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Nukleare Sicherheit

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Zeit: Mittwoch, 24. März 2021, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Sitzungssaal Videokonferenz

Die Sammelquote für Elektro- und Elektronikgeräte muss erhöht werden, und der illegale Export solcher Altgeräte ins Ausland sollte unterbunden werden. In diesen beiden Punkten hat in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 24. März 2021, weitgehende Einigkeit unter den Sachverständigen bestanden. Uneins waren sich die Experten in der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Michael Thews (SPD) geleiteten Sitzung jedoch über den Weg, der zu diesen Zielen führt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gegenstand der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971). Der Entwurf verfolgt das Ziel, die von der EU vorgegebene Sammelquote von mindestens 65 Prozent der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu erreichen. 2018 lag diese Quote in Deutschland bei lediglich 43,1 Prozent. Als eine Maßnahme, um die Quote zu erhöhen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig alle Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter, die mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen, verpflichtet sind, solche Geräte zurückzunehmen.

Es sei gut, dass der Handel bei der Rücknahme stärker in die Verantwortung genommen werde, sagte Tim Bagner von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Problematisch sei hingegen, dass der Gesetzentwurf vorsehe, zertifizierte Erstbehandlungsanlagen in die Sammelstruktur aufzunehmen. Diese Einbeziehung legitimiere gewerbliche Sammler, die sich auf attraktive Altgeräte konzentrierten.

„Bürger über den Umgang mit Altgeräten aufklären“

Um die Sammelmengen zu erhöhen, brauche es eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen, betonte Christian Eckert, Leiter der Abteilung Umweltschutzpolitik beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Die Ausweitung der Informationspflicht der Hersteller sei positiv zu bewerten. Bei einzelnen Formulierungen des Gesetzentwurfs schlug Eckert sprachliche Präzisierungen vor.

Alle Inverkehrbringer – und damit auch der Online-Handel – müssten verpflichtet werden, die Bürger über den Umgang mit Altgeräten aufzuklären, forderte Herwart Wilms, Geschäftsführer des Entsorgungsunternehmens Remondis Assets & Services GmbH & Co. KG. Denn noch landeten viel zu viele Elektrogeräte im Restmüll oder würden illegal nach Afrika exportiert. Grundsätzlich gehe der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, wobei insbesondere die erweiterte Rücknahmepflicht durch den Handel zu begrüßen sei.

„Rücknahmepflicht mit einer enormen Belastung verbunden“

Diese Rücknahmepflicht sei mit einer enormen Belastung verbunden, sagte Benjamin Peter, Abteilungsleiter Umweltpolitik beim Handelsverband Deutschland (HDE). Besonders innerstädtische Supermärkte und Discounter verfügten nur über wenig Lagerraum. Deshalb müsse es dabei bleiben, dass Geräte nur bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern in den Geschäften zurückgegeben werden dürften. Außerdem sprach sich Peter dafür aus, die Rücknahme auf haushaltsübliche Mengen zu beschränken. Das bedeute, dass ein Kunde maximal drei Geräte auf einmal zurückgeben dürfe.

Die Sicht der kommunalen Recyclinghöfe vertrat Dr. Holger Thärichen, Geschäftsführer der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit beim Verband kommunaler Unternehmen. Er wies darauf hin, dass die Recyclinghöfe die zurückgegebenen Geräte schon jetzt sehr kleinteilig erfassten, und appellierte an den Gesetzgeber, bei weiteren Regelungen praxisnah zu denken und keine Überreglementierungen zu beschließen.

„Es braucht verbindliche Abfallvermeidungsziele“

Das Umweltproblem lasse sich nicht ausschließlich durch höhere Sammelquoten lösen, betonte Sascha Roth, Referent für Umweltpolitik beim Naturschutzbund Deutschland (NABU). Vielmehr brauche es auch verbindliche Abfallvermeidungsziele. Dabei sei die Ausweitung der Rücknahmepflicht ein erster richtiger Schritt. Roth sprach sich jedoch für eine Rücknahmepflicht bereits ab hundert Quadratmeter Verkaufsfläche und für eine Ausweitung dieser Pflicht auf Geräte mit einer Kantenlänge zwischen 25 und 50 Zentimetern aus.

Den Aspekt der Mobiltelefone beleuchtete Andreas Beck von der Samsung Electronics GmbH. Es gebe gute Gründe für eine versiegelte Gehäusekonstruktion, betonte er. So habe diese zu einem Rückgang der Reparaturen geführt. Eine Selbstreparatur durch Laien sei mit einer höheren Fehleranfälligkeit verbunden und werde von den Verbrauchern auch nicht nachgefragt.

„Kommunale Rücknahmestrukturen stärken“

Die Fragen von Langlebigkeit und Reparierbarkeit seien noch nicht ausreichend beantwortet, monierte hingegen Uwe Feige vom Kommunalservice Jena. Er kritisierte, dass der Gesetzentwurf den Zugriff privater Akteure auf attraktive Sammelströme erleichtere. Stattdessen sollten laut Feige die kommunalen Rücknahmestrukturen gestärkt werden.

Auch der Online-Handel müsse stärker in die Pflicht genommen werden, forderte Johanna Sydow von Germanwatch e. V. und Runder Tisch Reparatur e. V. Überall, wo Elektroprodukte verkauft würden, müssten diese auch zurückgenommen werden. Entscheidend sei es aber, die Reparatur zu erleichtern und Elektro- und Elektronikabfall zu vermeiden. (chb/24.03.2021)

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