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Gesundheit

Experten für organisa­torische Neu­ord­nung der Notfallversorgung

Zeit: Mittwoch, 9. Juni 2021, 14.15 Uhr bis 15.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 700

Gesundheitsexperten befürworten eine organisatorische Neuordnung der Notfallversorgung. Das jetzige System wird als nicht effizient genug angesehen. Gefordert werden bundesweit klare Zuständigkeiten und eine sektorenübergreifende Versorgung, wie am Mittwoch, 9. Juni 2021, anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über Anträge von Grünen und FDP deutlich wurde. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Steuerung von Krankenhäusern und Arztpraxen in Notfällen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, es werde zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) seit Jahren an einer verbesserten Steuerung von Krankenhäusern und Arztpraxen in Notfällen gearbeitet. Die Bereitschaftsdienstpraxen an mehr als 700 Klinikstandorten seien über Kooperationsverträge mit den Kliniken verbunden und könnten in die künftigen Strukturen integriert werden.

Wichtig sei die Etablierung der strukturierten medizinischen Ersteinschätzung in Deutschland (SmED). Das Ziel sei, unabhängig vom Ort der Erstvorstellung nach vergleichbaren Grundsätzen die Patienten in die für sie geeignete Versorgungsebene zu vermitteln. Eine Reform der Notfallversorgung dürfe aber nicht dazu führen, dass etablierte und funktionierende Strukturen auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt werden müssten, mahnte die KBV.

Flächendeckende ambulante Notfallversorgung

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nehmen etwa 1.200 Kliniken an der ambulanten Notfallversorgung teil. Den Kassenärztlichen Vereinigungen falle es insbesondere außerhalb der Sprechstundenzeiten schwer, die ambulante Notfallversorgung flächendeckend sicherzustellen. Notfalleinrichtungen der Kliniken würden auch von Patienten aufgesucht, die von niedergelassenen Ärzten versorgt werden könnten.

Daher sei eine Reform der ambulanten Notfallversorgung dringend angeraten. Sinnvoll seien eine gemeinsame Leitstelle und eine verbesserte telefonische Beratung als zentrales Steuerungsinstrument. Ferner könnten in Integrierten Notfallzentren (INZ) in Kliniken die ambulante und stationäre Notfallversorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten zusammengeführt werden. Die politische Letztverantwortung für eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung müsse auch in Zukunft bei den Ländern liegen.

Erweiterung der bisherigen Versorgungsstruktur

Zustimmung zu einer Reform kam auch vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD), eine Neuordnung sei dringend nötig. Die bisherige Versorgungsstruktur, die lediglich die disponierbaren Rettungsmittel Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungshubschrauber kenne, müsse erweitert werden um angepasste Versorgungskonzepte wie Gemeindenotfallsanitäter, Rettungseinsatzfahrzeuge (REF) und Notfallkrankentransportwagen (NKTW).

Die Zusammenführung von Rettungsdienst und kassenärztlichem Notfalldienst seien sinnvoll. Auch die Einführung von INZ könne für die richtige Zuweisung von Patienten hilfreich sein. Der Rettungsdienst sollte aber die Möglichkeit haben, Patienten nach eigener Einschätzung zuzuweisen. Auch dürften aus der Einführung von INZ keine längeren Transportwege resultieren. Bewährte regionale Regelungen sollten erhalten bleiben.

Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ist es sinnvoll, die ambulante und stationäre Notfallversorgung gemeinsam zu organisieren und die erforderlichen Strukturen für die ambulante Notfallversorgung gezielt an Krankenhäusern zu etablieren. Daher sollte der Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen konkretisiert werden.

Die bereits bestehenden Portalpraxen sollten zu INZ und einem gemeinsamen Tresen ausgebaut werden. Für eine bessere Steuerung der Notfallversorgung sei eine enge Kooperation zwischen den Leitstellen des KV-Notdienstes und den Rettungsleitstellen erforderlich. Nötig seien zudem bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für ambulante Notfallstrukturen. (pk/09.06.2021)

Antrag der FDP

Die Notfallversorgung muss nach Ansicht der FDP-Fraktion reformiert werden. In Deutschland seien mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst gleich drei Versorgungsbereiche an der Notfallversorgung beteiligt, für die jedoch unterschiedliche gesetzgeberische Zuständigkeiten und rechtliche Vorgaben gälten, heißt es in ihrem Antrag (19/16037).

Die FDP fordert über festgelegte Telefonnummern ständig erreichbare Integrierte Notfallleitstellen (INL), die eine Lotsenfunktion übernehmen sollten. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten als jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden. Der Rettungsdienst würde als eigenständiger Leistungsbereich in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Zudem sollte ein bundesweit verbindliches Heilberufegesetz geschaffen werden, das eigenständige Befugnisse der Notfallsanitäter, Pflegekräfte und anderer Gesundheitsfachberufe festlegt.

Die an der Notfallversorgung beteiligten Bereiche müssten digital vernetzt werden, um einen Zugriff und Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen, so die FDP. Mit den Ländern müsse über eine Reform der Kompetenzverteilung im Bereich der Rettungsdienste, Krankenhäuser und sonstigen Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung aufgenommen werden. Ziel sei der Abbau der ambulant-stationären Sektorengrenze und die Schaffung eines einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmens für den Rettungsdienst.

Antrag der Grünen

Auch die Grünen wollen mit ihrem Antrag die Notfallversorgung reformieren (19/5909). Seit Jahren kämen Patienten in die Notaufnahme von Kliniken, die keiner stationären Behandlung bedürften und denen in einer Praxis genauso gut hätte geholfen werden können. Ziel der Reform müsse es sein, den Patienten eine sinnvolle und hochwertige medizinische Hilfe zu ermöglichen. Dazu müsse die Notfallversorgung über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert werden.

Konkret fordern die Abgeordneten, Notfallpraxen zur Versorgung ambulanter Notfälle an bestimmten Krankenhausstandorten vorzuschreiben. Der Sicherstellungsauftrag für eine integrierte Notfallversorgung sollte auf die Länder übertragen werden. In integrierten Leitstellen sollte mittels standardisierter Ersteinschätzung das passende Hilfsangebot gefunden werden.

Zudem müssten Fachärzte für Notfallmedizin eingeführt und einheitliche medizinische Behandlungsleitlinien zur Versorgung von Notfallpatienten etabliert werden. Schließlich müssten die Bürger über Strukturen und Hilfsangebote informiert werden. (pk/09.06.2021)

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