicht aus, um andere Personengruppen zum eigenverantwortlichen Impfen zu befähigen.

Nach Ansicht des Juristen Nils Schaks ist die Reform verfassungsgemäß. Zwar stelle die Impfpflicht einen Grundrechtseingriff dar, der jedoch sachlich gerechtfertigt erscheine und verhältnismäßig ausfalle, sagte er in der Anhörung. Der Gesetzgeber habe hier einen gestalterischen Spielraum. Die Neuregelung sei auch deswegen gerechtfertigt, weil mit der Impfpflicht besonders gefährdete Personengruppen effektiv geschützt werden könnten.

Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen

Über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an den Masern-Gesetzentwurf angehängt wurden mehrere sachfremde Regelungen.

Darunter befindet sich ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einer vertraulichen Spurensicherung im Fall eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch (zum Beispiel Dokumentation von Verletzungen) sowie ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen mit Jugendlichen als Zielgruppe. (pk/23.10.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände/Institutionen:

  • Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
  • Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
  • Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
  • Deutscher Ethikrat
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO)
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa)

Einzelsachverständige:

  • Prof. Dr. Cornelia Betsch, Universität Erfurt
  • Dr. Christiane Eckert-Lill, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim
  • Prof. Dr. Helmut Fickenscher, Institut für Infektionsmedizin, Christian-Albrechts-Universität Kiel

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