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Gesundheit

Zahnmediziner warnen vor Fernbehandlungen

Zeit: Montag, 17. Mai 2021, 13 Uhr bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Zahnmediziner fordern eine bessere Regulierung für bestimmte zahnmedizinische Leistungen, die von Firmen über das Internet als reine Fernbehandlung angeboten werden. Mit sogenannten Alignern, also Zahnschienen, können Zahnfehlstellungen korrigiert werden. Anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) zu einem Antrag der FDP-Fraktion (19/25668) warnten Experten am Montag, 17. Mai 2021, vor solchen Behandlungen ohne regelmäßige Kontrolle durch Zahnärzte und Kieferorthopäden. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag, gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte zu unterbinden.

„Eingriffe mit erheblichen Risiken verbunden“

Der Bundesverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) erklärte, nach wie vor gebe es Firmen, die Aligner-Behandlungen ohne unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt anböten. Die Behandlung werde, wenn überhaupt, rein telemedizinisch kontrolliert. Auch regelmäßige Kontrollen durch Partnerzahnärzte fänden in der Regel nicht statt. Solche Eingriffe seien mit erheblichen Risiken verbunden. Es seien etliche Fälle bekannt geworden, bei denen eine Behandlung durch gewerbliche Anbieter gescheitert sei und schwere Gesundheitsschäden hervorgerufen habe.

Bei den gewerblichen Angeboten unterlägen nur die angestellten oder Partnerzahnärzte der Berufsaufsicht der Zahnärztekammern, die Unternehmen selbst nicht, erklärte der BDK. Ob eine anderweitige Aufsicht bestehe, sei unklar. Es würden Behandlungen angeboten, bei denen durch eine nicht ausreichende Einbindung von Zahnärzten gesundheitliche Risiken entstünden. Im Sinne der Patientensicherheit bedürfe es eines einheitlichen Rechtsrahmens für alle Anbieter ambulanter zahnärztlicher Leistungen und einer Kompetenzregelung für die Überwachung der Regelungen.

„Haftungslage häufig unklar“

Der Medizinrechtler Stephan Gierthmühlen vom Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden machte darauf aufmerksam, dass bei fehlerhaften Behandlungen durch gewerbliche Anbieter die Haftungslage häufig unklar sei. Überdies bestehe ein erhebliches Risiko bei einer Insolvenz des Anbieters. Patienten könnten auf Forderungen sitzen bleiben und verlören überdies ihren Behandler. Das Insolvenzrisiko sei bei solchen Start-ups vergleichsweise hoch.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer unterstützen Forderungen nach einer rechtlichen Regelung. Bei gewerblichen Angeboten dieser Art bestünden Zweifel hinsichtlich der zahnmedizinisch gebotenen Standards. Insbesondere bei Angeboten zur ausschließlichen Fernbehandlung gebe es erhebliche rechtliche und medizinische Bedenken. Eine unkontrollierte Therapie von Zahnfehlstellungen mit Alignern sei wegen der damit verbundenen Risiken als fehlerhaft und erheblich risikobehaftet für Zahn- und Knochenverlust einzustufen. Es sei daher sinnvoll, gewerbliche Aligner-Anbieter stärker zu regulieren.

„Nicht ausreichend wissenschaftlich belegte Methode“

Der Patientenberater Gregor Bornes (Gesundheitsladen Köln) beklagte eine unzureichende Forschung über den Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungen. Wie in der gesamten Kieferorthopädie zeichne sich auch die Aligner-Technik als nicht ausreichend wissenschaftlich belegte Methode aus. Aus Studien gehe hervor, dass die Aligner-Technik bei fast allen Patienten mit Nebenwirkungen verbunden sei.

Rechtlich wirksamer Patientenschutz entstehe dadurch, dass bei einer Falschbehandlung auch substanzielle Schadenersatzforderungen durchgesetzt werden könnten. Für die Patientensicherheit könnte es aus Sicht Bornes empfehlenswert sein, die Aligner in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, um so eine begleitende Qualitätssicherung zu ermöglichen.

Antrag der FDP

Wie die FDP schreibt, müssten solche Behandlungen von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesteuert und überwacht werden, weil ansonsten schwere Schäden entstehen könnten. In den vergangenen Jahren seien aber Unternehmen in den Markt eingestiegen, die eine Behandlung oft ohne Begleitung eines Kieferorthopäden oder Zahnarztes anböten. Stattdessen bekämen die Patienten Modelliermassen zugeschickt und übernähmen die Therapie in Eigenregie.

Die FDP-Fraktion fordert in dem Antrag, gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte zu unterbinden. (pk/17.05.2021)

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