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Ausschüsse

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) II

Zeit: Mittwoch, 13. Februar 2019, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Expertenanhörung über den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beraten. Im Kern geht es bei der Vorlage darum, Patienten schneller und zielgenauer an Ärzte zu vermitteln und Wartezeiten gering zu halten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/6337, 19/6436) beinhaltet aber auch weitergehende, teils sachfremde Regelungen, die über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht wurden und die am Mittwoch, 13. Februar 2019, Teil der Beratung unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) waren. Einige der geplanten Änderungen werden von den Experten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, kritisch gesehen.

Mehrheitsbeteiligung des Bundes gerügt

Von mehreren Verbänden gerügt wurde die angestrebte Mehrheitsbeteiligung des Bundes von 51 Prozent an der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, faktisch werde die gematik damit zur staatlichen Oberbehörde. Bei der Weiterentwicklung des Krankenversicherungssystems sei der Sachverstand der Selbstverwaltung weiter nötig, nicht nötig seien staatsbürokratische Vorgaben. Die Ärztevertretung warnte, die Änderung werde zu Planungsunsicherheiten und weiteren Verzögerungen führen.

„Entscheidungshoheit des Bundes nicht zielführend“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte, durch das Vorhaben werde die Selbstverwaltung faktisch ausgeschaltet, während die gematik weiter durch Beiträge finanziert werde. Die Entscheidungshoheit des Bundes sei weder nötig noch zielführend. Alle mit dem E-Health-Gesetz von 2015 gesetzten Fristen seien eingehalten worden.

Verantwortlich für die langsame Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien die Industrie und die komplexen Zulassungsverfahren angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) verspricht sich hingegen durch die Neuregelung mehr Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Ausschreibungsoption im Hilfsmittelbereich aufgehoben

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) äußerte sich zufrieden mit der Aufhebung der Ausschreibungsoption im Hilfsmittelbereich. Bisher habe es Ausschreibungen auch in Fällen gegeben, in denen dies vom Gesetzgeber gar nicht gewollt war, etwa bei der Stoma-Versorgung und bei Inkontinenzmitteln. So sei der Eindruck entstanden, dass Ausschreibungen als reines Instrument der Preissenkung genutzt würden.

Der GKV-Spitzenverband erklärte hingegen, in diversen Hilfsmittelbereichen seien Ausschreibungen ein bewährtes Instrument für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung. Sinnvoll wäre eine am individuellen Bedarf orientierte verpflichtende Beratung und Versorgung durch die Leistungserbringer mit mehrkostenfreien Hilfsmitteln. Ferner sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, Mehrkostenregelungen in bestimmten Produktbereichen auszuschließen.

„Nicht an den Bedürfnissen der Hebammen orientiert“

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisierte, die eng begrenzte Aufnahme der Geburtshelferinnen in den Wirkungsbereich des TSVG sei nicht an den Bedürfnissen der Hebammen orientiert und bringe auch keine Verbesserung für werdende Mütter und Familien. Dem Entwurf zufolge sollen die Hebammen ihre Kontaktdaten an den GKV-Spitzenverband übermitteln, der diese dann in einer Vertragspartnerliste veröffentlicht.

Der DHV erklärte, Hebammen könnten schon jetzt leicht gefunden werden, es gebe aber nicht genug Fachkräfte. Mit der Veröffentlichung von Daten würden keine zusätzlichen Betreuungskapazitäten geschaffen. Es werde sich nur die Zahl der Absagen erhöhen und damit der Frust bei Eltern. Der DHV forderte eine aktive Vermittlung zwischen Eltern und Hebammen nach dem Modell der Terminservicestellen.

„Hebammenhilfe stärken“

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine umfassende Stärkung der Hebammenhilfe. Frauen berichteten, wie schwierig und langwierig es sei, eine Hebamme zu finden. Das gelte für die Schwangerschaftsvorsorge, die Geburtshilfe und die Nachsorge. Die geplante Hebammenliste im Internet sei ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend. Es gebe weiteren Handlungsbedarf.

Dem Gesetzentwurf zufolge werden die Terminservicestellen zu einem Service für die ambulante Versorgung und Notfälle ausgebaut. Auch Haus- und Kinderärzte sollen vermittelt werden. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf mindestens 25 Stunden pro Woche erweitert.

Offene Sprechstunden ohne Terminvereinbarung

Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte sollen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet bekommen. Landärzte sollen ebenfalls einen Zuschlag erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden außerdem dazu verpflichtet, in unterversorgten Gebieten entweder Praxen zu eröffnen, oder mobile und telemedizinische Alternativen anzubieten.

Mit der Novelle soll auch die digitale Versorgung verbessert werden. So müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen, die auch über Smartphones oder Tablets genutzt werden kann.

Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen

Über Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD in den Entwurf eingebunden wurden Neuregelungen in der Heilmittelversorgung. So sollen die Leistungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten besser bezahlt werden, indem die Anbindung der Preise an die sogenannte Grundlohnsumme entfällt.

Zudem sollen Heilmittelerbringer mit Hilfe einer Blankoverordnung eigenständiger arbeiten können. Ärzte stellen dabei weiter fest, wann welche Therapie nötig ist (Indikation) und verordnen ein Heilmittel. Die Auswahl der konkreten Heilmittelleistung, etwa der Behandlungsdauer, bestimmen jedoch die jeweiligen Therapeuten eigenverantwortlich.

Erste Anhörung am 16. Januar

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war bereits am 16. Januar zusammen mit einem Gesetzentwurf der FDP zur Konservierung von Keimzellen (19/2689), Anträgen der Fraktionen von AfD (19/3393) und FDP (19/4833) zur Budgetierung, Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen (19/6130) und der Linken (19/4887) zur Heilmittelversorgung sowie einem weiteren Antrag der FDP-Fraktion (19/6417) zur Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte Thema einer Anhörung des Ausschusses.

In dieser zweiten Anhörung ging es auch um zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, einen Änderungsantrag der FDP und drei Änderungsanträge der Linken. (pk/13.02.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände/Institutionen:

  • AOK-Bundesverband GbR (AOK-BV)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
  • BKK-Dachverband e. V.
  • Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
  • Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha)
  • Bundesinnungsverband für Orthopädie.Technik (BIV-OT)
  • Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg)
  • Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V. (BRZ)
  • Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed)
  • Deutscher Apothekerverband e. V. (DAV)
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
  • Deutscher Hausärzteverband e. V.
  • Deutscher Hebammenverband e. V.
  • Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V. (EbM)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
  • Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e. V. (IKK e. V.)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  • Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
  • Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (IQWiG)
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
  • Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)
  • Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS)

Einzelsachverständige:

  • Prof. Dr. Günter Neubauer, Institut für Gesundheitsökonomik (IfG)
  • Dr. Wolfgang Rüprich, freier Dozent, Gutachter und Sachverständiger für ärztliche Abrechnung, medizinische Dokumentation und Verordnungswesen im Bereich Arznei- und Heilmittel

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