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Ausschüsse

Gemeinsame Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Lage in Guatemala vom 20. Februar 2019

Die aktuelle Entwicklung der Lage in Guatemala gibt Anlass zur Sorge. Der Ausschuss verleiht seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass das Mandat der Internationale Kommission gegen Korruption und Straflosigkeit (CICIG), die seit Beginn ihrer Tätigkeit Anfang 2008 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats in Guatemala geleistet hat, von der guatemaltekischen Regierung im Januar 2019 einseitig aufgekündigt worden ist.

Zu den Erfolgen, die CICIG in den elf Jahren ihres Bestehens errungen hat, gehören die Aufdeckung illegaler Strukturen, die Aufklärung von Verbrechen und die Initiierung entsprechender Gerichtsverfahren – auch gegen hochrangige Regierungsmitglieder, zum Beispiel den Ex-Präsidenten Pérez Molina. Zudem wurden hochrangige Behördenvertreter wegen Drogenschmuggels festgenommen. Außerdem hat CICIG weitläufige Korruptionsnetzwerke aufgedeckt. Insgesamt hat die CICIG maßgeblich dazu beigetragen, die Unabhängigkeit der Justiz in Guatemala und das Justizwesens insgesamt zu stärken. Vor diesem Hintergrund bestand die Hoffnung, dass die erfolgreiche Arbeit der CICIG auf die gesamte Region ausstrahlen und insbesondere in angrenzenden Ländern Mittelamerikas wie etwa El Salvador Nachahmer finden würde.

Die allgemeine Menschenrechtssituation in Guatemala ist weiterhin besorgniserregend. Die Mordrate in Guatemala ist zwar die niedrigste in der Region, sie liegt aber mit 22,4 Morden auf 100.000 Einwohner im letzten Jahr immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Besonders gefährdet sind in Guatemala Menschenrechts- und Umweltaktivisten. Ferner berät das guatemaltekische Parlament zurzeit über ein Gesetz, das die Freiräume von NGOs einschränken und sie größerer Kontrolle unterwerfen soll. Besorgniserregend sind auch die zunehmenden Konflikte zwischen Regierung und Justizsystem. Das Verfassungsgericht Guatemalas hatte entschieden, dass die Fortführung der Arbeit der CICIG rechtmäßig sei und dass die von der Regierung verhängte Einreisesperre gegen Iván Velásquez, den Leiter der CICIG, zurückgenommen werden müsse. Über dieses Urteil hat sich Regierung jedoch hinweggesetzt.

Der Ausschuss verweist ferner auf die besorgniserregenden Anzeichen eines generellen Abbaus von Rechtsstaatlichkeit in Guatemala. So hat die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, im vergangenen Monat vor einer Gesetzesreform gewarnt, die Kriegsverbrechern Straffreiheit gewähren würde. Denn dies käme einer Generalamnestie für die Verantwortlichen von schwersten Menschenrechtsverletzungen während des guatemaltekischen Bürgerrechtskrieges von 1960 bis 1996 gleich. Wenn das Gesetz in Kraft treten würde, dann bestünde die Gefahr, dass die für Völkermord, Folter und andere Verbrechen Verantwortlichen straffrei bleiben würden. Während die Mehrheit des Parlaments dem Gesetzesvorhaben zugestimmt hat, hat sich die staatliche Menschenrechtskommission dagegen ausgesprochen.

Der Ausschuss unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bestreben, auf EU-Ebene eine gemeinsame Position gegenüber der Regierung Guatemalas zu finden und darauf hinzuwirken, dass die CICIG ihre Tätigkeit in dem Land bis zu dem planmäßig vorgesehenen Ende, dem 1. September dieses Jahres, fortgeführt werden kann. Der Ausschuss befürwortet zudem, dass die Bundesregierung auch als Mitglied der G13, des Zusammenschlusses der Geldgeber, versucht, ihren politischen Einfluss auf die Regierung Guatemalas geltend zu machen um der beunruhigenden Entwicklung eines Abbaus von Rechtsstaatlichkeit entgegenzuwirken.