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Gesundheit

Reguläre Zulassung vor­geburtlicher Vaterschafts­tests befürwortet

Zeit: Mittwoch, 19. Mai 2021, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 700

Juristen und Interessenverbände befürworten die reguläre Zulassung vorgeburtlicher Vaterschaftstests und versprechen sich davon eine Entlastung für Frauen, Männer und Kinder. Die Experten verweisen auf die seit 2012 möglichen risikolosen Abstammungsuntersuchungen und plädieren dafür, die Rechtslage an den medizinischen Fortschritt anzupassen, wie eine Anhörung über einen Gesetzentwurf der FDP (19/16950) am Mittwoch, 19. Mai 2021, im Gesundheitsausschuss unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) gezeigt hat. Allerdings befürchten manche Experten auch, dass mit einer Gesetzesänderung der Druck auf Frauen zunehmen könnte, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen und in der Anhörung.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion will vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nicht invasiver Diagnostik ermöglichen. Dazu soll das Gendiagnostikgesetz geändert werden.

Derzeit sind vorgeburtliche Vaterschaftstests nur zugelassen, wenn die Schwangere Opfer eines Sexualdelikts geworden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht.

„Geltendes Verbot kritisch überprüfen“

Die Familienrechtsexpertin Prof. Dr. Nina Dethloff von der Universität Bonn erinnerte daran, dass beim Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes 2009 für eine pränatale Klärung der Abstammung eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie erforderlich gewesen sei mit nicht unerheblichen Gefahren für den Fötus. Seit 2012 könne kindliches Genmaterial aus dem Blut der Mutter gewonnen und mit den Proben der Schwangeren und des potenziellen Vaters verglichen werden, um die Abstammung festzustellen. Daher erscheine es angezeigt, das geltende Verbot kritisch zu überprüfen.

Dethloff argumentierte mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung sowie psychosozialen und rechtlichen Vorteilen, die eine Reform mit sich brächte. Es seien verschiedene Konstellationen denkbar, die eine Klärung der genetischen Abstammung vor der Geburt des Kindes sinnvoll erscheinen ließen. Wenn etwa die Mutter unverheiratet sei, könne die pränatale Klärung der genetischen Vaterschaft die vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft befördern. Für die Erwachsenen könnten Zweifel ausgeräumt und darauf basierend Entscheidungen getroffen werden. Die vorgeburtliche Anerkennung sei in dem Fall auch für das Kind von Vorteil, denn es habe zum Zeitpunkt der Geburt zwei rechtliche Elternteile.

„Vorgeburtliche Vaterschaftstests würden vieles erleichtern“

Auch die Medizinrechtsexpertin Prof. Dr. Katharina Lugani von der Universität Düsseldorf befürwortete eine Änderung des betreffenden Paragrafen 17 des Gendiagnostikgesetzes. Aus familienrechtlicher Perspektive würden vorgeburtliche Vaterschaftstests vieles erleichtern. Die Rechtfertigung für das Verbot über das Risiko für Mutter und Kind sei mittlerweile entfallen.

Fehlerhafte Vaterzuordnungen und gerichtliche Anfechtungsverfahren könnten künftig vermieden werden. Auch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen im Zusammenhang mit rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt ließen sich frühzeitig klären.

„Genetische Vaterschaft ohne Risiko feststellbar“

Markus Witt vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“ erklärte, das Interesse der Eltern an der Feststellung der Vaterschaft sei im Gendiagnostikgesetz angesichts der damals verfügbaren Diagnosemöglichkeiten hinter dem Schutz des Kindes zurückgetreten. Diese Abwägung sei heute nicht mehr nötig. Dank des medizinischen Fortschritts könne heute ohne Risiko für das ungeborene Leben die genetische Vaterschaft festgestellt werden. Es sei an der Zeit, die berechtigten Interessen der werdenden Mütter, mutmaßlichen Väter und vor allem der Kinder im Gesetz abzubilden.

Laut Witt gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen bereits vor der Geburt oder direkt danach relevante Entscheidungen für ein Kind getroffen werden müssen, beispielsweise, wenn die Mutter nach einem Unfall im Koma liege und das Kind per Notoperation geboren werde, wenn die Mutter bei der Geburt des Kindes sterbe oder wenn das Kind nach der Geburt medizinisch behandelt werden müsse, eventuell sogar in Kenntnis genetischer Informationen.

Es gehe aber auch um das Erbrecht und Unterhaltsansprüche. Witt regte an, über das Ergebnis der genetischen Untersuchung nicht nur die Schwangere, sondern alle weiteren Beteiligten zu informieren. Es würde sonst ausschließlich im Einflussbereich der Schwangeren liegen, ob die beteiligten Männer aufgeklärt würden, ob sie der Vater des werdenden Kindes seien oder nicht.

„Schutz und Selbstbestimmung der Frauen garantieren“

Eine Vertreterin von Pro Familia sagte in der Anhörung, eine frühzeitige Klärung der Vaterschaft könne im Interesse von Frauen und Männern liegen, etwa Sozialleistungen betreffend. Allerdings könnten solche pränatalen Untersuchungen auch Konflikte verschärfen, wenn das Ergebnis unerwartet ausfalle.

Denkbar sei, dass schwangere Frauen von Männern unter Druck gesetzt würden. Bei häufig komplexen Beziehungskonstellationen könne es zu Grenzüberschreitungen und Bedrohungssituationen kommen. Bei einer gesetzlichen Änderung müssten daher Schutz und Selbstbestimmung der Frauen garantiert werden. (pk/19.05.2021)

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