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Ausschüsse

Pflegeversicherung

Zeit: Mittwoch, 8. Mai 2019, 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Mit Optionen für die langfristige Finanzierung der stark steigenden Pflegekosten haben sich Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 8. Mai 2019, befasst. Konkret beraten wurden drei Anträge der Oppositionsfraktionen mit Forderungen nach einer systematischen Kurskorrektur. Die Fachleute vertreten grundsätzlich unterschiedliche Positionen, machten in der Anhörung sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen aber deutlich, dass die Aufwendungen für die Pflegeversorgung künftig noch größer werden und neue Finanzierungswege geprüft werden sollten.

Drei Oppositionsanträge

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/7691) von der Bundesregierung, einen Vorschlag zur künftigen Finanzierung der Pflege vorzulegen, der sich an einem Dreisäulenmodell aus sozialer Pflegeversicherung, privater und betrieblicher Pflegevorsorge orientiert. Die Linksfraktion plädiert in ihrem Antrag (19/7480) für einen Finanzausgleich zwischen der privaten und sozialen Pflegeversicherung. Zudem sollte perspektivisch die private Pflegeversicherung in die soziale Pflegeversicherung überführt werden.

Die Grünen-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/8561) für eine Pflege-Bürgerversicherung aus, die wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und sozialen Zweigs der Pflegeversicherung einfach umsetzbar sei.

Soziale Pflegeversicherung mit höheren Ausgaben

Nach Informationen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Pflegebedürftigkeit in der privaten Pflegeversicherung (PPV) nur halb so hoch wie in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). 2017 waren demnach in der SPV rund 4,6 Prozent der Versicherten pflegebedürftig, in der PPV nur rund 2,3 Prozent. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist den Angaben zufolge vor allem durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren zwischen 2017 und 2019 um rund 735.000 auf rund 3,7 Millionen gestiegen. Dies führte zu einer sprunghaften Erhöhung der Leistungsausgaben in der SPV. Zugleich sind auch die Eigenanteile für die stationäre Pflege kontinuierlich gestiegen.

Die soziale Pflegeversicherung verzeichnete laut GKV-Spitzenverband Ende 2018 Ausgaben in Höhe von 39,9 Milliarden Euro, bei einem Defizit von rund 3,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2022 wird mit Ausgaben in Höhe von rund 52 Milliarden Euro gerechnet. Den Beitragssatz zu erhöhen, sei keine auf Dauer tragfähige Lösung, erklärte der Spitzenverband und plädierte für einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss, um steigende Eigenanteile und Beitragssatzerhöhungen abzumildern.

„Andere Einkommensarten einbeziehen“

Der Paritätische Gesamtverband geht davon aus, dass in der Pflege kurzfristig sechs bis zehn Milliarden Euro zusätzlich benötigt werden. Eine rein kosmetische Korrektur reiche nicht aus. Der Verband forderte, zunächst die Beitragsbemessungsgrundlage deutlich anzuheben und andere Einkommensarten wie Kapitaleinkünfte in die Pflegebeiträge einzubeziehen. So würde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten besser abgebildet.

Zudem sollte die Versicherungspflichtgrenze aufgehoben und eine allgemeine Versicherungspflicht eingeführt werden. Die PPV verfüge über Rückstellungen in Höhe von mehr als 32 Milliarden Euro. Sinnvoll wären eine einheitliche Bürgerversicherung und eine Umverteilung der Rückstellungen. Das Umlageverfahren habe sich bewährt. Einige Experten gaben in der Anhörung allerdings zu bedenken, dass eine Auflösung oder Kollektivierung der Altersrückstellungen rechtlich problematisch wäre.

Plädoyer für individuelle Vorsorge

Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Christian Hagist warb wie andere Fachleute für eine Stärkung der kapitalgedeckten Pflegevorsorge. Eine Pflege-Bürgerversicherung würde nur vorübergehend Entlastung bringen, zugleich sänke damit der Kapitaldeckungsgrad. Da die Kapitaldeckung für die Pflegeversicherung das effizientere Verfahren darstelle, würde sich die Nachhaltigkeit des Systems verschlechtern.

Sinnvoll sei eine individuelle Vorsorge, da ansonsten ein massiver Anstieg der Beiträge drohe. Bis zur Klärung der langfristigen Finanzierung sollte auf eine Leistungsausweitung verzichtet werden. Zudem sollte der umlagefinanzierte Teil der Pflegeversicherung zu einer Hochrisikoversicherung für die schwersten Pflegefälle umgebaut werden.

„Kapitaldeckung dem Umlageverfahren überlegen“

Auch nach Ansicht des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Kapitaldeckung dem Umlageverfahren und damit der Bürgerversicherung klar überlegen. Gerade mit Blick auf die Generationengerechtigkeit müsse die Kapitaldeckung in der Pflege gestärkt werden. Die Pflege-Bürgerversicherung löse kein Finanzierungsproblem, sondern verschärfe dieses noch.

Die mit der zunehmenden Alterung einhergehenden höheren Kosten würden auf künftige Generationen verschoben. Nur im Kapitaldeckungsverfahren würden langfristige Kostenrisiken anhand tatsächlicher Preise berücksichtigt. Bei diesem Verfahren sorge jede Generation für sich.

„Eigenanteile in Pflegeheimen deckeln“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe forderte vor allem eine Lösung für die steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen, die auf einen bundeseinheitlichen Satz gedeckelt werden sollten. Zudem müssten die Kosten für Investitionen sowie Unterkunft und Verpflegung besser kontrolliert werden. Es sollte klargestellt werden, dass die Länder dazu verpflichtet seien, die Investitionskosten zu tragen.

Sofern eine solche Verpflichtung nicht möglich sei, könnte die Finanzierung über einen Bundeszuschuss gesichert werden. Die BAG Selbsthilfe sprach sich dafür aus, die derzeitige Teilkostenversicherung zu einer Pflegevollversicherung mit einkommensabhängigen Beiträgen auszubauen.

„Systematische Schieflagen beseitigen“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte die Grundsatzdebatte, forderte aber zunächst dazu auf, systematische Schieflagen in der Pflegefinanzierung zu beseitigen. So sei die fehlende Finanzierung von Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die Krankenversicherung ein Systemfehler.

Bewohner der Pflegeheime seien auch Beitragszahler in der GKV, würden jedoch benachteiligt, da sie die Kosten für die medizinische Behandlungspflege aus eigener Tasche zahlen müssten. Die Bewohner würden so jeden Monat mit mehreren hundert Euro zusätzlich belastet. Der Verband warnte zugleich vor einer Einschränkung des Wettbewerbs und mehr Bürokratie in der Pflege.

Antrag der FDP

Die Finanzierung der Pflegekosten muss nach Ansicht der FDP-Fraktion neu organisiert werden. Die soziale Pflegeversicherung könne die Folgen des demografischen Wandels und des pflegerisch-technischen Fortschritts nicht allein bewältigen, heißt es in ihrem Antrag (19/7691). Laut einer jüngst veröffentlichten Studie werde der Pflegebeitrag bis 2045 voraussichtlich auf 4,25 Prozent steigen. Die private Pflegeversicherung zeige hingegen aufgrund ihres kapitalgedeckten Finanzierungssystems mit der Bildung von Altersrückstellungen, dass Generationengerechtigkeit auch in der Pflege funktionieren könne. Dieses Element fehle in der sozialen Pflegeversicherung.

Nötig seien eine verstärkte private Vorsorge und der Aufbau einer kapitalgedeckten Säule der Pflegeversicherung, schreiben die Abgeordneten. Konkret fordern sie von der Bundesregierung einen Vorschlag zur künftigen Finanzierung der Pflege, der sich an einem Dreisäulenmodell aus sozialer Pflegeversicherung, privater Pflegevorsorge und betrieblicher Pflegevorsorge orientiert.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke wendet sich in ihrem Antrag (19/7480) gegen das aus ihrer Sicht bestehende Zweiklassensystem in der Pflegeversicherung. In der privaten Pflegeversicherung seien Menschen mit geringem Pflegerisiko, in der sozialen Pflegeversicherung hingegen Menschen mit deutlich höherem Pflegerisiko versichert. Daher lägen die Ausgaben pro Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung mehr als dreieinhalb Mal so hoch wie in der privaten.

In der privaten Pflegeversicherung seien so bei identischen Leistungen und meist geringeren Beiträgen bis zum Jahr 2017 bereits 34,5 Milliarden Euro an Rücklagen entstanden. Es sei ungerecht, die Gesellschaft in hohe und niedrige Pflegerisiken zu spalten. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret einen Finanzausgleich zwischen der privaten und sozialen Pflegeversicherung. Zudem solle perspektivisch die private Pflegeversicherung in die soziale Pflegeversicherung überführt werden.

Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversorgung die Einführung einer Bürgerversicherung. Eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung könne helfen, den demografischen Wandel zu bewältigen und ermögliche überfällige Leistungsverbesserungen wie wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards, heißt es in ihrem Antrag (19/8561). Wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und sozialen Zweigs der Pflegeversicherung sei eine Pflege-Bürgerversicherung einfach umsetzbar. Es sei daher sinnvoll, einen spezifischen und von der Krankenversicherung sich unterscheidenden Weg für die Umsetzung der Pflege-Bürgerversicherung zu wählen.

Gefordert wird ein vollständiger Kostenausgleich zwischen beiden Zweigen der Pflegeversicherung, um die höheren Risiken im sozialen Zweig auszugleichen. Ferner sollten einheitliche, einkommensabhängige Beiträge vorgesehen werden. Alle Einkommensarten müssten bei der Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte schrittweise bis zur Höhe der in der Rentenversicherung geltenden Grenze erhöht werden. Die Alterungsrückstellungen in der privaten Pflegeversicherung müssten nach und nach aufgelöst werden. Kinder sollten kostenlos versichert werden und nicht erwerbstätige Ehepartner, die Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, keine Beiträge zahlen. (pk/08.05.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände/Institutionen:

  • Arbeitgeberverband Pflege e. V. (AGVP)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (DPWV)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW)
  • Sozialverband VdK Deutschland e. V
  • Universität Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

Einzelsachverständige:

  • Dr. Martin Albrecht, IGES Institut GmbH
  • Prof. Dr. Stefan Greß, Hochschule Fulda
  • Prof. Dr. Christian Hagist, Otto Beisheim School of Management (WHU)
  • Prof. Dr. Helge Sodan, Freie Universität Berlin

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