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Gesundheit

Vor- und Nachteile eines Härtefall­fonds bei Behandlungs­fehlern

Zeit: Mittwoch, 4. November 2020, 15 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal Fraktionsebene, Sitzungssaal 3 S 001

Die Einrichtung eines Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern ist unter Experten für Medizinrecht umstritten. Kritiker befürchten, dass mit einem solchen Hilfsfonds die Präventivwirkung des Haftungsrechts untergraben würde. Betroffene argumentieren hingegen, für Patienten sei die Beweisführung oft schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Viele Opfer von Behandlungsfehlern würden derzeit gar nicht entschädigt und blieben auf enormen Kosten sitzen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch, 4. November 2020, unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) zu Anträgen der Fraktionen von Grünen und Linken in schriftlichen Stellungnahmen.

Anträge der Grünen und Linken

Die Grünen-Fraktion will den Opfern von Behandlungsfehlern besser helfen. Medizinische Behandlungsfehler führten bei Patienten nicht nur zu gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch zu mentalen und finanziellen Belastungen, heißt es in einem Antrag (19/16059) der Fraktion. Die Abgeordneten fordern die Einführung eines Härtefallfonds, der das bisherige Haftungsrecht ergänzen und für schnelle und unbürokratische Hilfe sorgen soll.

Auch die Linksfraktion fordert eine Stärkung der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern. Derzeit seien die Hürden für Entschädigungsansprüche und Schmerzensgeld oftmals zu hoch. Dies betreffe insbesondere den Nachweis des kausalen Zusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden durch Gutachter, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/22995). Die Abgeordneten fordern einen Härtefallfonds, um schnell und unbürokratisch Hilfe leisten zu können.

APS moniert erhebliche Gerechtigkeitslücke

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) beklagte bei der juristischen Aufarbeitung von Behandlungsfehlern eine erhebliche Gerechtigkeitslücke, die geschlossen werden müsse. So liege die Beweislast größtenteils oder vollständig bei den Patienten, die Beweismittel hingegen bei den Behandelnden. Von 100 geschädigten Patienten erhielten nur zwischen einem und fünf Prozent eine finanzielle Entschädigung.

Patienten und Angehörige müssten besser vor vermeidbaren psychischen und physischen Schäden nach dem eigentlichen Vorfall geschützt werden. Bei vermeidbaren Patientenschäden gehe es weniger darum, den Schuldigen zu suchen, als Verantwortung zu übernehmen. Daher sollte ein erweiterter Härtefallfonds rasch umgesetzt werden.

Katzenmeier: Beweisführung und Beweisnot als Kernproblem

Nach Ansicht des Medizinrechtlers Prof. Dr. Christian Katzenmeier von der Universität Köln ist in den vergangenen Jahrzehnten ein effektives Patientenschutzrecht entstanden. Auch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen leisteten einen wertvollen Beitrag zur Befriedung von Konflikten auf einem schwierigen Gebiet. Das Kernproblem im Arzthaftpflichtprozess sei die Beweisführung und häufig die Beweisnot des Patienten. Entschädigungsfonds bezögen sich bisher auf Großschäden der Vergangenheit wie Contergan, HIV oder Opfer des DDR-Dopings.

Die Bedeutung eines Entschädigungsfonds könnte darin bestehen, dass besondere Härtefälle gelöst würden, für die sich eine Haftung nicht überzeugend begründen lasse. Gleichwohl stelle sich die Frage der Legitimation, weil Patienten gegenüber anderen Unfallopfern privilegiert würden.

Wagner: Schadenverhütung besser als Schadenvergütung

Der Rechtsexperte Prof. Dr. Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität zu Berlin riet von einem Härtefallfonds ab, weil damit die Präventionswirkung des Haftungsrechts untergraben und die Patientensicherheit geschwächt würde. Schadenverhütung sei besser als Schadenvergütung. Ein Anreiz zur Schadenverhütung bestehe nur, wenn Fehler aufgeklärt und Schäden zugerechnet würden.

Ein aus Steuermitteln finanzierter Fonds sei dazu nicht in der Lage. Ein großzügig ausgestatteter Fonds könne zudem viele Anspruchsteller anziehen. Die internationalen Erfahrungen mit Fonds zur Kompensation von Personenschäden zeigten jedoch, dass ein vollumfänglicher Schadenersatz nicht finanzierbar sei.

BÄK bezweifelt schnelle und unbürokratische Hilfe

Skeptisch äußerte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK), die vor unerwünschten Auswirkungen auf das Haftungssystem insgesamt warnte, wenn die Präventivwirkung verloren ginge. Ungeklärt sei auch die Frage, wie ein Fonds schnell und unbürokratisch Hilfe leisten könne, wenn er zugleich nur in Anspruch genommen werden solle, sofern kein regulärer Haftungsanspruch bestehe.

Müsste der Patient zunächst versuchen, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, wäre das nicht schnell. Müsste er das nicht, würde der Fonds auch dann greifen, wenn reguläre Ansprüche bestünden. (pk/04.11.2020)

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