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Gesundheit

Fachverbände stellen Ände­run­gen im Infektions­schutz­gesetz nicht infrage

Zeit: Montag, 17. Mai 2021, 9 Uhr bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal Anhörungssaal 3 101

Die geplanten Änderungen und Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden von Fachverbänden im Grundsatz nicht infrage gestellt. Die Verbände werten die Änderungen als sinnvolle Korrekturen zum vierten Bevölkerungsschutzgesetz, der sogenannten Bundesnotbremse. Allerdings fordern die Verbände einige weitergehende Regelungen, wie die Anhörung zum Gesetzentwurf von Union und SPD (19/29287) am Montag, 17. Mai 2021, im Gesundheitsausschuss unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) ergeben hat. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 des IfSG ausgenommen werden. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.

Ausnahmen von Schutzvorkehrungen werden auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder geschaffen. Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen. Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug solle die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen reisen und andere anstecken. Auch wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.

Über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen werden weitere Neuregelungen ergänzt. So sollen die Kosten für Tests und Impfungen nach den Verordnungen des Bundes aus Steuermitteln finanziert werden, was sowohl die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung positiv bewerten.

„Pflegeschulen in den Ausnahmekatalog aufnehmen“

Der Caritasverband begrüßte, dass die Bundesregierung angesichts der dynamischen Lage in der Pandemie die rechtlichen Regelungen kontinuierlich anpasse und nun Ausnahmeregelungen für Schulschließungen vorsehe, die Ausbildungen in den Bereichen der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge beträfen. Das Gleiche müsse für Schulen des Gesundheitswesens gelten. Die Pflegeschulen und übrigen Schulen des Gesundheitswesens müssten in den Ausnahmekatalog mit aufgenommen werden.

Zudem müsse klarer geregelt werden, in welchen Fällen die nach Landesrecht zuständigen Stellen eine Notbetreuung bei Kita- und Schulschließung vorsehen sollten. Dabei sollten Fälle berücksichtigt werden, bei denen das Kindeswohl gefährdet oder prekäre Wohnverhältnisse ein Homeschooling nicht ermöglichten. Der Caritasverband gab außerdem zu bedenken, dass der Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen Ende Juni auslaufe und die Ausgleichszahlungen bis Ende Dezember 2021 verlängert werden sollten.

„Notbremse schon Ende Mai auslaufen lassen“

Der Deutsche Landkreistag begrüßte die geplanten Neuregelungen, forderte die Bundesregierung jedoch zugleich dazu auf, angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens die Chance zu nutzen, um die Geltungsfrist des Paragrafen 28b des IfSG (Notbremse) insgesamt schon Ende Mai auslaufen zu lassen oder eine verkürzte Geltungsfrist für den Bildungsbereich vorzusehen.

Die Bundesärztekammer hob die Neuregelung im Zusammenhang mit möglichen Impfschäden hervor. Für die Impfbereitschaft der Bevölkerung sei es wichtig, dass alle Bürger wüssten, dass sie im Fall eines Impfschadens durch Versorgungsansprüche abgesichert seien. Kritisch sehen die Ärzte die geplante Regelung, wonach Apotheker im digitalen Impfausweis Nachtragungen vornehmen können. Bei der Impfdokumentation trügen Ärzte alle notwendigen Daten in den Impfausweis ein. Von dieser Regelung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden können.

„Rechtliche und technische Vorgaben konkretisieren“

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände forderte mit Blick auf den geplanten digitalen Impfausweis eine Konkretisierung der rechtlichen und technischen Vorgaben. Zudem könnten Apotheker wie auch Ärzte nur eine allgemeine Prüfpflicht haben, ob die Impfdokumentation vollständig und nicht offensichtlich gefälscht sei.

Die Hochschulrektorenkonferenz monierte zu unbestimmte Vorgaben bezüglich der vorgeschriebenen Tests mit Bezug zu den praktischen Ausbildungsanteilen und verlangte eine veränderte Fassung.

„Epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht weiter“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ging auf die teilweise existenzgefährdende Lage von Betrieben in der Corona-Pandemie ein. Die politischen Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie hätten unmittelbare Auswirkungen auf Betriebe, Beschäftigte und Kunden. Der Verband forderte, die geplanten Präzisierungen zur praktischen Ausbildung mit Ausnahmeregelungen auf handwerksspezifische Fort- und Weiterbildungen auszudehnen.

Ein Vertreter des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes machte in der Anhörung auf die Dauerbelastung der Mediziner in dem Sektor aufmerksam. Es sei schwer, Nachwuchs zu bekommen. Er warnte trotz der rückläufigen Infektionszahlen vor einer zu frühen Entwarnung in der Corona-Krise. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite bestehe weiter. (pk/17.05.2021)

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