Die Projektgruppe 3 widmete sich dem Staats- und Regierungsaufbau in Afghanistan. Die Mitglieder der Projektgruppe untersuchten, inwiefern die Hilfe zu Beginn des internationalen Einsatzes im Jahr 2001 auf vorhandene staatliche Strukturen in Afghanistan Bezug nahm und darauf aufbaute. Sie beleuchtete, ob die besonderen ethnischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen angemessen berücksichtigt und die Ziele richtig gesetzt wurden. Die Projektgruppe ging der Frage nach, welche Bedeutung der Entwicklung demokratischer Institutionen sowie der Durchführung von Wahlen beigemessen wurde und inwieweit das Engagement nachhaltig zur Demokratisierung des Landes beitrug. Deutschland beteiligte sich auch am Aufbau einer unabhängigen und menschenrechtsbasierten Justiz in Afghanistan. Diese Aktivitäten nahm die Projektgruppe ebenso unter die Lupe wie die Bemühungen um Aufbau und Reform des afghanischen Sicherheitssektors mit einer afghanischen Polizei und einer Armee, die für ein staatliches Gewaltmonopol unverzichtbar sind.
Die Bereiche Budget und Finanzen spielten ebenfalls eine wichtige Rolle für einen funktionierenden Staat. Das beschäftigte auch die Abgeordneten und Sachverständigen. Sie nahmen in den Blick, wie wirksam Infrastruktur, soziale Systeme und Versorgungsstrukturen ausgebaut und verstärkt werden könnten. Hierzu zählte unter anderem das Engagement in den Sektoren Energie, Verkehr und Gesundheit.
Die Arbeit der Projektgruppe wurde im Jahr 2023 beendet.
Die Arbeitsergebnisse der Projektgruppen sind in den Zwischenbericht eingeflossen 20/10400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)