N.N.
CDU/CSU
Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss ()
- 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG ("Beraterverträge") ()
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ()
- Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Berlin
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.