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Gesundheit

Verbände begrüßen ge­plan­te Zusammen­führung von Krebs­registerdaten

Zeit: Montag, 3. Mai 2021, 11 Uhr bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Fachverbände begrüßen die geplante Zusammenführung von Krebsregisterdaten und sehen darin einen Fortschritt für Versorgung und Forschung. Anlässlich einer Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28185) am Montag, 3. Mai 2021, im Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) machten die Verbände zugleich klar, dass die zugrundeliegenden Daten besonders sensibel und daher umfassend zu schützen seien. Auch die Kostenfrage wurde aufgeworfen. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

„Höherer Aufwand für Ärzte und Krankenhäuser“

Mit dem Gesetz sollen klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammengeführt werden. Die von den Krebsregistern an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten werden erweitert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Vorhaben ausdrücklich, verwies jedoch auf den höheren Aufwand für Ärzte und Krankenhäuser. Der zusätzliche bürokratische Aufwand müsse anerkannt und refinanziert werden. Die DKG machte außerdem deutlich, dass die Kombination von soziodemografischen, klinischen, histopathologischen und genetischen Daten sehr sensibel sei und begrüßte die geplanten Schutzvorkehrungen.

Nach Überzeugung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kann durch die bessere Datenbasis ein großer Mehrwert für Patienten mit Tumorerkrankungen in der Versorgung entstehen. Denn der Fokus liege auf der Krebsbehandlung unter Alltagsbedingungen. So seien durch die Register auch Patienten einbezogen, die in den herkömmlichen Therapiestudien nicht ausreichend repräsentiert würden.

„Daten möglichst vollständig erfassen“

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte die Zielsetzung, mit der Novelle die bundesweite Verfügbarkeit und Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten zu verbessern. Der Verband forderte eine möglichst vollständige Erfassung der potenziell verfügbaren Daten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) forderte die Aufnahme ergänzender Daten zu genetischen Markern und bezüglich Nebenwirkungen der Therapie und der Beendigung der Therapie. Diese Daten seien essenziell, um die Langzeitsicherheit einer Therapie beurteilen zu können.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die von den Krebsregistern an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten werden erweitert. So sollen auch Daten zu Therapie und Verlauf der Krebserkrankungen übermittelt werden. Anonymisierte Daten sollen auch an Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden.

Für die Forschung werde mit dem erweiterten Datensatz ein substanzieller Mehrwert geschaffen. Dies ermögliche genauere Beschreibungen der Versorgung, der Krankheitslast, des Versorgungsbedarfs sowie eine bessere Einschätzung der Prognose von Kranken und regionale Therapievergleiche.

Der Gesetzentwurf soll zudem in einer zweiten Stufe eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern ermöglichen. Im Zentrum stehen patienten- und leistungserbringerbezogene Auswertungen. Die Krebsregisterdaten sollen auch mit anderen Daten verknüpft werden können. Geplant ist dazu eine zentrale Plattform.

Ferner ist geplant, den Abgleich der Daten der Krebsfrüherkennungsprogramme mit den Daten der Krebsregister für Analysezwecke zu verbessern. (pk/26.04.2021)

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