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Gesundheit

Gesundheitsexperten befürworten regional vernetzte Versorgung

Zeit: Mittwoch, 24. März 2021, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsexperten unterstützten die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte regional vernetzte Gesundheitsversorgung und sehen darin Möglichkeiten für mehr Effizienz und Qualität. Die Corona-Pandemie hat nach Ansicht der Fachleute die Notwendigkeit für Reformen in einzelnen Bereichen der Versorgung besonders deutlich gemacht. Als sinnvoll erachtet werden regional basierte, sektorenübergreifende Leistungen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 24. März 2021, zu einem Antrag der Grünen (19/21881) in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Sitzung wird am Donnerstag, 25. März, ab 14 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert eine auf Gesundheitsregionen ausgerichtete Reform und ein neues, breiteres Verständnis für Gesundheit. Die Corona-Pandemie zeige, welch große Bedeutung ein handlungsfähiger öffentlicher Gesundheitsdienst, verlässliche Versorgungsangebote und eine gute Koordination und Integration der Gesundheitsversorgung insbesondere auf der regionalen Ebene hätten, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass bis 2025 zehn Prozent der Bevölkerung in Gesundheitsregionen versorgt werden. Eine gesetzliche Regelung für Gesundheitsregionen sollte eine integrierte Versorgung mit regionalen Ärztenetzen oder anderen regionalen Akteuren ermöglichen. Regionale Akteure müssten zusammen mit den Ländern beim Aufbau von Gesundheitsregionen unterstützt werden. Zur Weiterentwicklung der Berufe und Berufsbilder im Gesundheitswesen sollte ein Gesundheitsberuferat eingerichtet werden.

„Hausärztliche Versorgung stärken“

Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist der Vorschlag einer enger verzahnten, nah am Versorgungsbedarf einer Region von rund 150.000 Menschen ausgerichteten Verbundstruktur ein aussichtsreiches Modell, das weiterverfolgt werden sollte. Allerdings seien solche Regionalverträge nicht mit einer Krankenkasse alleine zu schließen, sondern sollten kassenübergreifend angelegt werden.

Unbenommen von der vorgeschlagenen Vernetzung werde im Übrigen die koordinierte Versorgung heute schon gelebt, schränkte die KBV ein. Alle an der Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe seien unbürokratisch miteinander vernetzt. Die Gesundheitsberufe seien durch die komplexe moderne Medizin jedoch unübersichtlich geworden. Mit fortschreitender Fragmentierung drohe der Überblick verloren zu gehen. Daher sollte vor allem die hausärztliche Versorgung gestärkt werden.

„Krankenhäuser ideal für sektorenübergreifende Versorgung“

Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die Ziele des Antrags ebenso. Die Pandemie zeige, dass die Kenntnis der regional unterschiedlichen Gegebenheiten die Voraussetzung für eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Versorgung sei.

Die Etablierung neuer und die Förderung bestehender regionaler Versorgungsnetzwerke sei daher ein vielversprechender und wegweisender Ansatz. Dies gelte insbesondere für die sektorenübergreifende Versorgung. Die Krankenhäuser seien bereits integrierte Dienstleistungszentren. Ihre interdisziplinäre Ausrichtung mache sie zu einem idealen Standort einer sektorenübergreifenden Versorgung.

„Rechtsanspruch auf Krankenhausassistenz erforderlich“

Zustimmung signalisierte der Caritasverband zu einer Gesundheitspolitik, die dem Grundsatz Health in all Policies (Gesundheit in allen Sektoren) verpflichtet sei. Das deutsche Gesundheitssystem müsse weg vom krankheits- und defizitbezogenen, auf Kuration ausgerichteten Fokus und hin zu einem Public-Health-orientierten Ansatz, der Gesundheitsförderung, Prävention und Kompetenzstärkung in den Vordergrund stelle.

Der Caritasverband forderte ferner mehr Aufmerksamkeit für Menschen mit geringem Einkommen und geringer Bildung, die häufig chronisch krank seien. Zudem sei das Gesundheitssystem baulich, räumlich, technisch, personell und kommunikativ nicht barrierefrei. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung in Gesundheitsberufen müsse stärker auf die Belange von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden. So bedürfe es dringend eines Rechtsanspruchs auf Krankenhausassistenz.

„Zukunftskonzept für den öffentlichen Gesundheitsdienst notwendig“

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht Reformbedarf. So behinderten das Auseinanderdriften von Gestaltungs- und Finanzierungsverantwortung, eine zergliederte Kompetenzverteilung sowie häufig institutionelle Interessen eine bessere Versorgung. Dies werde besonders deutlich in der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung. Die Folge seien Strukturdefizite, die zu Über-, Unter- und Fehlversorgung führten.

Dabei entwickelten sich die regionalen Gesundheitsangebote zwischen Ballungsgebieten und strukturschwachen Regionen auseinander. Die Planung der regionalen ambulanten und stationären Bedarfe sei nicht aufeinander abgestimmt, eine gemeinsame patientenzentrierte Bedarfsplanung sei nicht etabliert. In der Pandemie würden die Reformnotwendigkeiten wie im Zeitraffer deutlich. So bedürfe es dringend eines Zukunftskonzepts für den öffentlichen Gesundheitsdienst. (pk/24.03.2021)

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