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Gesundheit

Expertinnen sehen Eizellspenden kritisch

Zeit: Mittwoch, 27. Januar 2021, 16.45 Uhr bis 17.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Expertinnen sehen die mögliche Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland sehr kritisch. Solche Eingriffe seien für Spenderinnen und Empfängerinnen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Zudem stelle sich die Frage der wirtschaftlichen Ausbeutung der Spenderinnen, heißt es in Stellungnahmen der Fachfrauen zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/17633), der am Mittwoch, 27. Januar 2021, Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) war. Die Expertinnen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden seien derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz verboten. Dies führe dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken. Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne.

FFGZ: Eizellspende ist nicht problemfrei

Nach Ansicht des feministischen Frauengesundheitszentrums Berlin (FFGZ) ist die Eizellspende nicht so problemfrei, wie sie erscheine, denn anders als bei der Samenspende erfordere sie einen invasiven Eingriff. Dies könne Nebenwirkungen und Komplikationen mit sich bringen. Für die Spenderin sei unter anderem die Hormonbehandlung problematisch, bei der Empfängerin könnten Schwangerschaftserkrankungen mit schwerwirkenden Komplikationen auftreten.

Zudem könnten sich Frauen aus einer ökonomischen Notlage zur Eizellspende bereit erklären. Womöglich fühlten sich sogar Verwandte und Bekannte zur Spende verpflichtet. Hier stelle sich die Frage, inwiefern der Körper der Frau wirtschaftlich vermarktet werde. Es gebe somit noch viel Diskussions- und Aufklärungsbedarf.

Bioskop: Körper darf nicht Quelle finanzieller Gewinne sein

Auf die Kommerzialisierung der Eizellspende ging auch das Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften (Bioskop) ein. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass ohne finanzielle Anreize die Spendenbereitschaft der Frauen gering ausfalle. Diese neuen Ausbeutungsverhältnisse würden sich auch in Deutschland nicht vermeiden lassen.

Der Körper dürfe nicht zur Quelle finanzieller Gewinne gemacht werden. Bei Schwangerschaften mit Eizellspende würden außerdem häufiger Komplikationen beobachtet.

Schultz: Der Begriff Spende ist irreführend

Die Soziologin Dr. Susanne Schultz von der Universität Frankfurt am Main kritisierte, die FDP wolle einen fremdnützigen, invasiven, gesundheitsbelastenden und risikobehafteten medizinischen Eingriff legalisieren. Der Begriff Spende sei irreführend, denn es gehe nicht um eine selbstlose Gabe, sondern um einen Vorgang, der in einen global expandierenden, reproduktionsmedizinischen Markt eingebettet sei.

Auch eine gesetzliche Begrenzung auf altruistische Spenden könne eine zumindest verdeckte Kommerzialisierung von Eizellen nicht verhindern.

Wiesemann: Eizellspenden sind ethisch vertretbar

Die Ethikerin Prof. Dr. Claudia Wiesemann von der Universitätsmedizin Göttingen kam hingegen zu dem Schluss, dass Eizellspenden ethisch vertretbar seien. Viele Argumente gegen die Zulässigkeit beruhten entweder auf einem veralteten Kenntnisstand oder auf schlecht begründeten Intuitionen. Die Risiken für die Spenderin seien zwar nicht unerheblich, minderten aber nicht deren retrospektive Zufriedenheit.

Einem durch ökonomische Not oder schlechte Information verursachten Defizit für die Selbstbestimmung der Spenderinnen könnte gezielt entgegengewirkt werden. Durch Regularien und staatliche Aufsicht könnte den gefürchteten und im Ausland teils eingetretenen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Das Verbot der Eizellspende lasse sich nicht ausreichend begründen.

BÄK: Verbotsaufhebung ein Schritt in die richtige Richtung

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert erneut konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Das mittlerweile 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz müsse angesichts neuer Erkenntnisse der Medizin und der gewonnenen Erfahrungen sowie zwischenzeitlicher gesellschaftlicher Wandlungen überprüft werden.

Insofern sei der FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Verbots der Eizellspende ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er sich nur mit einer von vielen offenen Fragen der Reproduktionsmedizin befasse.

Gesetzentwurf der FDP

Die jetzige Regelung führt nach Darstellung der FDP-Fraktion in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken.

Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne. (pk/27.01.2021)

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