+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse

Probleme und Lösungsansätze eines naturnahen und landschaftsverträglichen Ausbaus der Erneuerbaren Energien und Infrastruktur

Zeit: Mittwoch, 24. Februar 2021, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302 (Videokonferenz)

Wie sich Konflikte zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien einerseits und dem Landschafts- und Naturschutz andererseits vermeiden lassen, war am Mittwoch, 24. Februar 2021, Thema eines öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Sitzung sprach sich die Mehrheit der geladenen Fachleute dafür aus, das Potenzial von Windkraft und Fotovoltaik verstärkt zu nutzen. Hingegen wurde die Nutzung von Bioenergie und Wasserkraft kritisch gesehen.

„Energiebedarf allein mit Windkraft und Fotovoltaik decken“

Prof. Dr. Christina von Haaren vom Institut für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover stellte ein Modell vor, das berechnet, wie viel erneuerbare Energie in Deutschland erzeugt werden kann, ohne empfindliche Flächen zu belasten. Das Ergebnis zeige, dass es gelingen könne, allein mit Windkraft und Fotovoltaik auf allen geeigneten Dächern den geschätzten Energiebedarf im Jahr 2040 naturschonend zu decken, sagte von Haaren.

Nicht berücksichtigt sei dabei Anbaubiomasse, da diese einen großen Flächenbedarf habe. Auch Fotovoltaik auf Freiflächen bleibe im Modell unberücksichtigt. Die Expertin schlug vor, ein nationales Energieziel zu formulieren und dieses dann auf die einzelnen Gemeinden herunterzubrechen. Auf diese Weise werde es gelingen, Hindernisse bei der Akzeptanz auszuräumen.

„Energiewende mit möglichst geringem Flächenverbrauch“

Auf das grundsätzliche Flächenproblem wies Prof. Dr. Bernd Hansjürgens vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung hin. Durch Landwirtschaft und andere Nutzungen gerieten Flächen zunehmend unter Druck, sagte er. Deshalb sei es erforderlich, eine Energiewende zu gestalten, die möglichst wenig Flächen in Anspruch nehme.

Unter diesem Aspekt habe Bioenergie nur begrenztes Potenzial. Da auch Wasserkraft kritisch zu beurteilen sei, müssten hauptsächlich die Möglichkeiten von Fotovoltaik und Windenergie ausgeschöpft werden. Große Chancen sehe er bei der Fotovoltaik in der Landschaft sowie bei Windenergie auf Waldflächen, erklärte der Experte.

„Laufzeit von Kernkraftwerken verlängern“

Eine konträre Position zu seinen Vorrednern vertrat Dr. Björn Peters vom Peters Coll. Forschungs- und Beratungsinstitut für Energiewirtschaft und -politik. Er lehnte den Begriff „erneuerbare Energien“ ab, da jede Form von Energiegewinnung mit Eingriffen in die Natur verbunden sei. Der Gesetzgeber müsse sich deshalb für diejenige Energieform entscheiden, die mit der geringsten Umweltauswirkung verbunden sei.

Unter diesem Aspekt sei es ein Akt von Vandalismus, tonnenweise Stahlbeton für neue Windkraftanlagen zu verbauen und gleichzeitig gut funktionierende Atomkraftwerke stillzulegen. Die kostengünstigste und umweltfreundlichste Art, CO2-Emissionen zu reduzieren, wäre die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken, erklärte Peters.

„Bei Tierarten einen Individuenschutz vornehmen“

Der Ausbau der erneuerbaren Energien leiste einen Beitrag zum Klimaschutz, und dieser sei die Voraussetzung für Naturschutz, betonte Juniorprofessor Dr. Paul Lehmann von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig. Er schlug vor, bei Tierarten einen Populations- statt einen Individuenschutz vorzunehmen. Das Bundesnaturschutzgesetz sehe vor, dass einzelne Tiere nicht wegen Infrastrukturmaßnahmen getötet werden dürften, erläuterte Lehmann; es lasse dabei aber Ausnahmen zu.

Der Experte schlug deshalb vor, „Dichtezentren“ zu definieren, in denen keine Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Umgekehrt wären dann in allen anderen Gebieten Ausnahmen vom individuellen Tötungsverbot zulässig.

„Schädliche Auswirkungen der Wasserkraft“

Die aus seiner Sicht schädlichen Auswirkungen der Wasserkraft hob Gerhard Kemmler vom Bundesarbeitskreis Wasser des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hervor.

Fische seien durch Wasserkraftwerke stark gefährdet, und diese seien maßgeblich verantwortlich für den Rückgang der Fische in den deutschen Gewässern.

„Intensivierung der Landwirtschaft größeres Problem“

Die Standortwahl von Anlagen der erneuerbaren Energien stellte Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu), in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Voraussetzung dafür sei eine funktionierende Raumordnung: Für die Naturverträglichkeit der Windenergie sei es entscheidend, die dafür notwendigen Flächen im Rahmen einer verbindlichen Regionalplanung in naturschutzfachlich unkritischen Bereichen zu konzentrieren.

Grundsätzlich, betonte Krüger, sei jedoch die Intensivierung der Landwirtschaft ein größeres Problem für den Naturschutz als der Bau von Windkraftanlagen. (chb/24.02.2021)

Marginalspalte