Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe „Bürgerliche Freiheitsrechte für Hongkong – Grundsatz ein Land, zwei Systeme nicht verhandelbar“
Die Ankündigung der chinesischen Regierung, einseitig ein Gesetz unter dem Vorwand der Sicherung der nationalen Sicherheit in Hongkong erlassen zu wollen, stellt einen gezielten Angriff auf die Autonomie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten Hongkongs und seiner Bürger dar, die der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages auf das Schärfste kritisiert.
Die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe stehen an der Seite der tausenden friedlichen Demonstrierenden, die gegen die Einschränkung ihrer Menschenrechte sowie die Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit protestieren.
Der Ausschuss teilt die Befürchtungen der demonstrierenden Menschen, dass mit dem Gesetzesvorhaben, das im Schatten der Corona-Pandemie veranlasst werden soll, das Ende des Prinzips „ein Land, zwei System“ gezielt eingeleitet wird. Das Gesetz würde einen radikalen Verstoß gegen das Hongkonger Basic Law und insbesondere das darin gewährte Recht auf freie Meinungsäußerung darstellen. Die Gesetzesinitiative widerspricht der völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtung Chinas, die aus der chinesisch-britischen Erklärung von 1984 hervorgeht, der Sonderverwaltungszone bis 2047 weitreichende Autonomie zu gewähren.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages fordert die chinesische Regierung auf, das international breit kritisierte und widerrechtliche Gesetzesvorhaben sofort fallen zu lassen, den freiheitlichen Status Hongkongs nicht weiter zu gefährden und internationale Verträge einzuhalten.
Die vorstehende Erklärung wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
AfD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. angenommen.