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Parlament

Sechste Sitzung der Deutsch-Fran­zö­si­schen Arbeits­gruppe in Berlin

Zwei Männer und eine Frau sitzen am Tisch in einem Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus in Berlin.

Die Vorsitzenden der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, Andreas Jung, Christophe Arend und Sabine Thillaye während der sechsten Sitzung im Paul-Löbe-Haus in Berlin (DBT/Melde)

Die Deutsch-Französische Arbeitsgruppe zum Élysée-Vertrag ist am Montag, 8. Oktober 2018, zu ihrer sechsten gemeinsamen Sitzung in Berlin unter Vorsitz von Andreas Jung (CDU/CSU), Sabine Thillaye und Christophe Arend (beide La République en Marche) zusammengetroffen. Wie bereits am 14. September 2018 stand die konkrete Erarbeitung eines Textentwurfes für ein „Deutsch-Französisches Parlamentsabkommen“ im Vordergrund.

Gründung einer Parlamentarischen Versammlung

Im Mittelpunkt des Parlamentsabkommens steht die Institutionalisierung der Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationaleEs soll eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung gegründet werden, die aus insgesamt 100 Mitgliedern (50 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 50 Mitgliedern der Assemblée nationale) bestehen soll. Beide Häuser sollen ihre Mitglieder jeweils nach ihren eigenen Regelungen benennen. 

Die Versammlung soll mindestens zweimal im Jahr öffentlich unter Leitung des Präsidenten des Deutschen Bundestages und des Präsidenten der Assemblée nationale abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen. Die Versammlung soll eine breite Zuständigkeit haben und beispielsweise über die Bestimmungen des Élysée-Vertrages von 1963 und des noch zu ratifizierenden neuen Élysée-Vertrages wachen. Daneben sollen auch die Deutsch-Französischen Ministerräte und die Umsetzung der von diesen Räten gefassten Beschlüsse eng verfolgt werden. Auch soll die Versammlung internationale und europäische Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse begleiten.

Gemeinsame Entschließungen

Die Versammlung soll Beschlüsse fassen und dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale gemeinsame Entschließungen vorschlagen können. Beide Häuser sollen sich im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Verfahren zeitnah mit den in den Sitzungen gefassten Beschlüssen der Versammlung befassen.

In dem Parlamentsabkommen ist auch vorgesehen, dass die Versammlung einen Vorstand wählt, der unter anderem die Tagesordnung der Sitzungen der Versammlung vorschlagen und dabei Vorschläge der Ausschüsse beider Häuser berücksichtigen soll. Zudem soll der Vorstand einen jährlichen Bericht über die deutsch-französische parlamentarische Zusammenarbeit erstellen, der dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale vorgelegt wird.

Sitzungen als Gemeinsame Versammlung

Zusätzlich zu den Sitzungen der Versammlung sollen der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale mit allen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle vier Jahre, in Deutschland oder Frankreich zu Sitzungen als Gemeinsame Versammlung zusammenkommen, um Themen von gemeinsamem Interesse zu beraten und gemeinsame Entschließungen zu fassen. Die Präsidien beider Häuser sollen die Einberufung der Gemeinsamen Versammlung beschließen und die Tagesordnung vorschlagen.

Das Parlamentsabkommen soll im Deutschen Bundestag durch die Fraktionen final abgestimmt werden, um einen endgültigen Antrag gemeinsam mit einer begleitenden Entschließung bis zum Jahresende 2018 einbringen zu können.

Verabschiedung am 22. Januar 2019 geplant

Am 22. Januar 2019 (56. Jahrestag des Élysée-Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit) soll das Parlamentsabkommen in getrennt voneinander stattfindenden Sitzungen des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale mit Ansprachen des jeweiligen Parlamentspräsidenten des Partnerparlaments unter Teilnahme der Präsidien der beiden Parlamente und einer Gastdelegation des jeweils anderen Parlaments verabschiedet werden.

Die Einsetzung der Arbeitsgruppe wurde am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrages im Deutschen Bundestag und in der Assemblée nationale beschlossen, um die Arbeiten der Regierungen zur Erarbeitung eines neuen Élysée-Vertrages zu begleiten und einen Vorschlag für ein Parlamentsabkommen zu erarbeiten (Bundesdrucksache 19/440). (glo/10.10.2018)

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