+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse

Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Umgang der ägyptischen Regierung mit der Menschenrechtsorganisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR)

Nachdem sich Vertreter der EIPR am 3. November 2020 mit hochrangigen westlichen Dip-lomaten zu Gesprächen über die Menschenrechtslage in Ägypten getroffen haben, wurden kurz darauf die für EIPR tätigen Mohamed Basheer, Karim Ennarah und Gasser Abdel-Razek von staatlichen Sicherheitskräften festgenommen. Erst nach massiver internationaler Intervention wurden die drei Inhaftierten am Abend des 3. Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen. 

Der bisher jedoch aufrecht erhaltene strafrechtliche Vorwurf gegen die drei Aktivisten lautet Beitritt zu einer terroristischen Vereinigung und Verbreitung von Falschinformationen. Des Weiteren wird der Mitgründer der EIPR, Hossam Bahgat, von den Sicherheitsbehörden beobachtet und bedroht, nachdem er die Leitung der Organisation wegen der Inhaftierung der Führungspersonen übergangsweise wieder übernommen hatte. Zudem wurden die privaten Konten der drei Mitarbeiter kurz nach ihrer Freilassung gerichtlich eingefroren. 

Bei der EIPR handelt es sich um eine lang bestehende und anerkannte Menschenrechtsorga-nisation in Ägypten. Die Festnahme der Mitarbeiter erfolgte in zeitlichem Zusammenhang mit einem Treffen, an dem unter anderem auch der deutsche Botschafter in Kairo teilgenommen hat. Die Betroffenen berichteten, dass sie dezidiert zu ihrem Treffen mit den Botschaftern befragt wurden. Während der Inhaftierung wurde ihnen teilweise Essen verweigert und warme Kleidung vorenthalten. 

Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestags ist empört über die Inhaftierung und die Erhebung der Anklage gegen die drei Menschenrechtsverteidiger sowie die Tatsache, dass die Sicherheitsbehörden den Mitgründer der Organisation ins Visier genommen haben. Wir betrachten das staatliche Handeln sowohl als Angriff auf die ägyptische Zivilgesellschaft als auch auf die Arbeit der deutschen diplomatischen Mission in Ägypten. Diplomatische Ver-treter müssen sich mit Vertretern der Zivilgesellschaft treffen können, ohne dass letztere staatliche Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssen. Als Abgeordnete verlassen wir uns bei unseren Entscheidungen auf die Erkenntnisse unserer Botschaft. Infolgedessen betrifft uns dieser Angriff auch als Abgeordnete. Die Inhaftierung belastet die deutsch-ägyptische Partnerschaft schwer. 

Zudem ist der Ausschuss entsetzt darüber, dass die Arbeit der Organisation ausgebremst wird, da sie dem ägyptischen Gesetz über die „Organisation der Zivilgesellschaft“ (NGO-Gesetz) entsprechend gezwungen wurde, sich als Nichtregierungsorganisation zu registrieren.  Nach diesem Gesetz registrierte Organisationen dürfen nur in sehr eng umgrenzten Berei-chen tätig sein. Die Erfahrung zeigt, dass solche Registrierungsverfahren sich häufig über Jahre in die Länge ziehen oder in einem endlosen Schwebezustand verharren, so dass die Organisationen kontinuierlich juristisch angreifbar sind. Selbst zivilgesellschaftliche Aktivitäten registrierter Organisationen kann die Regierung aufgrund äußerst vager Gesetzesformulie-rungen unter dem Vorwand der Gefährdung der „nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung und öffentlichen Moral“ jederzeit verbieten. Unabhängig vom NGO-Gesetz wird zivilgesellschaftliche Arbeit in Ägypten, und damit auch die Arbeit von EIPR, über vage formulierte Bestimmungen in der Medien-, Cybercrime- und der Anti-Terrorismus-Gesetzgebung massiv behindert. Eine starke, freie Zivilgesellschaft ist unverzichtbar für die Verwirklichung der Men-schenrechte. Der Ausschuss verurteilt die schrumpfenden Spielräume der Zivilgesellschaft in Ägypten und die unverhältnismäßigen Einschränkungen der Arbeit von NGOs und Men-schenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen.

Wegen ihrer Arbeit als Menschenrechtsverteidiger werden auch Mahienour el-Masry, Mo-hamed el-Baqer, Solafa Magdy und Esraa Abdelfattah sowie zahlreiche weitere Menschen seit Monaten unter anderem unter dem Vorwand des Terrorverdachts festgehalten und sind während ihrer Inhaftierung systematischer Folter ausgesetzt. 

Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages fordert, die politisch motivierten strafrechtlichen Vorwürfe gegen Mohamed Basheer, Karim Ennarah und Gasser Abdel-Razek fallenzulassen und die behördliche Beobachtung des Gründers von EIPR Hossam Baghat unverzüglich einzustellen. Zudem müssen das Sperren privater Konten der EIPR-Mitarbeiter unverzüglich beendet und bestehende Ausreisesperren aufgehoben werden. Die Arbeit der Organisation darf nicht länger instrumentalisiert und behindert werden. 

Des Weiteren müssen die Menschenrechtsverteidiger Mahienour el-Masry, Mohamed el-Baqer, Solafa Magdy und Esraa Abdelfattah unverzüglich aus der Haft entlassen werden. 
 

Marginalspalte